207_Driver
16.09.2010, 07:17
Hi all,
also hier mal eine nicht ganz so spannende Frage an euch. Evtl auch nicht so passend aber ich frage dennoch:-D
War gestern mit dem Wagen von meiner Freundin in eine freie Werkstatt gefahren weil der Tüv fertig gemacht werden soll.
Als erstes fragte mich der Meister ob alles eingetragen sei?
Da meinte ich ja, bis auf vorne die Front habe aber noch die originale zu Hause die würde ich dann anbauen.
Dann fragte er mich noch wie tief der Wagen sei, da er nicht tiefer als 8cm sein darf. Also der braucht überall eine Bodenfreiheit von 8cm.
Ich wusste das nicht wie tief der ist und sagte das weis ich nicht genau aber wenn ich die originale Schürtze ran baue ist der ja noch tiefer.
Dann fragte er direkt einen Typ vom Tüv der halt da auch durch zufall war und er sagte auch das es 8cm sein müssten
Jetzt meine Frage: Seit wann darf ein Auto denn nicht tiefer als 8cm sein?
Habe das noch nie gehört und wobei das Fahrwerk auch eingetragen ist im Fahrzeugschein. Können die dann sowas wieder austragen?
Naja habe mir erstmal gedacht das ich sonst mit den Winterreifen zum Tüv fahre.
Sommerreifen ---> 14 Zoll Niederquerschnittreifen haben ca einen Durchmesser von 52cm
Winterreifen ---> 13 Zoll Standartreifen aber mit einen durchschnitt von ca 56cm
evtl würde ich den ja so ein wenig höher bekommen.
Naja könnt ja was zu schreiben wenn euch was einfällt....
Danke
Greetz