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Peugeot 207 Forum probleme mit 207 bei kaltem motor

chris308pl 11.11.2009, 16:21
kannst von deinem leasingvertrag zurücktreten ;-)
Limp 11.11.2009, 16:57
Das stottern ist eigentlich ein Software Problem.
Hatte es auch und seitdem ich ein Update bekommen habe ist es auch wieder weg.
lemansdriver 11.11.2009, 19:09
chris308pl schrieb:
kannst von deinem leasingvertrag zurücktreten ;-)
und dann...
muß er so zahlen. Super Tip. Daumen hoch....
chris308pl 11.11.2009, 20:15
@ lemansdriver: wenn du die gesetze und rechte eines käufers nicht kennst, dann halte dich bitte ruhig! denn scheinbar ist dem so der fall
lemansdriver 11.11.2009, 20:58
Du laberst nur Stuß...Wie alt bist Du eigentlich...12...Kommt auf jeden Fall so rüber.

Wenn der Leasingvertrag gekündigt wird, was möglich ist, muß das Auto trotzdem bezahlt werden.

Der Ausstieg aus einem Leasingvertrag gestaltet sich nicht ganz so einfach – immerhin wurde ein Vertrag mit fester Laufzeit geschlossen, den es rechtlich gesehen zu erfüllen gilt. Deshalb erklären sich Leasinganbieter auch nur in den seltensten Fällen dazu bereit, einen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden und das Fahrzeug zurückzunehmen.

Wenn sich ein Leasinganbieter dazu bereit erklärt, das Fahrzeug vorzeitig zurückzunehmen, so ist der Leasingnehmer üblicherweise dazu verpflichtet, eine finanzielle Ausgleichszahlung zu leisten. Zwar wird der höhere Restwert des Fahrzeugs im Rahmen der Kalkulation berücksichtigt, aber dennoch ist die Ausgleichszahlung meistens so hoch, dass es besser wäre, das Fahrzeug weiterhin zu nutzen. Folglich kann allen Leasingnehmern nur dazu geraten werden, von einer vorzeitigen Kündigung abzusehen und stattdessen eine andere Lösung zu finden.
chris308pl 11.11.2009, 21:57
darf ich fragen wer dir son müll erzählt?

leasingvertrag ist gleich zu setzen mit nem normaln kaufvertrag. und nicht anders. sollte die geleaste sache mängel aufweisen kann man daraus genau wie aus nem normalen vertrag ganz einfach rauskommen. und das zu angemessenen konditionen. oder willste mir jetzt erzählen das das was grade mit meinem 308 läuft anders ist? :-D dann weißte also mehr als mein anwalt und willst behaupten das du über dem gesetz stehst- ja? so viel zum thema stuß reden^^
btw: deine sprüche kommen mir bekannt vor. in etwa dein reden kommt den meines ex händlers gleich von wegen man kann ein auto nicht wandeln etc bla bla bla... und wie alt bist du wenn ich fragen darf? en bisken älter als 12 bin ich doch schon. pack mal mehr als das doppelte drauf :-D

aber unwissenheit schützt bekannlich vor strafe nicht!

so. nochmal eben zur unterstützung meiner behauptungen:

http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1023

btw.: genau aus solchen gründen wie du sie hier gibts, kann ich gar nicht oft genug meine kommentare hier abgeben. leute die von tuten und blasen keine ahnung haben und sich von händlern etc verar*** lassen, denen sollte jemand frühzeitig erklären was ihre rechte sind und wie sie für sich am besten dadurch weg kommen. du nennst es schlechte stimmung verbreiten, ich nenn es andere leute einen gefallen tun und sie vor emmensen verlust bewahren ;-)
lemansdriver 11.11.2009, 22:29
Jetzt kannst noch nicht mal lesen....

"Nach einem wirksamen Rücktritt vom Kaufvertrag ....In beiden Fällen wird der Leasingvertrag nach den Rücktrittsvorschriften der §§ 346, 347 BGB rückabgewickelt."

also nicht kündigen...

"Darüber hinaus hat der Leasingnehmer dem Leasinggeber für die gezogenen Nutzungsvorteile aus dem Gebrauch des Leasingfahrzeuges eine Nutzungsvergütung zu bezahlen. "

wobei wir wieder da sind was ich oben geschrieben habe, lohnt nicht...

"Die Höhe der Nutzungsvergütung wird mittlerweile meistens nach der sog. linearen Wertschwundberechnung ermittelt (Reinking, Der Autokauf, 9. Auflage, RdNr. 460 ff.)."

kommt auch noch dazu...

"Die Gefahr, daß die Nutzungsentschädigung im Ergebnis höher ist als die vertraglich vereinbarten Leasingraten, besteht nach meinem Ermessen immer dann, wenn der Leasinggeber einen unrealistisch hohen Restwert ausgewiesen hat, bzw. die der Leasingkalkulation zugrunde liegende Gesamtfahrleistung nicht der Fahrleistung entspricht, die der Berechnung der Nutzungsvergütung zugrunde gelegt wird. Da der Leasingnehmer aber bei Leasingverträgen mit Kilometer-Abrechnung das Restwertrisiko nicht trägt, würde dieses Risiko im Falle einer vom Verkäufer zu vertretenden Rückabwicklung des Leasingvertrages auf den Leasingnehmer verlagert werden. Dies kann nach meinem Ermessen nicht richtig sein. "

hier ist also noch wesentlich mehr zu beachten, was mich wieder bestätigt das Dein Schnellschuß von oben kannst von deinem leasingvertrag zurücktreten auf jugendlichen Leichtsinn beruht und bei den wenigen Daten die oben stehen also doch völliger Stuß sind.

Es geht darum was der Einmalposter ganz oben machen kann und einfach zurücktreten geht halt doch nicht...und macht nicht wirklich Sinn. Vielleicht sind verkaufen, mit dem Händler sprechen, ne andere Werkstatt aufsuchen doch die bessere wahl.
chris308pl 11.11.2009, 23:00
von kündigen hab ich zwar nix geschrieben, aber ok^^
"kannst von deinem leasingvertrag zurücktreten" trifft genau auf das zu, was in dem text vom link steht. da das auto schon mehrere male in der werkstatt war, wäre der leasingvertrag ohne probleme rückabzuwickeln und zwar OHNE das fahrzeug komplett bezahlen zu müssen, wie du es behauptet hast. ich sag ja: die gleichen sprüche wie du, hat mein ex-händler mir gebracht bis er von meinem anwalt eines besseren belehrt wurde. da nehm ich lieber verlust in kauf als seelisch und finanziell auf dauer in kauf zu nehmen, denn ein auto was überwiegend in der werkstatt steht, kann nicht zu seinem eigentlichen zweck benutzt werden: täglich gefahren zu werden von dem, dem es "gehört".
beim normalen kaufvertrag hast du auch eine nutzungsentschädigung zu zahlen. dies ist aber meist besser als das auto zu behalten und jedesmal für die reparaturkosten (nach der garantie) aufzukommen. nur verstehen die wenigsten das^^

und mit nem guten anwalt käme er im ernstfall günstiger davon weg. händler sind bekanntlich nur auf eins aus: auf des beste vom kunden: sein geld. und dies kann man wunderbar mit rechtsbeistand zurückweisen.

und da der threadersteller ua gefragt hat, was er für rechte hat, trifft meine aussage auch den topic und nicht den offtopic ;-) es gibt leute, die lassen ihr auto zigmal reparieren, bis aufeinmal die garantiezeit vorbei ist und die ersten rechnungen kommen. und dann? dumm gesicht und guten eindruck machen und der händler freut sich, (weil er evtl immer die falschen teile oder reparaturen gemacht hat) das er jetzt kräftig zur kassen beten kann :-)
chris308pl 12.11.2009, 10:11
deine rechnung stimmt nicht ganz. mittlerweile rechnen die gerichte weniger prozent an gebrauchsvorteil ab. bei mir sinds 0,5% wären dann also bei dir 1620¤ die du dem händler geben mußt. im gegensatz dazu muß er dir 4200¤ geben, die du bereits bezahlt hast. bleiben dir also 2580¤. vorrausgesetzt du mußt keine nutzungsentschädigung zahlen, was aber eigentlich der gebrauchsvorteil wäre^^, denn bei nem normalen kaufvertrag (kein leasingvertrag) gibt es auch keine nutzungsentschädigung, sondern nur den gebrauchsvorteil.
AngiV 17.11.2009, 19:59
Hallo zusammen, ich habe auch das Problem mit dem stottern bei kaltem Motor... bei mir kommt hinzu dass er die ersten paar Sekunden nicht höher wie auf knapp 2000 Umdrehungen geht und dann regelrecht "klemmt" bis er dannendlich höher dreht! Bei mir wurde mittlerweile 2x eine neue Software aufgespielt und die Zündkerzen geholfen, aber nichts davon hat geholfen! Kennt noch jemand das Problem, bzw kennt jemand die Lösung? (am mageren Motor kann es nicht liegen - habe 90 PS )