TÜV, ABE und Co. Forum
TÜV-Teilgutachten Eintragung ja nein?? Ja wie denn????
Also mein "Freundlicher" behauptet steif und fest, dass der Spoiler nicht eingetragen werden muss.
Folgender : http://www.french-power.com/product_...er-207-SW.html
Händler und Meister behaupten er muss NICHT eingetragen werden obwohl er mit TÜV-Teilgutachten verkauft wird.
Fahr einfach zum freundliche TÜV-Mann! Der wird Dir dann sagen, ob er eingetragen werden muss! Kannst ihm die Geschichte mit Deinem Händler ja erzählen!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass er nicht eingetragen werden muss! Habe da mal was ausm Gesetz für Dich rausgesucht. Da stehts halt schwarz auf weiß. Ich habe es so verstanden, dass es einem Prüfer vorgelegt werden muss und dieser muss es bestätigen. (siehe 19 Abs. 3 Nr. 4 c StVZO !!!)
§19 StVZO
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird
(3) Abweichend von Absatz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teile
Nr. 4 für diese Teile
a.die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,
b.der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und
c.die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
Nachfragen kann nicht verkehrt sein. Hatte auch mal ne Heckspoiler und der war auch nicht eintragungsflichtig, also angeblich, und dann habe ich Ärger bekommen!!! Meine Meinung wäre, dass Du halöt die Bestätigumng durch den TÜV brauchst. Anders kenne ich das nicht!
Gruß
Das könnte dich auch interessieren: