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Peugeot 206 Forum Ärger mit dem Verkäufer

Klappstuhl 14.11.2011, 16:04
Hallo zusammen,ich habe ein bischen Ärger mit meinem Gebrauchtwagenhändler,vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen.
Vor ca 3 Wochen,finge es bei meinem 206er an der Vorderachse an zu klappern und zu scheppern.Bin daraufhin zum
Tüv gefahren und habe einen Vertrauenscheck machen lassen.Dabei hat sich herausgestellt,das beide Koppelstangen und der Stabi vorne Spiel haben,ansonsten ist das Fahrzeug in gutem Zustand.Die Mängel wurden vom Tüv dokumentiert und mir als Schreiben mitgegeben.
Mit diesem Schreiben bin ich dann zum Händler,bei dem ich das Fahrzeug im Mai diesen Jahres gekauft habe.
Seine lapide Antwortas sind Verschleissteile und gehören nicht zur Gewährleistungspflicht des Händlers.
Bevor ich jetzt einen Anwalt einschalte,wollte ich mal hier im Forum fragen ob das wirklich so ist und ob jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder ob die Teile halt doch unter die Gewährleistungspflicht fallen.

Das Fahrzeug ist ein 206er 1,6 hdi 110 Baujahr 11/2004 Laufleistung 109000 Km

Vielen Dank schon mal im vorraus
easyline001 15.11.2011, 15:46
Mai bis November - macht rund ein halbes Jahr.

Wenn jetzt beide Koppelstangen und der Stabi defekt sind, wer kann mit Sicherheit sagen (und beweisen), dass das vor 6 Monaten auch schon so war.

Ich will dir ja nicht den Mut nehmen, aber das sind wirklich Verschleissteile und ich glaube das hast du schlechte Karten.
In den 6 Monaten wirst du sicherlich auch gefahren sein und der Tachostand wird belegen, wieviel das war.

Tut mir leid, aber das sieht schlecht aus :cry:
Leoni 15.11.2011, 18:57
Hi,
hier ein vielleicht sehr interessanter Link dazu: Gebrauchwagen-Garantie
LG, Leoni
DocHoliday 15.11.2011, 19:56
hi klappstuhl!

das gewährleistungsrecht ist ein EU-Recht, das vor einigen jahren, ich glaube 2002, zum schutz für den kunden geändert wurde. es ist damit auch gewährleistet, dass in jedem eu-land das gleiche recht für alle gilt.

grundsätzlich ist es so: man hat immer 2 jahre gewährleistung, wenn nichts anderes auf dem KV vermerkt wird, aber weniger wie 12 monate dürfen nicht drauf stehn. wäre dies der fall, ist es nicht gesetzeskonform und es käme die 2 jahres regel zum tragen.

d.h., wenn nix anderes im KV vermerkt ist, hast du 2 jahre gewährleistung, wobei in den ersten 6 monaten der verkäufer in der beweislast steht. d.h. da hättest du sehr gute karten.

du hast das fahrzeug im mai gekauft. ich weiss jetzt nicht welchen tag, aber sagen wir mal am 30. mai 2011.
ab da 6 monate gerechnet, käme als stichtag der 30. oktober 2011. ab dem 31. oktober stehst DU in der beweispflicht und musst dem händler nachweisen, dass der/die ma(ä)ngel schon beim kauf des fahrzeuges vorhanden waren.

somit wirst du schlechte karten haben, dass er dir diese sachen auf seine kosten repariert, ausser du bekommst ein gutachten eines gerichtl. beeideten sachverständigen, der dir das bestätigt, dass der mangel schon bei kauf bestand. das ist natürlich wieder mit zeit und geld verbunden, das widerum der händler mit einem gegengutachten anfechten kann, usw. usw...

leider wirst du wohl in diesem fall in den sauren apfel beissen müssen.

die gebrauchtwagen garantie ist komplett was anderes. dies sind meist versicherungen, bei denen man so etwas abschliesst. das ist keine pflicht und kein muss sondern ein kann. diese bezahlt der käufer, soll heissen, die ist meist schon im vkp des fahrzeuges inkludiert (sofern es eben der händler anbietet)
d.h. der händler sagt meistens beim verhandeln: "vom preis kann ich ihnen nichts mehr machen, aber dafür gebe ich Ihnen eine 12 monatsgarantie." da wird einem dann auch so eine art polizze zur unterschrift vorgelegt.

läuft so eine gebrauchtgarantie 12 monate ist es in den ersten 6 monaten für den händler gut, da eben etwaige schäden von der versicherung übernommen werden (abzüglich eines eventuellen selbstbehaltes, kommt auf die km-leistung des fahrzeuges drauf an), ab dem 7. monat ist es für den fahrzeugeigner gut, aus dem selben grund wie es oberhalb schon steht.

der idealfall bei kauf eines GW beim händler für einen kunden ist:
am kaufvertrag soll mind. gewährleistung 12 monate stehen und die gebrauchtgarantie soll erst 6 monate nach dem fahrzeugkauf zum laufen kommen.
warum? weil eben die ersten 6 monate eh der händler unter beweislast steht und man somit als kunde, wenn die gebrauchtwagengarantie 12 monate läuft, dann quasi 18 monate mehr oder weniger sorglos mit dem fahrzeug herumkutschieren kann.

cu mario

ps: ich als zweiradhändler vermerke immer 12 monate gewährleistung auf dem kaufvertrag für gebrauchtmotorräder. eine zusätzliche garantie (bei einer versicherung) biete ich nicht an.

Klappstuhl 16.11.2011, 03:44
Erstmal vielen dank für eure Antworten,hab mich mit ihm gütlich geeinigt,da er mir doch noch entgegengekommen ist.
Habe den Preis für die Teile bezahlt und er den Arbeitslohn.Ausser den Koppelstangen,wurden noch alle Gummilager etc neu gemacht,kann also nicht wirklich klagen.
Der kleine rollt quasi wieder wie eine Sänfte wenn man das so sagen darf
Leoni 16.11.2011, 13:38
Hi,
das ist doch schön. Dann mal viel Spaß mit der neuen Sänfte! ;-)
LG, Leoni