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Peugeot 308 Forum "stiller Rückruf" verbindlich ?

SW165PS 19.02.2010, 20:09
Guten Abend,
wurde heute gefragt von einem 308-Fahrer ob er zu der Veränderung, bzw. Softwareupdate bezüglich der Lichtautomatik seitens Peugeot rechtlich gezwungen werden kann. Der Meister vom Peugeothändler reagierte verärgert als dieser dankend ablehnte !!!
Ich bin der Meinung es ist ein interner (stiller Rückruf) zu dem der Kunde nicht gezwungen werden kann, nur bei gravierenden sicherheitsrelevanten Problemen wo sich das Kraftfahrtbundesamt einschaltet muß man zwingend am Rückruf teilnehmen.
Liege ich da richtig ?


MfG
evtl308 19.02.2010, 20:53
SW165PS schrieb:
Guten Abend,
wurde heute gefragt von einem 308-Fahrer ob er zu der Veränderung, bzw. Softwareupdate bezüglich der Lichtautomatik seitens Peugeot rechtlich gezwungen werden kann. Der Meister vom Peugeothändler reagierte verärgert als dieser dankend ablehnte !!!
Ich bin der Meinung es ist ein interner (stiller Rückruf) zu dem der Kunde nicht gezwungen werden kann, nur bei gravierenden sicherheitsrelevanten Problemen wo sich das Kraftfahrtbundesamt einschaltet muß man zwingend am Rückruf teilnehmen.
Liege ich da richtig ?

MfG
@ SW165PS ...

Dann gib doch mal dem "fragenden" zu bedenken, was eine PUG - Werkstatt mit dem Fahrzeug machen wird, wenn dieser das nächste Mal zum normalen Service kommt! Wer sagt denn, das sie dann nicht einfach im System die aktuelle Software aufspielen. "Nach Herstellervorgabe" ! So ein Meister sieht das es noch nicht augespielt wurde, und wird es nachholen.
Da ich mittlerweile auch "geupdatetet" wurde, frage ich mich nach dem Grund der Ablehnung?
Gut, das Licht geht beim drehen von "Auto" auf "0" nicht aus, soll aber den versehentlichen Blindflug vermeiden...

Stephan
Waeddler 20.02.2010, 06:59
es gibt aber vlt Situationen bei denen ich das Licht ausschalten will!!
Also ich würde es auch nicht machen und wenn das Update dann ohne meine Einwilligung gemacht wurde und danach die Funktion des Ausschalten nicht mehr gewährleistet ist würde ich auch Rechtliche Konsequenzen ziehen soweit das möglich ist...
Topseller 20.02.2010, 18:10
Er wird verärgert reagiert haben weil er (bzw. der Händler) sich vor Peugeot rechtfertigen muss warum er die Aktion nicht durchgeführt hat.
Emma 20.02.2010, 20:58
Ich kann den Meister verstehen. Er bekommt bei diesem Kunden nicht eine Garantiearbeit mehr bezahlt, solange die Überprüfungsaktion nicht abgestellt ist, lt. Garantierichtlinien Peugeot.