Derrick6
26.10.2014, 20:48
Guten Abend allerseits,
ich habe zwei Fragen zu Reifendruckkontrollsystemen von Fremdherstellern.
(Das Fahrzeug "Modell RCZ" erwerbe ich nach dem 01.11.2014)
1. Ist es gesetzlich erlaubt (ABE), das Reifendruckkontrollsystem (direktes System) deaktivieren zu lassen - wenn es denn überhaupt deaktivierbar ist - und ein Reifendruckkontrollsystem (auch direktes System) eines Fremdherstellers zu montieren?
2. Werden inzwischen standardmäßig Metallventile verbaut (Thematik des Forenthemas "Eingerissene Ventile")? Beim Fremdherstellersystem werden Metallventile dringenst - wohl nicht ohne Grund (Haftungsfragen) - empfohlen.
Hintergrund:
In der PDF-Betriebsanleitung des RCZs werden im Themenbereich "Reifendruckkontrollsystem" nur zwei Betriebszustände beschrieben:
- WARNUNG UNZUREICHENDER FÜLLDRUCK
- FUNKTIONSSTÖRUNG
Angaben über den konkreten Reifendruck der einzelnen Räder werden - so wie ich es verstanden habe - nicht gemacht (Ausstattung ohne Navigationssystem).
Daher erscheint mir das werkseitig verbaute Kontrollsystem "überdimensioniert" zu sein. Ein indirektes Kontrollsystem (über die ABS-Sensoren) hätte da auch ausgereicht.
Zusätzlich besteht die Gefahr des vorzeitigen Ausfalls der Gummiventile. Ein Sicherheitssystem sollte aus meiner Sicht zu mehr Sicherheit führen und nicht dazu führen, dass die überwachte Baugruppe "Rad" an durch das Bauteil "Ventil" vorzeitig ausfällt.
Ich sehe das auch im Hinblick auf Folgekosten (und evtl. Unannehmlichkeiten) für mich und den Vertragshändler:
- Sensoren müssen komplett nach Ende der Batterielebensdauer ersetzt werden
- Sensoren können beim Reifenwechsel beschädigt werden
- Reklamation "Druckluftverlust" durch eingerissene Gummiventile
Wenn es dazu Informationen von Euch geben könnte, wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Derrick6