Lukullus
20.11.2009, 11:40
Was sind das denn für Argumente??? KEINE!!!Fr33 schrieb:
beruft sich auf das Argument, dass die Scheinwerfer bereits 1,5 jahre alt seien... und der Fehler erst nun auftreten würde - wäre kein Reklamationsgrund.
Zudem wurde mir unterstellt, ich hätte die Scheinwerfer mit einer "nicht geeigneten Flüssigkeit" gereinigt und somit den Kunststoff selbst zerstört....
Ersten haben auch nach 3 Jahren Scheinwerfer gefälligst ordentlich zu sein und zweitens - klar - Du reinigst Deine Scheinwerfer nur an der Lichtaustrittstelle... bzw. spülst beim Autoputzen Dein Auto nie mit klarem Wasser ab... alles klar!
Und Du läßt Dir das gefallen? Ich würde denen auf's Dach steigen- Wenn ich das hier lese, reicht's mir schon.... !