SW165PS
19.02.2010, 20:09
Guten Abend,
wurde heute gefragt von einem 308-Fahrer ob er zu der Veränderung, bzw. Softwareupdate bezüglich der Lichtautomatik seitens Peugeot rechtlich gezwungen werden kann. Der Meister vom Peugeothändler reagierte verärgert als dieser dankend ablehnte !!!
Ich bin der Meinung es ist ein interner (stiller Rückruf) zu dem der Kunde nicht gezwungen werden kann, nur bei gravierenden sicherheitsrelevanten Problemen wo sich das Kraftfahrtbundesamt einschaltet muß man zwingend am Rückruf teilnehmen.
Liege ich da richtig ?
MfG