Peugeot 307 Forum
Tachometergenauigkeit ?????
Hallo,
heute habe ich Pech gehabt. Ich habe auf einer Schnellstraße ( Bundesstraße 10 ) einen Pkw überholt und dabei die erlaubten 100 km/h deutlich überschritten. Ausgerechnet während des Überholvorganges wurde ich geblitzt. Es war Nacht und bewölkt, daher konnte ich das Radarfahrzeug nicht erkennen. Laut Tacho bin ich ca. 150 km/h gefahren.
Meine Frage lautet nun wieviel km/h zeigt mein Tacho bei diesem Tempo zuviel an ?? Meines Wissens müßte der Tacho doch einiges vorlaufen. Wer hat Ahnung wieviel Stundenkilometer dies seien könnten ?
Ich fahre einen 307 Diesel, 109 PS, Bj. 6/05
Vielen Dank im voraus.
Grüße
Euer
Schachspieler
Hallo!
Das Tacho geht bei den Peugeots auch im oberen Bereich recht genau. Beim 306er hatte ich bei 190Tacho im Vergleich mit dem GPS genau 6 km/h Abweichung. Bei 150 also noch weniger. Beim 307er sollte es nicht ungenauer sein.
Gruesse,
Sunny
Ich habe in letzter Zeit mal die Anzeige PUG-Tacho und Tempoanzeige meines TomTom öfters verglichen. Der PUG-Tacho geht bei mir jenseits der 100 recht einheitlich immer so um 4 - 5 km/h vor.
Wirst also wohl so um die 45 km/h zu schnell gewesen sein.
Guckst Du also hier oder auch hier und bringst die Schuhe schon mal zum Schuster wegen der erhöhten Laufbelastung der nächsten Wochen ;-)
Die Lehre daraus: Du fährst demnächst nur noch mit TT und Blitzer-OVIs und sparst dabei noch.
Hallo!
Wenn Dein Tacho exakt 150 angezeigt hast, wirst Du mit ziemlicher Sicherheit genauso exakt 147 Stundenkilometer drauf gehabt haben.
Abzüglich der Toleranz von 2-3 km/h bedeutet das voraussichtlich 125,60 inkl. Gebühren, 3 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Ich hoffe für Dich, dass Du keine nicht verjährten Punkte hast, ansonsten dürfte die Geldbuße noch höher ausfallen.
Aber warte erstmal ab: Vielleicht wurdest Du gerade in einem ungünstigen Winkel geblitzt, sodass kein genaues Ergebnis zu Stande kommen konnte.
Übrigends: AMS empfiehlt bei drohenden Fahrverboten immer mit Anwalt eine Überprüfung der Eichung des Blitzers zu erzwingen. In 40 % aller Fälle seien die Blitzgeräte nicht korrekt geeicht. Lt. AMS sei das Messergebnis daher nicht rechtskräftig... (ohne Gewäht ;-))
Erstens das, was 4-0-7 schrieb und 2. definitv ohne Anwalt KEINE Aussage!!! Anhörungsbogen mit ggf. ergänzten Personalien OHNE Angabe zum Fahrer zurückschicken.
Bei Wagen mit den Metalldampfwärmeschutzscheiben ist die Wahrscheinlichkeit wohl relativ groß, daß kein Fahrer zu erkennen ist. So ging es jedenfalls auch meinem Wagen, der mit total schwarzer Frontscheibe ohne Fahrer oder Beifahrer über eine BAB fuhr - so jedenfalls auf dem Tatfoto. :-D
Wenn man keinen Namen nennt, kann dem Fahrzeugeigentümer zur Auflage gemacht werden, alle Fahrten in ein Fahrtenbuch zu dokumentieren. Macht natürlich auch Spass, wenn man mal Brötchen holt, anschließend der ganze Schreibkram....
Ach noch was anderes: Mit 150 auf nasser Fahrbahn.
So einen hab ich letztens in meinem Rettungswagen gehabt.
Als wir ihn Im Krankenhaus hatten, gingen bei ihm auch die Lichter aus. :-(
Ich wünsche allen Rasern einen angenehmen Unfalltod.
Fahrtenbuch ist auch nicht mal so eben im Vorbeigehen aufzuerlegen. Wenn bisher nix war - also kein Dauerverkehrsrowdy - wird's wohl erst bei der Androhung eines Fahrtenbuches für zukünftige ähnliche Fälle bleiben. Habe ich halt im Nov. / Dez. eben mit dem Verkehrsrechtschutz durchexerziert.
Die Schreiben der zuständigen Behörden waren echt süß - aus allen Buchstaben waberte die Trauer heraus, kein Geld abgezockt zu haben. Aber was soll's - wenn das Auto alleine auf Spritztour geht :-D
Mein Tacho geht bei 50 km/h ca 5 vor. Im schnelleren Bereich etwas mehr. Im Sommer mit den größeren Rädern ist es nicht ganz so viel.
Wünsch dir und deinem Löwen viel Glück! Wäre schade, wenn er nen Monat in der Garage bleiben muss! ;-)
Hallo,
ich möchte mich bei Euch allen herzlich für Eure Antworten bedanken. Ganz besonders bedanken möchte ich mich bei ANTIDOTE ( für seine zwei Beiträge )der mir doch etwas Mut macht.
An Goofer:
bitte lese in Zukunft Beiträge genauer durch bevor Du etwas falsches schreibst ! Die Fahrbahn war zur Tatzeit völlig trocken gewesen !! Ich habe zwar geschrieben, dass es bewölkt war, daraus kann man aber nicht schließen, dass die Fahrbahn nass war !!
Im übrigen bin ich kein Raser. Ich fahre normaler Weise bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 100 km/h nicht schneller als 120 km/h.
Am Ort des Geschehens bin ich nur zum Zwecke des Überholens kurzfristig schneller gefahren. Ich wollte ein langsam fahrendes Fzg. noch schnell überholen, da wenige Meter später die Strecke einspurig wird und ich sonst " ewig " hinter dem langsamen Fzg. hinterher fahren müsste.
Wenn die Angelegenheit vorbei ist, werde ich über den Ausgang berichten.
Danke nochmals Euer Schachspieler
Ich fahre zwar den 207, dennoch kann ich hier zum Thema beitragen.
Mein Tacho geht im Vergleich zu GPS 2km/h zu schnell (fast egal ob bei höheren Geschwindigkeiten oder niedrigeren). Der Angabe der Geschwindigkeit des Tempomats entspricht genau dem was das Tacho anzeigt.
Zu deinem Fall wenn erkennbar, ist dass du einen Überholvorgang bei der Messung durchgeführt hast, kann dich das entlasten, denn eine kurzfristige Steigerung der Geschwindigkeit gehört wohl zum Überholen. Allerdings bei satten ca. 150kmh wird so ein Argumentieren recht schwierig.
bobasek
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