cactuz911 schrieb:
waldo schrieb:
Du kannst an dem Fahrzeug eigentlich alles machen, wenn du ihn nach Vertragsende übernimmst, ist es eh egal, wie die Kiste aussieht. Größere Umbauten lohnen nicht wenn man das Fahrzeuge nicht übernimmt, zweitens wirken sie meist wertmindernd (Karosserieumbau ect.). Allerdings eine Umrüstung von Stahlfelgen auf Alufelgen stellen keine Wertminderung dar, eher im Gegenteil leicht wertsteigernd.
Entschuldigung, aber das ist komplett falsch...
Man kann rein theoretisch rein gar nichts an dem Fahrzeug machen ohne vorher eine Genehmigung bzw. Zustimmung des Leasinggebers bzw. des Händlers erhalten zu haben.
Des Weiteren, ist es grundsätzlich so, dass man keinen Anspruch bzw. kein Recht hat das Fahrzeug am Ende der Leasingdauer zu übernehmen. Das entscheidet letzten Endes der Händler.
Übrigens, sämtliche Einbauten:idea: in ein Fahrzeug gehen beim Leasing i.d.R. in das Eigentum des Leasinggebers über.
Und ob Alufelgen, pauschal betrachtet, immer eine Wertsteigerung darstellen, wage ich zu bezweifeln - ist schließlich auch immer eine Frage der Optik -> Das Auto muss einem nachfolgenden Besitzer gefallen; bei Felgen könnte dies auch nicht der Fall sein - dann sind diese später u.U. kein positives Verkaufsargument für den Händler.
MfG