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TÜV, ABE und Co. Forum TÜV-Eintragung eines Heckspoilers (peugeot 306 cabrio)

Taurus2005 13.03.2007, 18:23
Hallo liebe Peugeot-Mitbuhler,

Ich hab ein kleines bis mittelschweres Problem:
Ich habe vor kurzem einen Spoiler über Ebay ersteigert. Und bevor Ihr losschreit, warum grad bei ebay, möchte ich erwähnen, dass da ein GFK-Materialgutachten des Herstellers dabei ist.
Doch jetzt das Problem: Ich bin zum TÜV gefahren um den Spoiler eintragen zu lassen, als ich jedoch den TÜV-Menschen fragte, sagte dieser, dass das eigentlich kein Problem sei, der Spoiler allerdings eine gestanzte Material-Kennzeichnung haben muss, die mit den Daten des mitgelieferten DEKRA-Materialgutachtens übereinstimmen muss.
Der Spoiler wies nach langem Suchen nix vor. Meine Vermutung wäre, dass dadurch dass der Spoiler grundiert ist, auch die Stanzung hinüber ist...

Und jetzt eure Meinungen/Ratschläge, ich hab nämlich keine Ahnung, was ich jetzt noch machen könnte als den Spoiler als Blumenablage zu benutzen...

Danke schonmal im Voraus,
Taurus2005.

P.S.: Unten seht Ihr, wie der Spoiler aussieht.
rh29 13.03.2007, 19:14
die nummern sind in der regel erhaben graviert, so das man sie auch durch den lack noch sieht! (es sei denn jemand war so blöd sie vor dem lackieren zu verschleifen)
wende dich einfach an den verkäufer das er dir wohl "aus versehen" einen ohne nummer geschickt hat und wenn er einen mit nummer hat sollte es ja kein problem sein!
dettingeni 13.03.2007, 19:45
hast du noch den link von ebay?
also nach momentanen stand is ein verkauf (von händlern) mit materialgutachten nicht mehr zulässig und wird als täuschung geahndet!
ein mat. gutachten sagt NICHTS aus, außer, dass das material "fest" is.... da steht nix zum fahrzeug, zur anbringung oder sonst was...
aber im extremfall kommt es wirklich auf den tüv-mann an!
Taurus2005 14.03.2007, 11:43
Also der Link ist folgender:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...m=230098490511

Das Ganze wird mir langsam echt zu dumm...
Der Verkäufer hat nirgends eine Telefonnummer hinterlassen, es heißt auch noch dass ich mich per Brief oder Mail melden soll, was natürlich wieder ewig dauern könnte...

glaubt ihr, da könnte man irgendwas bei einer Wekstatt machen lassen?

Gruß.
dettingeni 14.03.2007, 16:07
wie gesagt, so weit mir bekannt so unzulässig. aber halt gesetzlich schwer zu erledigen...

lackiert is er schon?
ansonsten hättest du ja noch 14tage rückgaberecht geahbt...

hm naja ich würds versuchen bei ner hinterhofwerkstatt.... un nem kasten bier im schlepptau.
Antidote 14.03.2007, 20:31
Also, ohne daß dies eine Rechtsberatung wird:
1. bei ebola als privater VK ausgewiesen
2. hat AGB online, Steuernummer 21/393/62599 - USt-ID DE 233959155 auch angegeben
muß also wohl ein Gewerbe betreiben

3. Gewerbliche müssen Ware ohne Angabe von Grund zurücknehmen (wann war der Kauf?)

Im Zweifelsfall per Einschreiben Rückschein (bei Streitereien immer besser als Telefon oder Email) nachfragen und Frist setzen, "Nachbesserung" fordern

4. Da er ja lt. ebola mit Rechnung versendet, muß da ggf. auch Telefonnummer drauf sein

5. Last but not least berechnen die noch immer 16% Märchensteuer :-o


6. Komisch - im Telefonbuch online nicht gefunden
(den Namen finde ich in Berlin nur 3x)

7. Auch interessant - GANZ GENAU LESEN, besonders weiter unten!
rh29 14.03.2007, 21:28
Antidote schrieb:

6. Komisch - im Telefonbuch online nicht gefunden
(den Namen finde ich in Berlin nur 3x)
das hatte ich auch probiert und fand es verwunderlich nix zu finden...
ich würde dem verkäufer auch den sachverhalt so schildern wie du es schreibst ("kein zusammenhang zwischen spoiler und gutachten möglich") und dann auf eine rücknahme drängen!
Antidote 14.03.2007, 21:45
... und hier finde ich auch nix:

http://firmendaten.berlin.ihk.de/seite2.asp
rh29 14.03.2007, 21:53
aus seinen AGB

6. Widerrufsbelehrung

6.1 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: ############# geändert von Admin ##############

6.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
also wenn ich das richtig lese brauchst du nicht einmal einen grund! hoffe du erreichst was, der hat ja auch die eine oder andere miese bewertung wegen seiner kommunikationsfreudigkeit...

EDIT:
wie ich gerade sehe ist der verkäufer nicht mehr bei "ibeh" angemeldet, das dürfte die sache natürlich verkomplizieren...
Antidote 14.03.2007, 22:10
rh29 schrieb:
EDIT:
wie ich gerade sehe ist der verkäufer nicht mehr bei "ibeh" angemeldet, das dürfte die sache natürlich verkomplizieren...


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