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Peugeot RCZ Forum Reifendruckkontrollsystem Fremdhersteller

Derrick6 26.10.2014, 20:48
Guten Abend allerseits,

ich habe zwei Fragen zu Reifendruckkontrollsystemen von Fremdherstellern.
(Das Fahrzeug "Modell RCZ" erwerbe ich nach dem 01.11.2014)

1. Ist es gesetzlich erlaubt (ABE), das Reifendruckkontrollsystem (direktes System) deaktivieren zu lassen - wenn es denn überhaupt deaktivierbar ist - und ein Reifendruckkontrollsystem (auch direktes System) eines Fremdherstellers zu montieren?

2. Werden inzwischen standardmäßig Metallventile verbaut (Thematik des Forenthemas "Eingerissene Ventile")? Beim Fremdherstellersystem werden Metallventile dringenst - wohl nicht ohne Grund (Haftungsfragen) - empfohlen.

Hintergrund:
In der PDF-Betriebsanleitung des RCZs werden im Themenbereich "Reifendruckkontrollsystem" nur zwei Betriebszustände beschrieben:
- WARNUNG UNZUREICHENDER FÜLLDRUCK
- FUNKTIONSSTÖRUNG

Angaben über den konkreten Reifendruck der einzelnen Räder werden - so wie ich es verstanden habe - nicht gemacht (Ausstattung ohne Navigationssystem).

Daher erscheint mir das werkseitig verbaute Kontrollsystem "überdimensioniert" zu sein. Ein indirektes Kontrollsystem (über die ABS-Sensoren) hätte da auch ausgereicht.

Zusätzlich besteht die Gefahr des vorzeitigen Ausfalls der Gummiventile. Ein Sicherheitssystem sollte aus meiner Sicht zu mehr Sicherheit führen und nicht dazu führen, dass die überwachte Baugruppe "Rad" an durch das Bauteil "Ventil" vorzeitig ausfällt.

Ich sehe das auch im Hinblick auf Folgekosten (und evtl. Unannehmlichkeiten) für mich und den Vertragshändler:
- Sensoren müssen komplett nach Ende der Batterielebensdauer ersetzt werden
- Sensoren können beim Reifenwechsel beschädigt werden
- Reklamation "Druckluftverlust" durch eingerissene Gummiventile

Wenn es dazu Informationen von Euch geben könnte, wäre ich sehr dankbar.

Gruß
Derrick6
Derrick6 14.12.2014, 23:09
Schade, dass es zu diesen Anfragen keine Informationen aus diesem Forum gibt. Der Beitrag "Eingerissene Ventile" zeigt mir aber auch, dass es da Handlungsbedarf gibt. Anfragen bei etlichen Überwachungsvereinen (TÜV, DEKRA, GTÜ) wurden erstaunlicherweise mit Achselzucken beantwortet. Die Frage war: "Darf ein herstellerseitiges Reifendruckkontrollsystem durch ein Reifendruckkontrollsystem eines Fremdherstellers ersetzt werden, ohne dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt."
RCC1 15.12.2014, 06:58
Derrick6 15.12.2014, 11:07
Erstmal ein `Danke Schön` für den Link. Leider hat der dortige Beitrag meine Frage auch nich beantworten können. Im Internet habe ich dazu, wie gesagt, nichts gefunden.
Die Frage war: "Darf ein herstellerseitiges Reifendruckkontrollsystem durch ein Reifendruckkontrollsystem eines Fremdherstellers ersetzt werden, ohne dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt."

(Das Fremdherstellersystem ist natürlich ECE R 64 konform, die Sensoren werden außen am Ventil aufgeschraubt, Batterien können gewechselt werden, Anzeige der Reifendruckwerte am Empfangsgerät, Empfangsgerät ebenfalls mit austauschbaren Batterien bzw. Anschluss an 12 V Bordnetz, nur 1 Satz Sensoren - 4 Stck. ist somit für Sommer- und Winterräder notwendig).
Unbekannt 15.12.2014, 16:38
1. Ist es gesetzlich erlaubt (ABE), das Reifendruckkontrollsystem (direktes System) deaktivieren zu lassen - wenn es denn überhaupt deaktivierbar ist - und ein Reifendruckkontrollsystem (auch direktes System) eines Fremdherstellers zu montieren?
Da erst vor kurzem das RDKS für Neuwagen zur Pflicht wurde, kann bei einem vor dem Termin gebauten Fahrzeug das RDKS legal deaktiviert werden.
2. Werden inzwischen standardmäßig Metallventile verbaut (Thematik des Forenthemas "Eingerissene Ventile")? Beim Fremdherstellersystem werden Metallventile dringenst - wohl nicht ohne Grund (Haftungsfragen) - empfohlen.
Hält man bei Peugeot nicht für nötig.
Angaben über den konkreten Reifendruck der einzelnen Räder werden - so wie ich es verstanden habe - nicht gemacht (Ausstattung ohne Navigationssystem).
Es wird nur gut/schlecht unterschieden - ob Navi vorhanden oder nicht hat darauf keinen Einfluß.
- Sensoren können beim Reifenwechsel beschädigt werden
Zumindest das zahlt dann der Reifenfritze.
Darf ein herstellerseitiges Reifendruckkontrollsystem durch ein Reifendruckkontrollsystem eines Fremdherstellers ersetzt werden, ohne dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt."
Zumindest bei Fahrzeugen vor dem Pflichttermin kannst du machen was du willst (deaktivieren oder Zubehörteil verwenden).
Bei Pflichtfahrzeugen würde ich aus dem Bauch heraus sagen, daß man das Werkssystem deaktivieren darf, wenn gleichzeitig ein Zubehörsystem nach dem entsprechenden Standard eingebaut wird. Also wäre hier ein deaktivieren ohne Ersatz nicht elaubt. Aber wer will das kontrollieren?

ciao Maris
Derrick6 15.12.2014, 18:17
Salute Maris,

erstmal ein Danke, dass du zu den Punkten Stellung genommen hast .
Ich hatte vielleicht noch nicht erwähnt, dass ich den Wagen erst Anfang März/2015 bekomme, er aber erstmals nach dem 01.11.2014 zugelassen worden ist. Hatte gehofft, dass er noch vor dem 01.11.2014 zugelassen wird.

Vorausgesetzt der wirklich freundliche und kundenorientierte Peugeot-Vertragshändler kann und darf das werksseitige TPM deaktivieren, werde ich dann von meiner Erfahrung mit dem Fremdherstellersystem berichten. Das System heißt "Tiremoni 150 NST" (hatte ich oben im Beitrag schon kurz beschrieben). Wenn es nicht deaktiviert werden kann oder darf, werde ich auf jeden Fall auf den Austausch der Gummiventile gegen Aluventile bestehen.

Hier noch ein Link zum Verhalten von Sensoren an Gummiventilen:
http://www.autoservicepraxis.de/vors...n-1555137.html

Bis dahin wünsche ich eine Gute Fahrt
Derrick6