Thiggi
06.05.2010, 17:54
Hallo zusammen,
nach der tollen Unterstützung aus dem Forum habe ich mir im April einen Peugeot 407 SW gekauft und meinen 206er in Zahlung gegeben.
Der Händler hat mein Fahrzeug auch besichtigt, dabei ist die leuchtende ESP-Lampe ihm aufgefallen. Diese ist leider während der Fahrt zum Händler angegangen und auch nicht mehr aus. Deswegen haben wir vereinbart, dass dieser Schaden durch mich bezahlt wird - was auch so in Ordnung war.
4 Wochen habe ich von dem Autohaus nun nichts gehört. Heute erhalte ich dann eine Rechnung:
Batterie-Erneuerung
Ergebnis: Unterspannung Preis: 150 Euro
erstens finde ich den Preis mehr als knackig, zweitens war ihm die Unterspannung vorab bekannt, denn wir waren während des Kaufs in der Werkstatt nebenan und die hatten das Fehlerprotokoll ausgelesen, wo die Unterspannung genannt wurde.
An dem Tag hatte aber die Batterie sicher keinen Macken, denn ich bin über 700 km zu dem Händler gefahren und so schnell hat die die Spannung auch nicht verloren.
Also im Moment bin ich eher der Meinung, dass ich die Rechnung nicht zu bezahlen habe. Erstens ist der gute Händler Kaufmann und muss daher die Ware bei übernahme kontrollieren. Zweitens kannte er den Fehler beim Kauf, es wurde aber kein Hinweis dazu vereinbart.
Zweitens: Nachdem ich das Auto gleich mitgenommen habe, haben wir vereinbart, dass ich bei mir daheim einen Ölwechsel durchführe wegen der Gewährleistungsgarantie. Außerdem war das Angebot eingestellt mit TÜV neu, was auch nicht der Fall war und ich dies ebenfalls selbst nachholen musste, er die Rechnungen aber dann übernimmt.
Jetzt bin ich echt am überlegen, ob ich in dem Fall nicht die Originalrechnungen hochschicke als Erstattung, sondern halt auch dafür Pauschal 200 Euro ansetze. Als Aufwandsentschädigung sozusagen.
So, ich hoffe, ich hab euch jetzt nicht erschlagen und bedanke mich vorab schonmal für eure Unterstützung!