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Peugeot 207 Forum Leasing lohnt es sich?

FabolousP 05.11.2007, 18:16
Hallo

Habe mal eine frage wenn ich mir ein Auto lease ist es ja im grunde genommen nicht meins aber stimmt dass, das man überhaupt nichts am auto machen darf noch nicht ma tiefer un felgen?

Mfg jonas
Unbekannt 05.11.2007, 20:15
FabolousP schrieb:
Hallo

Habe mal eine frage wenn ich mir ein Auto lease ist es ja im grunde genommen nicht meins aber stimmt dass, das man überhaupt nichts am auto machen darf noch nicht ma tiefer un felgen?

Mfg jonas

Hallo!
Also Tieferlegen und Felgen ist wohl kein Problem,könnte mir aber vorstellen,das Karosserieumbauten,nicht so gut beim Leasingfahrzeug kommen.Sprech dich doch einfach mit deinem Peugeotändler vor dem Kauf ab,dann gibt es nachher auch keinen Ärger.Meiner ist auch geleast,und wird Tiefergelegt,und er bekommt auch andere Felgen,die dann auch draufbleiben,da ich die orig.Felgen schon verkauft habe.Die Tieferlegung steht sogar im Leasingvertrag als extra mit drin,ebenso die Alufelgen,obwohl beides noch gar nicht am Fahrzeug verbaut ist.

Gruss THP150
Emma 05.11.2007, 20:18
Leasing = Miete ! Du mußt den Pkw in dem Zustand wieder abgeben, wie du Ihn erhalten hast. Kommen Beulen, Kratzer u.s.w. dazu, wird es Dir nach Ablauf des Leasing in Rechnung gestellt, außer der Händler gibt es frei, wenn Du Ihn behalten möchtest. Sprich Dein Händler doch an, ob Du Ihn sportlich umbauen darfst ! Wenn ja, laß es Dir schriftlich mit Stempel und Unterschrift Bescheinigen.
PS: Als Firmenwage Leasing OK, wegen MWST Absetzung. Privat würde ich es persönlich nie machen. Zuviel negative Erfahrungen mit Kunden gesammelt.
waldo 06.11.2007, 08:09
Du kannst an dem Fahrzeug eigentlich alles machen, wenn du ihn nach Vertragsende übernimmst, ist es eh egal, wie die Kiste aussieht. Größere Umbauten lohnen nicht wenn man das Fahrzeuge nicht übernimmt, zweitens wirken sie meist wertmindernd (Karosserieumbau ect.). Allerdings eine Umrüstung von Stahlfelgen auf Alufelgen stellen keine Wertminderung dar, eher im Gegenteil leicht wertsteigernd.
Voltago 06.11.2007, 08:58
Naja, Leasing hat den Vorteil daß du im Falle einer Arbeitslosigkeit ganz schnell die Autokosten und das Auto los bist 8-)
FabolousP 06.11.2007, 12:33
ja ich wollte ihn eh danach kaufen also nach den 3 jahren
cactuz911 06.11.2007, 17:40
waldo schrieb:
Du kannst an dem Fahrzeug eigentlich alles machen, wenn du ihn nach Vertragsende übernimmst, ist es eh egal, wie die Kiste aussieht. Größere Umbauten lohnen nicht wenn man das Fahrzeuge nicht übernimmt, zweitens wirken sie meist wertmindernd (Karosserieumbau ect.). Allerdings eine Umrüstung von Stahlfelgen auf Alufelgen stellen keine Wertminderung dar, eher im Gegenteil leicht wertsteigernd.
Entschuldigung, aber das ist komplett falsch...

Man kann rein theoretisch rein gar nichts an dem Fahrzeug machen ohne vorher eine Genehmigung bzw. Zustimmung des Leasinggebers bzw. des Händlers erhalten zu haben.

Des Weiteren, ist es grundsätzlich so, dass man keinen Anspruch bzw. kein Recht hat das Fahrzeug am Ende der Leasingdauer zu übernehmen. Das entscheidet letzten Endes der Händler.

Übrigens, sämtliche Einbauten:idea: in ein Fahrzeug gehen beim Leasing i.d.R. in das Eigentum des Leasinggebers über.

Und ob Alufelgen, pauschal betrachtet, immer eine Wertsteigerung darstellen, wage ich zu bezweifeln - ist schließlich auch immer eine Frage der Optik -> Das Auto muss einem nachfolgenden Besitzer gefallen; bei Felgen könnte dies auch nicht der Fall sein - dann sind diese später u.U. kein positives Verkaufsargument für den Händler.


MfG
waldo 07.11.2007, 09:18
cactuz911 schrieb:
waldo schrieb:
Du kannst an dem Fahrzeug eigentlich alles machen, wenn du ihn nach Vertragsende übernimmst, ist es eh egal, wie die Kiste aussieht. Größere Umbauten lohnen nicht wenn man das Fahrzeuge nicht übernimmt, zweitens wirken sie meist wertmindernd (Karosserieumbau ect.). Allerdings eine Umrüstung von Stahlfelgen auf Alufelgen stellen keine Wertminderung dar, eher im Gegenteil leicht wertsteigernd.
Entschuldigung, aber das ist komplett falsch...

Man kann rein theoretisch rein gar nichts an dem Fahrzeug machen ohne vorher eine Genehmigung bzw. Zustimmung des Leasinggebers bzw. des Händlers erhalten zu haben.

Des Weiteren, ist es grundsätzlich so, dass man keinen Anspruch bzw. kein Recht hat das Fahrzeug am Ende der Leasingdauer zu übernehmen. Das entscheidet letzten Endes der Händler.

Übrigens, sämtliche Einbauten:idea: in ein Fahrzeug gehen beim Leasing i.d.R. in das Eigentum des Leasinggebers über.

Und ob Alufelgen, pauschal betrachtet, immer eine Wertsteigerung darstellen, wage ich zu bezweifeln - ist schließlich auch immer eine Frage der Optik -> Das Auto muss einem nachfolgenden Besitzer gefallen; bei Felgen könnte dies auch nicht der Fall sein - dann sind diese später u.U. kein positives Verkaufsargument für den Händler.


MfG
Hier ist garnichts komplett falsch, mittlerweile hat der Gesetzgeber sogar vorgeschrieben, das nach Leasingende der Leasinggeber zuerst das Fahrzeug dem Leasingnehmer anzudienen hat,. Ich fahre jetzt mein drittes Leasingfahrzeug, vorher Opel und Ford und hatte noch nie Probleme mit Alufelgenumrüstung, Sportauspuff und dezenter Tieferlegung. Nach Leasingende konnte ich die Fahrzeuge immer übernehmen, da die Händler froh sind, wenn sie gleich wieder verkauft werden, als monatelang auf dem Hof zu stehen. Ich rede hier natürlich von dezentem Tuning und keinen Extremumbauten. Im Falle meines 207 habe ich es sogar schriftlich, das ich das Fahrzeug übernehmen kann, obwohl ich schon bei Vertragsabschluss sagte, das ich ihn nicht kaufen werde.
Dom88 07.11.2007, 18:48
Hey,

also ich muss Cactuz da wirklich in Schutz nehmen.
Rein rechtlich soweit nichts anderes in den Vetragsvereinbarungen steht, hast du an einem Leasingobjekt KEIN aber auch wirklich GAR KEIN Recht, geschweige denn es irgendwie zu verändern.

Ich mache im nächsten Sommer mein Abitur mit Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaften mit Leistungskurs BWL. Wir haben das Thema Leasing in der letzten Klausurperiode abgeschlossen daher ist es mir noch sehr present.
Das einzige Recht, was ein Leasingnehmer hat ist die benutzung des Gegenstands. Sonst NICHTS.
Alles muss im Regelfall abgesprochen werden.


ALLERDINGS muss man nun auch wieder sehen, dass ein Autohersteller es sich stark und sehr schnell verscherzen würde, wenn man an dem Auto keine Alufelgen anbringen dürfte von daher sollte das kein Problem sein.
Bei einer Tieferllegung sieht dies EVTL. manchmal anders aus, da das Fahrzeug evtl. nicht mehr zu Verkaufen ist , das die Tieferlegung eine starke einschränkung des Komforts ist, da gibts gar nichts dran zu disskutieren. Wenn du es bisher durchbekommen hast dann hattest du Glück und warst einer derjenigen die an einen sehr kulanten Händler gekommen bist.

Man muss immer Unterscheiden , was der Regelfall ist und was individuell praktiziert wird.

Rechtlich: Keine RECHTE AUßER die Nutzung, Alles muss abgesprochen werden. (eiene leistungssteigerung würdest du meines Wissens KAUM durchbekommen.

Allerdings ist das nur die rechtliche Seite wie gesagt.

In Hoffnung weiterhelfen zu können:

Greetz
Dom
waldo 08.11.2007, 09:58
Rechtlich ist das sicher richtig. Wie ich schon schrieb, dezente Veränderungen, da wird kein Händler was dagegen haben sind immer möglich und wenn man das Fahrzeug übernimmt spielt es sowieso keine Rolle. Bei meinem Focus und jetzt beim 207 bestätigte mir jedesmal der Verkäufer das ich das Fahrzeug zuerst angedient bekomme. Bei den Spritpreisen momentan sind die froh, wenn sie noch was verkaufen :-D