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Peugeot 308 Forum esp 308

chris308pl 27.01.2010, 22:00
HolleBln schrieb:
sparpaket, weil einparkhilfe und alarmanlage fehlt ? über einige beiträge kann man sich nur wundern. alarm ist nicht mal im platinum serie...naja, egal.

auf jeden fall könnte es ( könnte, nicht muss, habe aber sowas mal gehört ) sein, dass die inzahlungsnahme deines alten wagen im falle einer wandlung als verbundeschäft gilt und dann evtl. ebenfalls rückgängig gemacht wird, sofern möglich.
ne. kann nicht. war bei mir auch nicht der fall. meinen in zahlung gegebenen 206 mußte ich auch nicht zurück nehmen. dieses zusammenhängende geschäft gilt nur bei käufen, die mit darlehen/krediten zusammenhängen.

@ maschinistin: clever gemacht. gut so. ab zum händler und entweder auf preisnachlass oder wandlung pochen. preisnachlass sollte in etwa bei der summe liegen, die den nachträglichen einbau einer esp anlage kosten würde. da dies aber wahrscheinlich nicht möglich ist (nachträglich einbauen) dürften so ca 1000¤ oder mehr drin sein. also den unterschied zwischen fahrzeug mit esp und ohne mit der selben ausstattungsvariante.
Maschinistin 28.01.2010, 07:58
Vorläufiges Ergebnis:
Entsetzen beim Händler. Versehen, Irrtum, Fehler des Auszubildenden. Der Händler meint, ESP könne man nachträglich nicht einbauen, er wolle sich nach einem anderen Fahrzeug umsehen.
HolleBln 28.01.2010, 08:30
viel glück !
Maschinistin 28.01.2010, 08:36
danke, ich kann es nicht fassen, diese Dreistigkeit. Und ich kann nicht oft genug sagen, dass ich unglaublich froh bin, in diesem Forum zu sein. Diese ganzen Ratschläge. Vielen Dank bei Euch allen.
Schatzhauser 28.01.2010, 08:38
Fehler des Auszubildenden = Pech für den Händler. Darauf kann er sich nicht berufen. Sollte er dir nicht einen angemessenen Ersatz (hierbei wäre aber auf Alter, Kilometerleistung, Ausstattung usw. zu achten) besorgen können, dann ist auf jeden Fall eine nachträgliche Reduzierung des Kaufpreises angebracht. Lass dich da nicht mit weniger wie ¤ 500 abspeisen. Sollte der Händler nicht von sich aus kooperativ sein und versuchen, die Sache jetzt im Sande verlaufen zu lassen, wirst du wohl oder übel einen Rechtsanwalt einschalten müssen. Manchmal hilft schon die Andeutung, dass man sich direkt vom Autohaus auf dem Weg zu einem macht etwas.

Viel Glück...
Topseller 28.01.2010, 12:07
Ich finde es nicht in Ordnung wie hier der Händler als dreister Abzocker hingestellt wird. Ich kann dir 100 Gründe nennen wie es passieren kann das ein
Ausstattungsmerkmal das es nicht gibt versehentlich in eine Internetbörse gelangen kann. Woher will man wissen ob es mit Absicht gemacht wurde oder
tatsächlich ein versehen war?

Mit welcher rechtlichen Grundlage wollt ihr die Preisminderung durchsetzten? Mein Kenntnisstand laut BGB is folgender:

Ein vertrag kommt durch 2 übereinstimmende willenserklärungen zustande, die 1. kommt von Maschinistin in Form der
verbindlichen Bestellung. Die 2. erfolgt mit der Auftragsbestätigung oder lieferung der Sache. Somit ist der Kaufvertrag
geschlossen. Wenn in ihrem Vertrag jetzt kein ESP steht siehts wie gesagt düster aus…

Daher kann dem Händler höchstens eine Abmahnung wegen irreführender Werbung drohen, mehr aber auch nicht. (Auch
nur wenn bei der Anzeige nichts von „Irrtümer und Tippfehler vorbehalten“ steht.)
Maschinistin 28.01.2010, 12:12
Topseller,
mag sein, dass es tausende von Gründen gibt...
In meinem Vertrag steht nix von EU-Fahrzeug und nur als Import werden die Dinger ohne ESP hergestellt. Das läßt sich rauskriegen. Ich bin bei diesem Autohändler ein langjähriger Kunde. Im Umgang fragt sich, wie lange noch. Und danke, hat echt gut getan.
ChriSch 28.01.2010, 12:18
Was mich dennoch interessieren würde.......

was ist das für ien Modell? Müsste ja ein Import sein. Mir ist auch kein D Modell ohne ESP bekannt.......

Und wenn im Vertrag nichts von EU Fahrzeug steht, dann wäre es vielleicht darüber ein Grund der Sache nachdruck zu verleihen.

Was hat der Händler denn jetzt im weiteren dazu gesagt? Kümmert er sich denn um die Sache?
Vielleicht war es ja wirklich ein riesen Missverständniss. Solange er sich jetz eine Lösung einfallen lässt, mit der du auch leben kannst, wäre es ja OK......
Maschinistin 28.01.2010, 12:30
Also, ich hab mir nun den Teil II der Zulassungsbescheinigung geholt. Da wo Du ein D stehen haben könntest, wo ist das ? Bei der Hersteller-Kurzbezeichnung habe ich ein (F) stehen. ESP stand in der Anzeige drin und ich habe diese noch. Mir war im Dezember irgendwie klar, dass man sich das ausdrucken muss, sonst kann ich ja nicht vergleichen.
Im Gespräch suchte der Händler Auswege, er war ja auch nicht vorbereitet. Er sicherte mir zu, sich nach einem Fahrzeug mit ESP umzusehen. Länger als 16.00 Uhr geb ich ihm allerdings nicht, da selbst ein schneller Blick ins Internet und dem Händler angeschlossene Verkaufsstellen ausreicht um festzustellen, dass es diverse 308 in der Kategorie gibt. Schauen wir mal..
Kai1 28.01.2010, 14:16
Es gibt diverse §§ des BGB, die zutreffen, darunter auch der über die zugesicherte Eigenschaft (wenn ich richtig gelesen hatte, dann wurde beim Verkaufsgespräch über das ESP gesprochen und offensichtlich nicht gesagt, dass es ein Fahrzeug ohne ist).
Dass das ESP im Kaufvertrag stehen muß, ist so nicht ganz richtig (was den 308) betrifft.
Alle für Deutschland vorgesehenen/bestimmten 308 sind seit Markteinführung mit ESP ausgestattet und zwar ohne Ausnahme jede Ausstattungsvariante/Motorisierung.
Lediglich der 308 für Länder außerhalb Deutschlands konnte ohne ESP (kann auch noch immer) bestellt werden.
Wenn ich mir hier in Deutschland also einen 308 bei einem Peugeothändler kaufe (gebraucht oder neu), er nicht darauf hinweist, dass es ein Fahrzeug ohne ESP ist, ESP auch noch in der Anzeige steht, darüber gesprochen wurde, dann kann ich ohne weiteres davon ausgehen, dass das von mir erworbene Fahrzeug (hier 308) auch ESP hat, es sich also um ein ursprünglich für den deutschen Markt bestimmtes Fahrzeug handelt.
Ich nehme mal an, der Einkäufer bei dem Händler hat nicht richtig aufgepaßt und ein Fahrzeug angekauft, dass an sich für ein Land außerhalb Deutschlands vorgesehen war.
Meines Erachtens hat ein Autoverkäufer mir gegenüber eine (ungefragte) Aufklärungspflicht, wenn ein Fahrzeug ursprünglich nicht für den deutschen Markt bestimmt war.
Es gibt wohl auch Gerichtsurteile darüber.

Gruß Kai