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Peugeot 206 Forum gekauft und doch nicht lieferbar!!!!????

Schwabelix 26.09.2006, 17:11
So, ersteinmal ein herzliches HALLO an alle und vielen Dank für dieses Forum.

Da ich ja hoffentlichauch bald zu den Peugeotfahrern gehöre, möchte ich gerne mal Eure Meinung hören.

Ich habe am 23.09.06 einen Peugeot 206 SW Quicksilver 90 ESP bei einem Peugeothändler probegefahren und den Wagern der auf dem Hof steht, gekauft.
Herausgehandelt habe ich noch ein Rückfahrsystem und Winterkomplettbereifung. Verkauft hat ihn mir der "Juniorchef" des Händlers.
Am Montag darauf habe ich vom "Seniorchef" einen Anruf bekommen, dass der Wagen schon vor 2 Wochen Peugeot Bayern übertragen worden wäre und deshalb er ja auch nicht mehr darüber verfügen konnte. Dieses wusste aber der Sohn nichts und hat ihn mir deshalb ja auch verkauft. Fest!!!
Mit Kaufvertrag!!!!! Unterschrieben!!!

Jetzt, meinte er ich könnte ja vom Kaufvertrag zurücktreten, weill es auch in der Umgebung keinen vergleichbaren Wagen mehr geben würde.

Soll ich jetzt gegen ihn gerichtlich vorgehen, habe aber leider keine Rechtsschutzversicherung.
Oder mal fragen, wie das denn mit einem 307 SW Epok als Ersatz zum gleichen Preis aussieht? :lol:


Grüsse euer Schwabelix
Bergheimer 27.09.2006, 12:19
Grundsätzlich hast Du einen gültigen Kaufvertrag.
Da ich mich nur in etwa in diesem Bereich auskenne solltest Du vielleicht doch wenn ihr keine Einigung auf schnellem Wege findet einen Anwalt kosultieren. Hat man nicht evtl über den ADAC die Möglichkeit entsprechende Auskunft zu holen?

Also; an Deiner Stelle würde ich nach dieser Aussage den Verkäufer in Lieferverzug setzten. Das erreichst Du indem du ihm schriftlich eine Frist zur Auslieferung deines gekauften Fahrzeuges setzt. Wenn er diese verstreichen läßt ist er im Lieferverzug. Bis zu dem Zeitpunkt zu dem die Frist abgelaufen ist hast Du erstmal Zeit Dich weiter schlau zu machen. Fakt ist, dass ein Anwalt erstmal nichts anderes als den Verkäufer in Verzug bringen wird. Hast Du den Punkt schon mal erledigt.

Des Weiteren Kleingedruckte im Kaufvertrag / AGB lesen, allerdings wenn der Senior auf Dich zukommt mit der Bitte vom Vertrag zurückzutreten dann ist das schon recht verzweifelt... Also haben die wohl keine Möglichkeit von sich aus den Vertrag aufzukündigen...

Und, so teuer sind Anwälte je nachdem auch nicht, falls Du Dich aber entschließt eine Rechtsschutzversicherung bald abzuschließen achte auf die Höhe der Selbstbeteiligung und ob Sachverständigenkosten von der Versicherung übernommen werden...da hab ich im Moment nämlich leider die A Karte..... Also trotz Rechtsschutz erwarte ich hohe kosten, die aber im Falle einer Entscheidung zu Deinen Gunsten eh von der Gegenseite zu tragen wären....

Hoffe das hilft, und drücke die Daumen
Schwabelix 09.10.2006, 13:48
Hallo Ihr da draussen!

Mittlerweile war ich nicht untättig und es hat sich alles, naja, in fast wohlgefallen aufgelöst.

Da ja der Peugeot-Händler in Schwäbisch Gmünd sich nicht um die Sache gekümmert hat, bzw. wollte habe ich die Sache in die Hand genommen.
Ich habe jetzt von einem anderen Händler ein gutes Angebot über einen silbernen 206 SW JBL mit Klimaautomatik etc. bekommen.
Rest war dann nur noch Formsache.
Der Händler in Sch. Gmünd war ganz froh als ich vom Kaufvertrag zurückgetreten bin und dann war es nur noch eine Unterschrift weit weg.....


MEIN erster Peugeot!!

Und jetzt hört auf zu unken, wird schon alles glattgehen.
Zumal ich Ihn morgen bekomme und ich nächste Woche damit gleich in Urlaub fahre!!!!

Gruss an alle!