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Peugeot 407 Forum 407 SW HDI 2,0 Kupplungsprobleme

Michy 19.11.2006, 09:40
Hallo Freunde,
mache bei meinem 407 Sw HDI 2,0, in letzter Zeit eine merkwürdige Beobachtung, der Druckpunkt des Kupplungspedals wandert immer höher. Das heist meinem gefühl nach kommt die Kupplung immer Später, mitlerweile erst kurz vor Ruheanschlag und wenn man eine Autobahn oder einen Berg hochfährt und leicht auf das Pedal tippt läuft die Drehzahl hoch und das Auto wird langsamer. bei 22.000 Km finde ich das ein bischen früh, für eine verschlissene Kupplung. Was meint Ihr oder habt Ihr das schon erlebt oder beobachtet.
Biernd 19.11.2006, 10:45
Das von dir beschriebene Phänomen hatte ich erst einmal, nach gut 150.000 km, bei einem Audi und da war in der Tat die Kupplung verschlissen!

Nach 22.000 km darf und sollte so was nicht vorkommen und ist ein Fall für die Werkstatt!

Betreffend die Thematik Kupplungsprobleme bin ich ein gebranntes Kind und habe bei zwei anderen Marken Probleme mit verglasenden Kupplungsbelägen erlebt, die ursächlich nachweislich nicht an der Fahrweise lagen. Bei Peugeot wird mir das im Augenblick, da Automatik, nicht passieren!
Michy 21.11.2006, 19:41
So war gestern mal beim Löwenbändiger (Werkstatt), der Meister hat eine kleine Probefahrt gemacht und meiner Kupplung den Totalschaden bescheinigt. Und nun wurde es lustig, weil, er hat es mir Schwarz auf Weiss gezeigt, Garantie auf die Kupplung nur bis max. 11000 Km. Leider hat meine schon die doppelte Leistung geschafft. Angebot der Werkstatt, die Arbeit wird gemacht, der Kunde muß zahlen, es wird Kulanz eingereicht. Mit Glück bekommt der Kunde einen Anteil wieder. Gerade als der Meister mir dieses Angebot machte, kam mein Verkäufer vorbei, begrüßte mich und fragte ob alles in Ordnung wäre? Ich habe ihn daraufhin gefragt ob er noch ein bischen Platz in seinem Garten habe, weil ich noch einen riesigen schwarzen Blumenkübel, namens 407 SW, für ihn hätte, denn für mehr könnte man das Auto ja nicht nutzen. Er wurde Rot. Wir haben das Problem dann mal in Ruhe zu dritt besprochen. Und man will mir morgen telefonisch mitteilen ob ich Kosten zu tragen habe oder nicht.
ich halte Euch auf dem laufenden.
Biernd 22.11.2006, 09:26
Im Rahmen der "Werksgarantie" sollte und darf es da keine Einschränkungen geben! D.h. ein Defekt innerhalb der ersten zwei Jahre sollte ohne wenn und aber repariert werden. Es gibt bei anderen Herstellern Garantien bis 3 Jahre/100.000 km und da werden auch Kupplungen getauscht - weil sie normalerweise auch problemlos halten!

Deshalb solltest du auch ohne Konstenbeteiligung eine neue Kupplung bekommen!
Michy 22.11.2006, 20:59
Hallo Biernd,
das sieht Pug leider ganz anders, da giebt es eine Liste (ist aber nur für den internen gebrauch der Händler gedacht) und wird dem Kunden normalerweise nicht gezeigt. aber ich habe sie gesehen, war recht interessant, so zB die Garantie für Bremsbeläge, Kupplung, Sitzpolster 11000 Km, Bremsscheiben, Auspuffanlagen dagegen 31000 Km.
da sind die franzosen echt geizig.
Aber eine erfreuliche Nachricht trotz allem, Anruf von meinem Händler die Kupplung gibt es zum Nulltarif für mich. Der hat wohl viel Fielmann werbung gesehen.

Lg michy
Biernd 23.11.2006, 02:43
Das ist ja der Hammer! Listen für den "internen" Gebrauch! Da müsste doch eigentlich dem Kunden ein Beiblatt mit Kleingedrucktem ausgehändigt werden - oder meint ihr nicht auch?

Das habe ich bisher noch nie gehört! Da muß ich nochmal meine Unterlagen wälzen, ob unter dem Thema Garantie irgendein Hinweis darauf zu finden ist. Wenn nicht, dann stellt sich die Frage, ob das so rechtens ist.

Aber erstmal egal: Herzlichen Glückwunsch zum Nulltarif!
DocHoliday 23.11.2006, 10:07
hy!

das sieht Pug leider ganz anders, da giebt es eine Liste (ist aber nur für den internen gebrauch der Händler gedacht) und wird dem Kunden normalerweise nicht gezeigt. aber ich habe sie gesehen, war recht interessant, so zB die Garantie für Bremsbeläge, Kupplung, Sitzpolster 11000 Km, Bremsscheiben, Auspuffanlagen dagegen 31000 Km.
da sind die franzosen echt geizig.
also so wie ich das jetzt verstehe, gibts "diese liste" nicht für den endkunden, oder? oder steht da irgendwas kleingedrucktes, das den kunden auf die unterschiedlichen garantieleistungen aufmerksam macht?

wenn nicht, dann kommt, meines erachtens, die ganz normale garantiezeit zum tragen, und die ist 2 jahre. egal auf welche bauteile.

bei mir steht "2 jahre werksgarantie" und da les i nix von irgendwelchen einschränkungen, so wie hier beschrieben.
also geh ich davon aus, dass wenn nach z.b. 23 monaten und z.b. 32281 km etwas kaputt geht, dass auf garantie behoben wird. voraussetzung die serviechecks usw. sind natürlich eingehalten worden.

oder lieg ich da falsch?

cu mario
Biernd 24.11.2006, 14:07
Genauso sehe ich das auch!
DocHoliday 24.11.2006, 21:37
hy!

nochmals bezüglich garantie.

habe mich heute mal schlau gemacht bei unserer "arbeiterkammer". da gibts rechtsauskünfte kostenlos, jeglicher art.

die haben meine ansicht bestätigt. es gilt das was der käufer unterschreibt, aber mind. die gesetzesvorschrift, drunter geht nix, ähnlich dem kollektivvertrag.

d.h ich z.b habe einen KV unterschrieben, da steht 2 jahre werksgarantie ab anmeldung. sonst steht da nichts , wegen irgendwelchen einschränkungen. und dies hat auch der händler unterschrieben. damit basta. was dann peugeot intern herausgibt geht mich nix an, hab ich nicht unterzeichnet, davon weiss ich nichts. das wäre einer "arglistigen täuschung" gleichzusetzen, womit der käufer aus dem vertrag austreten kann, weil er ihn ja so nicht unterschrieben hat.

da könnte man z.b einen kaufvertrag machen, jeder vertragspartner hat eine kopie und einer schreibt nachträglich dann was kleingedrucktes auf sein exemplar und will dies geltendmachen. meint ihr, dass das dann gilt, wenns nicht auch auf dem anderen exemplar steht und gegengezeichnet wurde?

hoffe etwas zur aufklärung beigetragen zu haben und denke, dass dies ebenso im deutschen rechtsstaat gilt.

babaa mario