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Peugeot 5008 Forum HILFE, bitte!!! Peugeot 5008 - folgendes ist mir aufgefallen

Peugeottreter 18.07.2011, 08:29
...na das nageln hört sich doch nach dem alten thp problem an, davon müsste deine werkstatt schon mal etwas gehört haben, steuerkette usw., das er keine leistung mehr hat,- ist wohl dem notprogramm verschuldet, in dieses geht dann dein motor, wenn etwas nicht stimmt, als schutz!
wenn die wieder nix auf die reihe bekommen, würde ich mal in eine andere werkstatt fahren!
SaarHessenLoewe 18.07.2011, 08:55
huskie2000 schrieb:

Wenn nix mehr geht, kommt Plan B ins Spiel = Wandlung - Auf was muss ich hier achten oder bestehen? Kenne mich da nicht aus.

Gruß
Hallo huskie2000,

gib dem Händler zuerst mal die Chance auf Nachbesserung/Reparatur. Erst wenn diese mind. 2mal erfolglos gewesen ist, hast Du das Recht auf Rücktritt vom Vertrag (früher: Wandlung).


Kleiner Exkurs BGB:

§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag.
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.


§ 434
Sachmangel.
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.


§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln.
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.


§ 439
Nacherfüllung.
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.



§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz.
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


Hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen.
SaarHessenLoewe 18.07.2011, 09:15
Diesen Paragraphen hatte ich vorhin vergessen. Leider konnte ich meinen vorigen Beitrag nicht ändern, da es immer hieß, dass ich keine Rechte zum editieren habe. Klingt komisch, ist aber so. :roll:

§ 438
Verjährung der Mängelansprüche.
(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren

1. in 30 Jahren, wenn der Mangel
a) in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder
b) in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist,
besteht,
2. in fünf Jahren
a) bei einem Bauwerk und
b) bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und
3. im Übrigen in zwei Jahren.

(2) Die Verjährung beginnt bei Grundstücken mit der Übergabe, im Übrigen mit der Ablieferung der Sache.

(3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 und 3 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 tritt die Verjährung jedoch nicht vor Ablauf der dort bestimmten Frist ein.

(4) Für das in § 437 bezeichnete Rücktrittsrecht gilt § 218. Der Käufer kann trotz einer Unwirksamkeit des Rücktritts nach § 218 Abs. 1 die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er auf Grund des Rücktritts dazu berechtigt sein würde. Macht er von diesem Recht Gebrauch, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

(5) Auf das in § 437 bezeichnete Minderungsrecht finden § 218 und Absatz 4 Satz 2 entsprechende Anwendung.
huskie2000 03.08.2011, 20:31
Hallo,

wollte mal wieder ein update geben.

Mein 5008 war nun eine Woche in der Werkstatt, folgendes wurde gefunden:

-Steuerkette hing durch - gewechselt neu / bzw anderes Modell rein

-Ferderbeinteller? war gebrochen - gewechselt

- beide Bremsscheiben vorne hatten unwucht - gewechselt

- Sitz quitschen - beseitigt

- Fensterheber vorne link klackte beim schließen - behoben

Soweit so gut.
Nun nach einer Woche den 5008 im Alltag gefahren, steht er wieder in der Werkstatt.

- schlagen in der Lenkung
- Geräusche in der Federung vorne
- Sitz quitscht
- rasseln und Leistungsverlust

Nach einem Tag in der "Autoklinik" und nachfragen, heißt es das es mal wieder die Steuerkette ist!?!?
Hmm, war die nicht erst vor einer Woche gewechselt worden???

Mal schauen wie krank mein 5008 wirklich ist....
obro 31.08.2011, 20:21
servus!
also ich halte das mit der wandlung sogar für sehr vernünftig - da sollte man nicht lange zögern! allerdings wird nach längerem gebrauch wohl nur eine wandlung zum zeitwert des fahrzeuges möglich sein, für ein neufahrzeug wäre also aufpreis zu bezahlen!
bin aus A und nicht rechtskundig, aber man sollte zuerst mal per postsendung schriftlich u. eingeschrieben eine letztmalige nachfrist zur feststellung und behebung des mangels setzen - je nach art des mangels gibts dann die rechtlichen schritte dazu. zugleich sollte man auch die wandlung des vertrages bei einem innerhalb der gesetzten nachfrist unbehebbaren mangel in aussicht stellen.
10-14 tage nachfrist wären glaub ich angemessen, ob man für die zeit ein ersatzwagenrecht hat - keine ahnung.
ich hab das in meinem autofahrerleben 2x gemacht und erst nach meinen eingeschriebenen briefen haben die hersteller sich ernsthaft bemühen begonnen (1x bei VW und zuletzt bei peugeot) und die probleme gelöst.
die konsumentenschutzorganisationen bieten hier ausreichende hilfe im web - auch wenn man kein mitglied ist.
ich kenne derzeit einen fall mit einem peugeot 206, der eigentümer fährt seit juli mit einem gratis-leihwagen, weil peugeot einen wesentlichen mangel, der den normalen zugesicherten gebrauch des fahrzeuges unmöglich macht, beim neuwagen nicht findet (mehr darf ich leider nicht schreiben).
mein grundsatz: der händler kann ja nix dafür, wenn die hersteller pfuschen - also nicht lange zögern und ab zur post! außerdem bekommt der händler/werkstätte solche rep. u. leihwagenkosten vom hersteller gutgeschrieben usw.
als konsument sollte man sich einfach agressiver wehren und seine rechte auch in anspruch nehmen.
lg
robert
obro 31.08.2011, 21:30
@armithage als genie:
die händler/werkstätten holen sich zuerst hilfe bei ihrem importeur und schlussendlich beim kompetenzzentrum für europa. das geht soweit, dass das europa-kompetenzzentrum online die daten des fahrzeuges übers web ausliest/korrigiert/ändert - da ist der händler vor ort out of order. der schließt nur mehr sein notebook an das fahrzeug an und sieht zu - fernwartung eben! er darf dann die reparaturtipps der zentrale des herstellers ausführen - oft fruchten die aber leider nicht.
also: was kann da der händler/werkstätte vor ort noch machen?
nicht äpfel mit birnen vergleichen.
lg
robert

Armithage 01.09.2011, 11:29
Naja wie schon geschrieben obro.
Ich stand mit meinem 206er damals in der Werkstatt und der Techniker sah am Laptop sich das Problem an (ging um Leistungsprobleme und Wartungslampendauerleuchten). Es wurden die Werte angezeigt, die von den Sensoren zurückgeliefert wurden.
Es wurde auch kurzfristig ein Wert geändert!, um zu schauen, wie sich das Motorverhalten ändert.
Kurzum konnte man bei mir einen Defekt am Messsensor am Fächerkrümmer feststellen.
Zu diesem Zeitpunkt war die Motorhaube noch nichtmal geöffnet!
Da ein Sensor zur Verfügung stand, wurde dieser gleich ausgetauscht und siehe da... Danach war alles wieder in bester Ordnung.

Es kommt durchaus auch ein wenig auf die "Kompetenz" des Technikers in der Werkstatt drauf an, ob der Fehler wirklich aus technischer Sicht vorhanden ist, oder aus finanzieller Sicht seitens der Werkstatt (wenn du verstehst, was ich meine ).

Habe in meiner bisherigen Automobillaufbahn leider auch sehr schwarze Schafe miterleben müssen.

Der Fall von Huskie ist jedoch in meinen Augen ja schon fast fahrlässig, dass trotz Reparatur die Probleme weiterhin auftreten. Wenn das Schlagen in der Lenkung noch zu einem Ausfall des Fahrzeugs, wenn nicht sogar Unfall mit Schwerverletzten führen würde, könnte sich die Werkstatt sehr warm anziehen. Zumindest, wenn der Gutachter unsachgemäße Reparaturen feststellt. Wie oben geschrieben. Ich hab selbst Fachwerkstätten durchlebt, die absolut unkompetent agiert haben. Solche gibt es leider.
felaufer 05.01.2012, 15:56
Nun wird gesucht und gesucht. Auf was sollte ich nun achten bzw. bestehen?

Wenn nix mehr geht, kommt Plan B ins Spiel = Wandlung - Auf was muss ich hier achten oder bestehen? Kenne mich da nicht aus.
Moinsen.. ich würde - so unangenehm das auch scheinen mag - nach jeder Aktion Deiner- oder Werkstattseits ein Protokoll darüber anfertigen... am einfachsten ist ein Protokoll für Dich selbst... im zweiten Schritt würde ich das per Fax an die Werkstatt schicken etwa "bei der heute am xx.yy.zzzz mit dem Meister XYZ durchgeführten Probefahrt wurden die folgenden Mängel festgestellt. Ich bitte um Behebung."

Damit ist erstmal was "festgehalten" oder "dokumentiert" und Diskussionen im nachgang "hab ich gesagt" - "nein, haben Sie nicht, wann soll das gewesen sein?". Am tollsten natürlich, wenn Dir die Werkstatt das noch bestätigt, z.B. durch Unterschrift, das werden sie wohl aber nicht machen.

Wenn Du sowas noch für die Vergangenheit machen kannst, mach es so schnell wie möglich.

Wenn sich dann nach einiger Zeit nix tut, würde ich mal eine Frist setzen... und um umgehende endgültige Behebung der Mängel bis zum Stichtag bitte, bzw. dazu auffordern.

Tsia.. danach... Wandlung, Minderung?
Biste nun Markenverdrossen und hast keinen bock mehr auf Peugeot? wenn nein, vielleicht bietet Dir der Händler an, den Wagen gegen ein anderes Modell zu tauschen?

(Ich wollte unbedingt einen 5008 1.6 HDI mit ESG6 probefahren, es war weit und breit keiner zu finden (nicht mal irgendein anderer Wagen mit dem Getriebe/Motor), da hat mir der Verkäufer schriftlich zugesichert, dass ich bei Nichtgefallen binnen 14 Tagen nach Übergabe den Wagen ohne finanzielle Einbußen zurückgeben.... am Ende haben wir ihn behalten, auch wenn es massiv Probleme hab mit der Motor- und Getriebesteuerung, er is immer ausgegangen beim Anfahren).

egal... schau ins BGB, bzw. such im Netz mal nach Wandlung/Minderung...

Gruss
Felix
Marcel85 09.02.2013, 17:28
Zitat Zitat von ossi70
Hallo

Hört sich nach den alten THP
probelemen an. Hatte ich im 3008 auch.
Hatte auch ein knacksen in der Lenkung
und diverses Quitschen im ganzen Fahrzeug.
Wurde nie etwas gefunden !!
Habe jetzt keine Brobleme mehr da ich
den 3008 nach 1.1/4 Jahren wider verkauft habe.
Habe es Nervlich nicht mehr ausgehalten.

oss70
Das war die beste Entscheidung die du gemacht hast....
obro 10.02.2013, 21:52
servas!

dass der 5008er (habe HDI mit 150 PS und bestausstattung) um mind. 5 Ts. generell überbezahlt ist, muß man einfach zur kenntnis nehmen und für die
zukunft beim autokauf sich anders entscheiden - ich jedenfalls hab von peugeot genug (nur leider noch zu wenig kohle für einen neuen anderen).
meiner war die 32 Ts nicht wert.

aber zum quietschen: das hab ich auch im bereich der 2. sitzreihe. bin heute zufällig mit geringer beladung und zurückgerollter
kofferraumabdeckung gefahren - da war das quietschen nicht mehr da. versuch also mal das abdeckrollo des kofferrraumes
einzufahren und das quietschen herauszufordern (unebene strecke oder so). vielleicht ist das die ursache?
wenn nicht, da must du durch, genauso wie bei der unseligen piepserwarnung weg. handbremse etc. - zum kotzen.
lässt sich einfach nicht abstellen oder auf weniger häufig reduzieren. entweder 10x pieps oder 30sec. pieps - fürchterlich.

liebe grüße
robert