Peugeotkind
13.09.2012, 12:42
Hallo,
für die Winterräder habe ich mir jetzt Alus ausgesucht. Die haben die Größe 7Jx17 und in dem Gutachten vom TÜV Austria steht unter den Auflagen "Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird."
In der Typgenehmigung für den 3008er sind für die 17 Zöller 7,5J x 17 und für die 16 Zöller 7Jx 16 eingetragen. Die Serienfelgen haben auch 7,5.
Ist die Auflage im Gutachten abhängig vom Felgendurchmesser oder ist damit gemeint, dass die kleinste eingetragene Felgenbreite nicht unterschritten werden darf, egal welcher Durchmesser? Dann wäre die Breite der 16 Zöller relevant und die Auflage wäre erfüllt, oder?
Kennt sich damit jemand aus? Danke schon mal.