HerrRuin
12.12.2013, 11:00
Werte 106er Kollegen,
I habe gestern erfolgreich den Prozess des Umschlüsselns meines 106 von der Euro 1 in die Euro 2 (Schadstoffklasse E2 in Euro 2) abgeschlossen.
Hier ein kurzer Erfahrungsbericht.
1. Geht nur bei einem Peugeot Autohaus.
2. Nicht jedes Peugeot Autohaus kennst sich da aus...
Die Peugeot Hauptvertretung in Dresden wollte davon nichts mehr wissen und sagte mir, das gibt es schon lange nicht mehr. Die Zulassungsstellen hätte da Listen... *so ein quatsch*
3. Ein kleines Peugeot-Partnerautohaus hat mir gern weiter geholfen.
4. Ich habe folgenden Fahrzeugtyp: 106 S1 mit dem Motor CDY Baujahr 1994
Motor, Hubraum, Motortyp, Einspritzsystem, Katalysator, Leistung, Drehmoment 0-100 km/h, Vmax, Bauzeit
1.0, 954 cm³, TU9M/L (CDY), Mono-Motronic MA3.0, Ja, 33 kW, (45 PS) bei 6000/min 74 Nm bei 3600/min, 141 km/h, 19911994
5. Zum Autohaus hin und Bestätigung zur Einstufung gemäß Kraftfahrzeugsteueränderungsgestz von 1997 ausgefüllt. [Anhang 01] (muss der Händler haben oder bei Peugeot Saarbrücken anfordern)
6. Der externe Standard TÜV/HU Prüfer des Autohauses prüft das Auto auf Originalbauteile. Kommt etwas auf den Typ an.
Aber wesentlich sind das, Motorkennzahl, Seriennummer, Original Einspritzsystem und Original Katalysator. [Anhang 02]
7. Das Autohaus schickt Anhang 01 und 02 nach Peugeot Saarbrücken.
8. Nach 3 Wochen habe ich dann das lang ersehnte Schreiben vom TÜV Saarland erhalten.
"Das Fahrzeug erfüllt die Euro 2 Abgasvorschriften ab Tag der 1. Zulassung" [Anhang 03]
9. Zur Zulassungsstelle fahren und Anhang 03 vorlegen.
10. Neuen Steuerbescheid vom Finanzamt abwarten
Kosten:
1. 10 Euro das Autohaus für die Porto und überhaupt
2. 10 Euro für den TÜV/HU Mann (Verhandlungssache!)
3. 25 Euro für Peugeot Saarbrücken
4. 10 Euro Zulassungsstelle Eintragung
Also ca. 60 Euro !!
Jetzt bezahle ich statt 150 Euro Steuern nur noch ca. 70 Euro Steuern, und zwar das ganze ohne Mini Kat einbauen oder irgendwelche anderen Veränderungen am Auto.
Viel Glück.
PS: Auf dem TÜV Schreiben steht: Ab Tag der 1. Zulassung... Es ist also mit erheblichen Steuerrückzahlungen zu rechnen, in der Zeit in der das Auto auf einen angemeldet war...
