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Smalltalk erfolgreiche eintragung des dpf's?

206driver 21.03.2007, 10:36
ich hab mal ne frage zu der strafsteuer
kurze erleuterung : ich fahr nen peugeot 206 1.6 hdi mit fap. ez ist 10/04 und zu diesem zeitpunkt wurde der filter / pm-stufe noch nicht in den fahrzeugpapieren eingetragen. die grüne plakette bekomme ich, da unabhängig davon euro4 erfüllt wird

ich zitiere mich mal eben selber (quelle ist ein anderes peugeot-forum)
also ich hab die tage die plakette abgeholt (ist aber noch nicht montiert, da sie nicht auf lager war und nachbestellt werden mußte......super toll). ich war vorher beim händler und der hat mir die bescheinigung über pm5 ausgedruckt und mitgegeben. damit wars dann kein thema. mich hat nur gewundert, daß das nicht eingetragen wird

ich weiß aber net, ob ich die plakette auch ohne den schein bekommen hätte, da der 1.6hdi ja eh euro4 ist

ob das finanzamt jetzt schon weiß, daß der wagen nen filter hat, weiß ich nicht

NACHTRAG
so hab gerade mal etwas telefoniert. mit dem ergebnis, daß ich vieles wieder nicht verstehe

der beim finanzamt sagt : die info von der zulassungsstelle sein falsch. der filter muß nachträglich eingetragen werden, da der wagen (1.6hdi mit fap, ez10/04) beim finanzamt als "ohne filter" geführt wird. die bescheinung über pm5 ist auch die richtige. die muß nur eingetragen werden und die daten müssen dann ans finanzamt weitergeleitet werden

hab dann bei der zulassungsstelle angerufen
die sagen vollgendes : der mensch vom finanzamt hat teilweise recht. das problem liegt wohl darin, daß sie die bescheinung nicht eintragen können und auch keine möglichkeit haben, die daten dann ans finanzamt weiter zu leiten
die freundlich dame meinte dann, es sei ja eh nicht so schlimm, da ich ja euro4 habe und so die grüne plakette bekomme
nunja, ihr rat war dann folgender : ich solle doch in 2-3 monaten noch mal anrufen. dann könnte es vielleicht neuigkeiten geben. zu dem sollte ich abwarten und wenn ich in der zwischenzeit post vom finanzamt bekomme wegen der strafsteuer, dann solle ich sie bezahlen. die wird mir dann, irgendwann nahc erfolgreicher eintragung, erstattet :-(

naja das werde ich jetzt wohl auch tun müssen : erstmal abwarten

der mensch vom finanzamt konnte mir auch net sagen, wann dieser strafsteuerbescheid zugestellt wird
mir gehts auch net so wirklich ums geld, sondern ums prinzip

bin doch von der ganzen sache etwas entteuscht, wenn ich ehrlich bin

hat jemand andere erfahrungen gemacht?
meine informationen beziehen sich auf das finanzamt und die zulassungsstelle in moers
hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht? wie ist es bei nachrüstungen? da müßte es sich ja mit der eintragung ähnlich verhalten
Antidote 21.03.2007, 10:41
Na ja, eine ad hoc Lösung fällt mir nicht ein, ABER (und darüber freuen wir uns in den Behörden immer :-D ) nach Eintreffen des Bescheides mit den vorhandenen Unterlagen sofort WIDERSPRUCH einlegen.
206driver 21.03.2007, 11:23
joar so siehts fast aus. bloß stellt sich da schon wieder die frage, wieviel aufwand man eingehen sollte für einen "streiwert" von 19,20?

vielleicht gibts ja noch andere erfahrungen. ich weiß ja net, obs da nur an meinen behörden liegt
Antidote 21.03.2007, 12:47
Der Streitwert ist relativ wurscht. Selbst wenn Du ein Anrecht auf 10 Pfennig hättest, auch dafür müßte ein WiSpruchsverfahren laufen.

Rechne mal die vielen Einzelfälle zusammen, die sich um ? 19.20 streiten müßten - hier hätte unser Moloch Staat eine sprudelnde Einnahmequelle. Und wer will das schon
206driver 21.03.2007, 14:24
erstmal abwarten, ob und wann mir der steuerbescheid zugestellt wird

oder hat schon jemand etwas in der richtung bekommen?
206driver 03.06.2007, 21:08
wen es interessiert
war am freitag wieder beim straßenverkehrsamt. die eintragung hat nun geklappt. der vermerk steht im fahrzeugschein und die daten sollen gleich online ans finanzamt geschickt worden sein