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Peugeot 207 Forum Peugeot 207 Scheinwerfer + Tagfahrlicht Optik CHROM

BuffaloSoldier 21.03.2010, 14:29
Hi will mir diese Scheinwerfer kaufen, weil sie ein integriertes Tagfahrlicht haben.

Was meint ihr dazu?

Hat vlt jemand schon erfahrung damit?



Link: Scheinwerfer


Danke schon mal


MFG


Buffalo
Pg-Fahrer2008 21.03.2010, 14:49
Ich habe zwar keine Erfahrung damit, aber das angeblich TFL darfst du während der Fahrt nicht benutzen weil es nur ein Standlicht in TFL-Optik ist. WIrd wohl kaum jemandem auffallen, aber das solltest du wissen. Korrigiert mich falls ich falsch liege.

MFG
Maximumhead 21.03.2010, 15:12
geblich TFL darfst du während der Fahrt nicht benutzen weil es nur ein Standlicht in TFL-Optik ist.
klar darf er es benutzen, ist ja nur die optik, ist halt nur ein Standlicht und dieses darf man ja wohl benutzen, es funktioniert halt nicht nach dem prinzip wie ein TFL ;-)
WebBeat 21.03.2010, 15:34
genau, man darf ja mit Standlich fahren bei tag.

doof ist halt nur, dass auch innen die instrumentenbeleuchtung an ist und somit ja gedimmt der BC usw. und das die rückleuchte mit an sind.

aber sonst, aber diese Scheinwerfer gibt es auch noch mit LED-Blinker. Find die besser.

werd mir allerdings deke ich nicht so welche holen, da ich nicht auf mein Kurvenlicht verzichten will.

und mein Lichtsensor dann auch nicht mehr so viel sinn macht, wenn ich eh immer mit Standlich rumfahren würde...
406er 21.03.2010, 15:41
Berichtigt mich wenn ich falsch lieg aber soweit ich weiß bzw. dachte ist es verboten NUR mit Standlicht zu fahren.
406er 21.03.2010, 15:44
Oh hatte mich getäuscht.

Hier mal ein Link: Klich mich!!!
Pg-Fahrer2008 21.03.2010, 15:45
Straßenverkehrsordnung Paragraph 17 Absatz 2:
2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

Man darf nur unter einem Fall mit Standlich fahren, das steht in Paragraph 3:
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

MfG

Nachtrag: Nach dem Link bin ich selber jetzt auch unsicher geworden und anscheinend befindet sich das in einer Grauzone. Flascher Alarm meinerseits also, tut mir leid.
406er 21.03.2010, 15:57
Vllt weiß einer mehr wie die genaue Lage ist.
BuffaloSoldier 21.03.2010, 17:42
Oh das is nicht so gut. ich hab mir das anders vorgestellt. ich wollte die led leiste als tagfahrlicht nutzen heist das wenn ich die zündung anmach das licht immer angeht und nicht mit dem standlicht gekoppelt ist und dann noch nen nen standlicht hab also so:

tagfahrlicht
standlicht
abblendlicht
fernlicht
blinker
BuffaloSoldier 21.03.2010, 18:06
Hab noch ne Idee.

Also wenn die LED-Leiste Standlicht ist kann ich doch so machen.

Ich hau die LED-Leiste zusätzlich an Zündstrom heist.


Wenn das Auto aus ist, kann ich die Led-Leiste einfach mit dem Schalter am Lenkrad an machen. Wenn ich den Motor starte geht aber auch die Led-Leiste an ohne das ich den Standlichtschalter bedient hab so kann ich verhindern das ich auch im Auto das Hintergrundlicht anhab aber bekomm meinen gewünschten effekt? Geht das?