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TÜV, ABE und Co. Forum ABE-Pflicht bei Klein-Anbauteilen?

Magin 23.05.2012, 12:19
Hallo,
meine Frage:

Brauche ich eine ABE/generell irgendein Gutachten für folgende anbauteile:

Kühlergrill-Gitter (RC-Line-Style), sehr stabil am org. Kühlergrill angesteckt (Peugeot 407)

Chrom-Spiegelkappen aus Alu, Aufgeklebt (ebenfalls Peugeot 407)

das sind so 2 dinge dir mir noch auffer Haut brennen bevor ich zum Onkel TÜV muss :-P
Hessi01 23.05.2012, 15:23
Hallo

also normalerweise brauchst du immer eine ABE oder eine Abnahme wenn du was anbaust oder änderst.

Da es aber für viele Löwen einen RC Satz gibt, bzw. es eine Ausstattungsvariante ist, dürfte der TÜV nix sagen. Habe bei meinem auch den RC Grill nachgerüstet. TÜH hat nichts gesagt. Die sind bei uns eh gut drauf und wenn das anständig gemacht ist, sagen die nichts.

Aber bevor hier jetzt rumspekuliert wird, würde ich an deiner Stelle gleich mit dem TÜV sprechen. Dann bist du auf der sicheren Seite und mußt nicht hinterher wieder alles ab bauen.

beste Grüße
hessi01
Maximumhead 23.05.2012, 15:37
Brauchst für die teile keine Abe oder Co.
Magin 24.05.2012, 06:10
Zitat Zitat von Maximumhead
Brauchst für die teile keine Abe oder Co.
Ok... folgt meinen 1. Überlegungen... deswegen hab ich die Teile ja auch gekauft und angebaut.

Ich hab auch gestern ma die DEKRA angemeilt, werde die Antwort selbstverständliche hier kund tun ;-)
Magin 29.05.2012, 10:36
So anbei die Mail der DEKRA. So wies aussieht müssen die teile unter den genannten Bedingungen (sind bei mir gegeben) nicht eingetragen werden und es muss kein E-Prüfzeichen drauf sein

Sehr geehrter Herr Magin,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Bezugnehmend auf die §30 und §19(2) StVZO dürfen Fahrzeugen nur so gebaut,
umgebaut oder ausgerüstet sein, dass für Insassen und andere Verkehrsteil-
nehmer keine besondere Gefährdung zu erwarten ist.

Wenn der neue Kühlergrill zuverlässig befestigt ist, keine scharfen Ecken
oder Kanten aufweist und in üblicher Form aus gebräuchlichem Material
hergestellt ist, kann davon ausgegangen werden, dass keine besondere
Gefährdung zu erwarten ist. In diesem Fall ist eine Abnahme nicht
erforderlich, es ist dann auch kein Prüfzeichen oder Genehmigungsdokument
erforderlich. Über die Splittersicherheit bzw. weitestgehende
Brandsicherheit des verwendeten Werkstoffes sollte ein Nachweis in Form
eines Materialgutachtens vorhanden sein.

Bei den Spiegelkappen ist
1. zu beachten, dass die Sichtwinkel nicht beeinträchtigt werden und
2. dass der Spiegel weiterhin mit der gleiche Kraft weggeklappt werden kann.

Selbstverständlich gilt auch dafür die sichere und verletzungsfreie Ausführung.

Somit muss der von Ihnen genannten Umbau muss im Einzelfall
beurteilt werden. Falls keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer zu
erwarten ist, ist eine Verwendung möglich, eine Abnahme ist dann nicht
erforderlich.




Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
1H4E107N 15.12.2012, 12:11
Also hatten "wir" Recht.

Guck mal, brauchst nur noch das Forum :P