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308cc 2 Jahre alt - und nur Probleme - auch mit dem Service...
Peugeot 308 Forum
308cc 2 Jahre alt - und nur Probleme - auch mit dem Service...
Ich habe mir vor 2 Jahren einen 308cc gekauft - neu - und habe seit Beginn an nur Probleme..
- Funkschlüssel kaputt
-von Beginn an ruckeln am Motor
-Wasserpumpe war kaputt
-Anlasser
-zentralverriegelungselektronik
- und jetzt heißt es: Getriebe kaputt bzw möglicherweise der Motor
Das Auto hat 29.000km und wir waren immer beim Fachhändler.
Das ruckeln am Motor war von Beginn an - aber 3 unterschiedliche Werkstätten Haben nicht rausgefunden wAs es ist. Jetzt ist das Auto aus der Garantie draußen - und nun wird gesagt - das man das Getriebe ausbauen muss - hätte man ja auch in der garantiezeit machen können - mögliche kosten: zwischen 2000 und - falls der Motor kaputt ist - bis 9000 Euro.
Peugeot Service sagt dazu: wir müssen die kosten erstmal übernehmen und Sambiers entschieden ob - aus Kulanz - was dazugegeben wird!
Wir sind stinksauer.. Hat jemand einen rat fuer uns..?
Das Auto wurde in Deutschland gekauft - ist in Deutschland zugelassen, steht aber in frabkreich in unserem Ferienhaus. Es wird ja bei Peugeot immer betont : europaweite Garantie / werkstattwahl - nun gilt das aber nicht mehr. Peugeot Deutschland sagt das sich Peugeot frankreich kümmern muss und andersrum heißt es genauso...
Wer weiß Rat? Wir ueberlegen an autobild zu schreiben... Lg
Moin ! Autobild kann auch nach hinten los gehen ...
Warum habt ihr von Anfang an nicht zum Händler gesagt dass Auto verlässt euren Hof nicht bevor dass Auto repariert ist ?
Gruß
Würde mich eher mal als erstes an die Rechtsberatung vom ADAC wenden ...
Oder i.nem anderen autoclub ..
AB hilft einem doch auch gar nicht. So etwas vergiftet die Stimmung nur noch weiter.
Gibt es keine Angaben zum Motor?
Für mich klingt die Sache ziemlich komisch. Keine normale Werkstatt stellt Diagnosen wie ''Da muss der Motor neu''.
Du solltest das Auto dahin bringen wo es die ganze Zeit geserviced wurde,
zumindest sehe ich das so da der ruckelnde Motor in Verbindung mit dem jetzigen Schaden sein kann.
Trotzdem hast du freie Werkstatt Wahl, warum solltest du den Wagen nach Deutschland bringen wenn er in Frankreich defekt steht oder umgekehrt.
Bevor du mit einem Anwalt kommst würde ich mich an die Peugeot Zentrale wenden, die Geschichte von Anfang an erklären und auch darauf Hinweisen das der ruckelnde Motor nie richtig reapiert wurde.
Dann wirst du sehen wie Sie reagieren, setze denen ein Zeitfenster da Dir sonst die Zeit wegläuft.
Selbst wenn die Garantie nicht greifen würde gibt es noch die Möglichkeit der Kulanz und der Wagen ist doch gerade kanpp über 2 Jahre wie ich das verstanden habe.
Laß dich halt nicht abwimmeln, du mußt der Werkstatt gegenüber schon resolut auftreten und kein Zweifel daran lassen das dieses Problem das Problem der Werkstatt ist und nicht deines,
immerhin reparieren sie von Anfang an erfolglos an dem Auto.
Sollte irgendwann wieder sowas passieren, laß dein Auto so lange in der Werkstatt bis der Fehler behoben ist !
Die Werkstatt kann Hilfe im Werk anfordern wenn sie nicht weiterkommt (manche Firmen wie Opel haben spezielle eigene Werkstätten die solche Autos untersuchen und reparieren, z.B. ist in Rüsselsheim solch eine Stelle woe besonders geschulte und fähige Mechaniker arbeiten).
Letztendlich kannst du nach drei Reparaturversuchen das Auto wandeln, zumindest hier in Deutschland.
Du bist an dem Problem schon selbst Mitschuld da du es hast so schleifen lassen,
jetzt wollen sich die Werkstätten herausreden und du hast ihnen die Tür dazu überhaupt aufgemacht.
Wie gesagt, erst reden, ohne Anwalt und keinen Zweifel aufkommen lassen das die Werkstatt für das Problem zuständig ist.
Alles Gute und viel Glück !
Grüsse
Rüdiger
Wandeln gibt es seit diversen Jahren schon nicht mehr...du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Fall würde ich aber gerne sehen wie das funktionieren soll...selbst wenn er es dokumentiert hätte, also alle 3 in Frankreich involvierten Werkstätten unter Verzug gesetzt hätte, müsste er seine Ansprüche, also Rückgängigmachung des Kaufvertrages gegen den Händler in Deutschland durchsetzen, welcher ihm die Möhre verkauft hat. Ich kenne kein Gericht in Deutschland wo eine Einlassung auf dieser Basis abgenickt werden würde. Das wäre auch megafatal in den Folgen. Immer daran denken, das der Kaufvertrag nicht mit Peugeot geschlossen wird !
Kulanz wird nur in dem Land gewährt für dessen Absatz es vorgesehen war. Die einzelnen Länder sind eigenständige Firmen mit Gewinnabführungsverträgen.
Für die Leistung der Werkstatt zeichnet sich ganz sicher nicht Peugeot verantwortlich und was wird die Werkstatt jetzt wohl unternehmen, freiwillig ...sicher gar nichts. Hier müsste man nun die Verbraucherrechte in Frankreich kennen. Ergo wäre der Threadersteller gut daran getan, wenn er sich vor Ort nach der geltenden Rechtslage in seinem Falle erkundigt und da grüsst dann sicherlich der Advokat.
@Deichschubser
Warum sollte man Peugeot nicht mit ins Boot nehmen, es geht um Kundenbindung, die Hersteller haben ganze Abteilungen die sich um solche Fälle kümmern.
Der Fall ist verworren aber gerade deßhalb sollte man Peugeot ansprechen.
Den Anwalt kann man immer noch beauftragen wobei ich von Anwälten gar nichts halte da die sich doch eh nur den Hals vollstopfen (lassen) und außer eine zu hohen Rechnung nichts garantieren (müssen) !
Einer der Berufe die für keine Leistung zu viel Geld bekommen und da noch im Recht sind.
@French Kiss
Hersteller haben eine Garantieabteilung und einen Kundendienst. Interesse am wirklichen Kundenwohl ...naja...man bemüht sich und schaut wie sich der Wettbewerb verhält.Task Force gibt es eher bei Firmenspionage bzw. Softwareentwicklung. Heute sitzen für die Belange der Kunden vielleicht noch eine handvoll Leute bei den Automobilherstellern.
Ansprechpartner ist der Händler ...er ist sozusagen das Opfer jeden Unmutes.
Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, das der PSA Konzern immer darauf verweist...dort wo du ihn gekauft hast, da melde auch bitte alles an. In meinem Fall waren es Fahrzeuge aus Dänemark. Was aber auch mein Vorteil war, denn dort bist du als Verbraucher wesentlich besser geschützt als in D.
Es gibt Dinge die ohne Anwalt nicht zu regeln sind...und wenn du hier deine Rechte aus Neuwagenkauf geltend machen willst, geht es bei hartnäckigen Dingen meist nicht ohne Anwalt. Wenn du vom Kaufvertrag zurücktreten willst, geht eh nichts ohne Anwalt.
Leider ist deine Sache verfahren. Ich würde es so machen:
1. Schalte einen -nicht mit Peugeot zusammen arbeitenden- KFZ-Gutachter ein.
2. Gehe zu einem auf KFZ spezialisierten Rechtsanwalt.
3. Ich hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung.
Erfolg wünsche ich dir + MfG
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