Peugeot 205 Forum
Leuchtweitenregulierung
Hallo an alle 205er-Fahrer,
ich bin neu hier und mein Beitrag handelt von dem leider lästigen Thema "Leuchtweitenregelung".
Ich bin momentan dabei einen 205er wieder herzurichten. Es ist einer mit EZ 01.08.1990 und hat im Januar diesen Jahres u.a. aufgrund der defekten Leuchtweitenregulierung keine neue Plakette bekommen. Seit dem steht er auf meinem Stellplatz und wartet wieder auf die Straße zu kommen...
Also ist anzunehmen dass die LWR seit 1990 in Deutschland Pflicht ist. Aber stimmt das wirklich?? In anderen Foren habe ich 1990 und 1991 gelesen! Deshalb habe ich heute eine TÜV-Rheinland Stelle aufgesucht, die mir bestätigt hat, dass die LWR seit 1991 Pflicht ist! Denn der Tüv Kollege meinte, dass mein Fahrzeug keine LWR braucht, da EZ 1990! Außerdem meinte er, man könnte auf ein elektrisches System umrüsten, dafür würde es entsprechende Kits geben. Das ist mir aber zu Kostenintensiv, da ca. 150EUR...Denn das Problem ist ja, das diese Hydraulische LWR von Peugeot nicht mehr lieferbar ist und reparieren....naja....Wenn also die LWR erst seit 1991 Pflicht ist, dann einfach raus mit dem Ding!
Ich auch was davon gelesen, dass ältere Modelle die LWR an dem Scheinwerferhalter haben. Dort soll ein Hebel angebracht sein, der in drei Stufen zu verstellen ist!?
Also wäre die beste Alternative, diese Halter zu verbauen, sofern irgendwo aufem Schrottplatz zu bekommen. Dann wäre man auf der sicheren Seite, unabhängig davon ob die Pflicht seit 1990 oder 1991 besteht!
In Ebay habe ich Scheinwerfer als Neuware gesehen, bei denen die Info angegeben ist "ohne Leuchtweitenregulierung". Also hatten anscheindend die ersten Modell gar nichts dies bezüglich!?
Denn bei dem Scheinwerfer mit LWR ist ja ein Gelenk angebracht, welches an dem Kugelgelenkt der LWR angeklippst ist...
Vielleicht kann mir einer von Euch weiterhelfen, da die LWR eine bekannte Schwachstelle ist.
Lieber Hirselbirk,
an Deiner Stelle würde ich die LWR einfach wieder auffüllen:
http://www.peugeotforum.de/bastelecke/w ... shop_id=20
Die Scheinwerfer bei E-Bay sind gut und schön, aber die LWR ist Pflicht bei allen Neufahrzeugen ab EZ 01.01.1990. Hiervon ausgenommen sind nur Importfahrzeuge mit Sondergenehmigung - die musste man zur Zulassung beschaffen, wenn man damals eine Grauimport zulassen wollte, der die LWR nicht hatte.
Da Dein 205 zugelassen ist und eine LWR hat wird diese Sondergenehmigung bei der ZULASSUNG 1990 nicht vorgelegen haben, also kannst Du sie nicht einfach ausbauen, ohne dass die ABE erlischt... (siehe http://www.stvzo.de/). Weiter muss ein Teil wie eine LWR funktionieren, wenn diese verbaut ist.
Wenn Dir die elektrische zu teuer ist (Konfektioniert mit Gebrauchtteilen zum Selbsteinbau kostet die etwas über 100 Euro, die originale von Peugeot findet man noch teilweise zu horrenden Kursen - wenn ich richtig liege so um die 70 Euro).
Wenn Du also nich die Arbeit haben möchtest, stell Dir einfach die Frage, was eine Umrüstung letztlich kosten würde und zieh das von dem Kurs der elektrischen LWR und entscheide, ob die Differenz den Ärger und die Lauferei, ggf. noch Nachprüfungen beim TÜV für Dich wirklich rechtfertigt!
Die Schrottlösung ist eher für eine gebrauchte LWR bzw. deren Regler gut, da Fahrzeuge vor 1990 eher selten noch bei den Verwertern auftauchen.
Mein Rat daher - alle zwei Jahre mal gucken, ob neu aufgefüllt werden muss - letztlich muss es ja nur für die Prüfung in der Hydraulik zucken 
Gruß
Tim
Und hier übrigens ein Link von E-bay, hier wird sogar eine neue LWR für den 205 angeboten, und keine, die seit Jahren rumliegt und porös bis zum Anschlag ist 
http://www.ebay.de/itm/Leuchtweitenregu ... 2a1c5f16b7
Hallo,
danke erst mal für Deine Tipps! Die Anleitung zur Reparatur der LWR habe ich gerade gelesen...aber auch nur bis zum Punkt "in nicht seltenen Fällen ist die Mechanik vom Regler defekt". Das ist bei mir nämlich der Fall.
Naja, ich schau mal. Wenn ich die Nerven behalte mach ich die Karre wieder Straßentauglich :-) Denn es sind noch andere Sachen zu machen, als nur die LWR...
Aber was die betrifft wäre auf anhieb gesehen die einfachste und effektivste Lösung, die Scheinwerferhalter vom älteren Modell zu verbauen. Die haben einen Hebel direkt am Halter für die Leuchtweitenregulierung, wie ich bereits geschrieben habe...Auf dem Schrott gibt es nicht mehr viel. Diesbezüglich war ich zwar noch nicht fragen, aber wegen anderen Teilen...Aber als Neuteile gibt es diese Scheinwerferhalter. Bei der Firma Pejot Fahrzeugteile wie ich heute im Internet erfahren habe.
Kosten jeweils um die 30EUR. Auf jeden Fall wird das dann wohl auf ewig halten...und der Tüv dürfte wohl auch nicht meckern...!?
Hast Du meinen anderen Beitrag gelesen...wegen dem Wassereinbruch?? Heut war wieder ne Fütze im Fußraum! :-(
Gruss
Hallo Hirselbirk,
die Umrüstung auf die Scheinwerfer des alten Modells wird der TÜV aber nicht absegnen fürchte ich - das ist das, was ich meinte, dass der Wagen nach dem 1.1.1990 zugelassen ist....
Also meiner bekommt jetzt vor dem TÜV die neue universale LWR und gut - die hält dann auch wieder eine Zeit und alles ist gut. Wie gesagt: Den Umbau würde ich nicht machen, da Du sonst Probleme mit dem TÜV bekommst !!!!
Wegen dem Wassereinbruch kann ich aus der Ferne nicht viel sagen, aber hast Du mal kontrolliert, ob die Kabeldurchführungen in der Spritzwand dicht sind?
Gruß
Tim
Die LWR ist Pflicht seit 1990, ja. Aber seit 2006 oder so (nagelt mich bitte nicht fest) ist eine nicht funktionierende LWR ein ERHEBLICHER Mangel und deshalb gibts keine Plakette. Vorher war es "nur" ein GERINGER Mangel und da davor gabs nur einen HINWEIS und die Plakette wurde zugeteilt.
Ich hatte das gleiche Problem. Plötzlich gabs keine Plakette mehr.
Es gibt mittlerweile elektrische LWRs, mit denen Du Dein Auto nachrüsten kannst. Ob nach so langer Zeit ein Nur-Wiederauffüllen ausreicht, kann ich nicht sagen. Bei mir war damals der Schlauch am Scheinwerfer abgerissen.
Entweder Du tauscht die komplette LWR aus oder baust auf elektrisch um. Mir wurde gesagt, dass der Fiesta (auch von damals) eine elektrische hat, die Du vielleicht vom Schrotti holen kannst.
Hallo Leute,
ich hatte ja geschrieben, dass ich LWR nicht durch die HU gekommen bin.
So hab ich mich jetzt doch entschieden sie wieder intakt zu bekommen, nach Anleitung, neu zu Befüllen.
Da ich aber mit meinem Regler noch nicht so zufrieden bin, hab ich an Euch mal eine Frage.
Habe schon öfter gehört dass der ja auch defekt sein kann. Mein Regler arretiert auf keiner der fünf Stellungen, sondern lässt sich nur aufziehen bis Anschlag wie eine Sprungfeder und schnellt zurück.
Meines Erachtens kann das doch selbst bei defekten oder lehren Leitungen nicht sein.
Nun meine Frage, kann man den Regler ohne weiteres vom System trennen?
Wenn Ja wie?
Gruß
Michael
Trennen kannst du da nichts, außer du schneidest es ab und dann ist es kaputt.
Aber du könntest mal gucken, dass du eine der (meist Messing) Plomben vorsichtig herauslöst (aufbewahren, die müssen später wieder rein) und dann gucken ob wenn beide Schläuche offen sind, der Regler genau die selben Dinge tut.
Wenn ja, dann ist der Regler kaputt, wenn nein, Glück gehabt.
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