elli
21.02.2011, 21:03
Hallo liebe Gemeinde,
habe letzte Woche (kurz vor Ablauf der 2-jährigen Garantiezeit) meinen immer noch geliebten 407 SW zur 30 tkm-Wartung in die hiesige PUG-Werkstatt gegeben und dabei den bereits ab Werk defekten, manuellen Taster zum Öffnen der Heckscheibe auf Garantie reklamiert. Gut, die Inspektion war erstaunlich günstig mit ca. 360 Euronen (war vorher von der bedauerlicherweise verstorbenen Marke Rover deutlich höhere Preise gewöhnt), sollte für die Garantiereparatur der Heckscheibenöffnung 2 Tage später wiederkommen. War angeblich kein passendes Ersatzteil vor Ort, musste bestellt werden. Versteht man als Kunde halt soweit.
Habe meinen Wagen dann, wie gewünscht, 2 Tage später wieder dort eingeliefert. Ca. 1 Stunde nach Abgabe des Wagens rief mich der zuständige Mitarbeiter von dort an, daß die Angelegenheit "leider" nicht über Garantie abgewickelt werden könnte, ohne weitere Begründung. Habe der Instandsetzung trotzdem zugestimmt und durfte incl. Mietwagen dann am Abend bei der Abholung ca. 165 Euro abdrücken.
Das mit dem defekten Taster für die Heckscheibenöffnung beim 407 SW (auch in der 2. Generation) ist doch "fast" ein bekannter Serienfehler, oder?
Lustigerweise hat die betreffende Werkstatt hier aus Wermelskirchen (Namen werden nicht genannt, gibt aber nur einen) auf der zugehörigen Rechnung die wenig aussagekräftigen Positionen "Instandsetzung diverse Teile" und "Kit-Anpassung" dazu angegeben. Habe von dort nun eine Bestätigung eingefordert, das es sich bei diesen Posten um die Instandsetzung des Tasters an der Heckscheibe handelt.
Wie sind denn Eure aktuellen Erfahrungen mit diesem offensichtlichen Werks-Fehler? Ist es ratsam, dagegen mit der Rechtsschutzversicherung vorzugehen oder soll ich das halt einfach schweigend (und bestimmt grollend) unter "verdammte französische Karre" hinnehmen?
Gruß
der Elli mit seinem 407 SW