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TÜV, ABE und Co. Forum Eintragung auch ohne Zulassungsbescheinigung Teil II?

406er 01.11.2009, 11:18
Hallo,

hab mal ne Frage.

Hab mein Auto auf Raten gekauft und würde es gerne bisschen verschönern. Da es jedoch auf Raten ist besitze ich nur die Zulassungsbescheinigung Teil I und ich weiß nicht wie es sich da mit ner Eintragung verhält. Also wenn ich den TÜV-Segen hab ob ich es dann auch in meine Papiere eintragen lassen kann ohne die Zulassungsbescheinigung Teil II!?

mfg 406er
Sunny 01.11.2009, 11:24
Hallo!

... war das nicht der Sinn, der neuen Papiere?
Es wird doch meines Wissens nach nur in den Nachfolger der "Zulassung" eingetragen, sprich Teil I.
Teil II ersetzt den "Brief", in dem frueher alles drinnen stand, was eingetragen war - mit den neuen Dokumenten jedoch ist dies nur der Eigentumsnachweis des Fahrzeuges. Gerade um das Problem mit Finanzierungen und den Eintragungen zu umgehen bzw. es zu vereinfachen.

Oder liege ich da falsch?

Gruesse,
Sunny
406er 01.11.2009, 11:29
OK ich muss sagen das erscheint mir logisch. Danke für deine Antwort Sunny, hat mir sehr weiter geholfen.
206driver 01.11.2009, 13:30
Mit der Umstellung auf die neuen Papiere werden technische Änderungen nur noch im Teil I eingetragen.
Teil II braucht man also nicht.
muecke1978 01.11.2009, 13:31
die aussage stimmt
habe gerade meine papiere raus gesucht und im teil zwei steht von den eintagungen nichts mehr