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Peugeot 308 Forum Gesetzliche Händlergarantie bei Gebrauchtwagenkauf

Dagobert2409 12.02.2015, 08:00
Hallo zusammen,

nur kurz eine Frage.
Ich habe letztes Jahr im Sommer einen Peugeot 308 gebraucht von einem
Händler gekauft.
Soweit, sogut.
Jetzt habe ich aber einen Mängel am Fahrzeug. Der Händler meinte, dass das
jetzt aber nicht mehr sein Problem sei. Das Auto ist jetzt über ein halbes
Jahr in meine Besitz und somit würde die gesetzliche Gebrauchtwagengarantie
nicht mehr ziehen.
Kann das sein. Im Internet findet fand widersprüchliche Aussagen über diese
Thematik.
Kann mir vielleicht hier jemand mal den richtigen Sachverhalt schildern?

MfG Dagobert2409
Sascha_Rhbg 12.02.2015, 08:05
Moin Dagobert,
bin mir nicht 100%ig sicher, ich versuch mich trotzdem mal.

Die ersten 6 Monate muss der Händler den Nachweis führen, das der Mangel bei Übergabe nicht bestanden hat, danach dreht sich die Beweislast Richtung Käufer und Du musst nachweisen, das der Mangel bei Übergabe bestanden hat.

Auf gut deutsch, die ersten 6 Monate muss der Verkäufer den Kopf hinhalten, danach ist er im Prinzip raus aus der Nummer.

Gruss
Sascha
206driver 12.02.2015, 08:29
Um was für einen Mangel handelt es sich denn?
Lion King II 12.02.2015, 13:45
Zudem kann bei Gebrauchtwaren die Gewährleistung vom Händler grundsätzlich auf minimal 6 Monate reduziert werden. Muss aber beim Kauf schon klar sein (Vertrag oder AGB). Tut er das nicht, gilt zwar dennoch 24 Monate, aber mit o. g. Beweisumkehr nach 6 Monaten.
Dagobert2409 12.02.2015, 15:50
Zitat Zitat von 206driver Beitrag anzeigen
Um was für einen Mangel handelt es sich denn?
Sorry, dass ich mich jetzt erst zurückmelde.
Bin auf der Arbeit und habe nicht eher Zeit dazu gefunden.
Es geht hier um die Lenkung. Da ist irgendetwas defekt, und das
Teil muss jetzt getauscht werden. Ich glaube, das Lenkgetriebe wars.

MfG Dagobert2409
2xkeks 12.02.2015, 19:39
Zu unterscheiden wären Garantie und Sachmängelhaftung (Gewährleistung).
Die Sachmängelhaftung ist gesetzlich mit 12 Monaten vorgeschrieben beim Verkauf vom Händler zu Privat.
Hier gelten die ersten 6 Monate Beweislast des Verkäufer und danach 6 Monate Beweislast beim Kunden.
D.h. defacto bekommst du meist nur in den ersten 6 Monaten etwas umsonst gemacht. In der zweiten Hälfte ist es fast unmöglich.
Die Garantie kommt dann separat dazu (z.B. INTEC, Viva Garantie). Diese übernimmt im beantragten Zeitraum zumindest Teilweise die Werkstattkosten für bestimmte Teile, wenn der Händler nicht selbst dafür zuständig ist (Sachmängelhaftung) . Wieviel die Garantie übernimmt, hängt vom Fahrzeugalter/Kilometerleistung ab. Hier variieren die Teilekosten (Material) und die Arbeitskosten (Arbeitszeit).

Also: hast du eine zusätzlichen Garantie, bekommst du evtl. einen Anteil über nommen. Ansonsten sieht es sehr schlecht aus.

Ich hoffe, dass hat weitergeholfen.
Dagobert2409 13.02.2015, 21:41
OK, ich habe jetzt noch einmal mit der Werkstatt gesprochen. Sie wollen aus Kulanz die
Reparatur übernehmen. Scheinbar wären sie ja im Recht gewesen.
Wenn es jetzt so läuft, bin ich froh. Wäre bestimmt nicht die günstigste Reparatur gewesen.
Danke für die Antworten hier...

MfG Dagobert2409