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Peugeot RCZ Forum Keine Sommerreifen für RCZ 2.0HDI mit Gewichtsklasse 98W erhältlich

RCZ-Ralf 12.03.2014, 10:04
Hallo zusammen,

Laut meinem Fahrzeugschein benötige ich für meinen RZC 2.0 HDI (Diesel)
Reifen 235/40 R19 (98W)

Alle Sommerreifen, die mir mein Reifenhändler anbieten kann sind nur 96W.
Auch im Internet finde ich keine Informationen geschweigen denn einen passenden Reifen.

Leider sind meine ab Werk montierten Erstausrüster Sommerreifen bereits entsorgt. (habe nur noch die Felgen)

Kann mir jemand sagen, welche Reifen ab Werk auf dem HDI sind, bzw. hat mir jemand einen Tip, was ich machen soll?
So wie es aussieht gibt es keine Reifen mit dieser Gewichtsklasse "98".

oder liege ich da komplett falsch?

Wer kann mir da einen Tip geben?

Gruß
Ralf
Rhodosmaris 12.03.2014, 11:46
Der Tragfähigkeitsindex ist eher nebensächlich - er muß glaub mindestens 89 oder 90 sein. Berechnen kannst du das selbst anhand deiner zulässigen Achslasten - und ich meine plus eine prozentuale Reserve, wenn der Reifen an seine Grenzwerte bezüglich zulässiger Geschwindigkeit kommen sollte.
Gängige Werte (in denen es die meisten Reifen gibt) sind 92 und 96.

Original sind auf dem RCZ Conti Sport Contact 3 (zumindest beim Vormopf) mit 235/40R19 Li96. Bei den 18ern weiß ich den Loadindex nicht, aber es sind ebenfalls die gleichen Contis.

ciao Maris
RCZ-Ralf 12.03.2014, 14:55
Hallo Maris,

danke für die Antwort.
Ich habe bei Wikipedia (Tragfähigkeitsindex) unten einen Link zu einer sehr guten Infobroschüre vom GTÜ gefunden. http://gtue.de/sixcms/media.php/374/...iv_2012-02.pdf
Danach kann kann ich meine schwerste Achse (vorne 1100kg) durch 2 teilen. Damit trägt mein Reifen nur noch 550kg.
Dann muss noch ein Geschwindigkeitsindex (in der Broschüre gibt es eine Tabelle) mit eingerechnet werden. Also alles so wie Du es gesagt hast.
Die Angabe in meinem Fahrzeugschein (98W) ergibt eine max. zul. Belastung pro Reifen von 750kg bei 100%Belastungsgrenze. Diese ist ab "W" gegeben. Hätte ich einen Reifen mit Geschwindigkeit "98V" müsste ich die Belastung auf 91% herunterrechnen. Aber selbst dieses würde dann noch 682kg ergeben und damit noch ausreichen.
Also brauche ich einen Reifen der je nach Geschwindikeitsklasse heruntergerechnet noch mind. 550kg trägt.
Bei Tragfähigkeit von 100%, welche ab "W" gegeben ist würde sogar ein Reifen mit "88" zugelassen sein.

Damit habe ich mit meinem Wunschreifen Marke xyz 235/40 ZR19 92Y keine Probleme.
Y=300km/h hat einen Geschwindigkeitsindex von 100%. Damit kann ich die mit dem angegeben Tragfähigeitsindex von "92"=630kg pro Rad gut leben.

Ich wollte nur meine Erkenntnisse aufgrund des Hinweises von Maris (Besten Dank) mitteilen. Vieleicht hat sonst noch jemand so ein Problem.
Ich übernehme natürlich keine Haftung für meine Aussagen.
Bitte um Korektur, wenn ich was falsches geschrieben habe.

Gruß aus Stuttgart

Ralf
Rhodosmaris 12.03.2014, 16:32
Danke für die Rückmeldung.
Nachgerechnet hab ich nicht, aber so mit der Rechnerei hatte ich das auch noch im Hinterkopf.
Ich selbst hatte schon mit dem TÜV zu tun, um Fremdfelgen für die Winterräder (und das in Verbindung mit Distanzscheiben, um wieder auf Serien-ET zu kommen) eintragen zu lassen.
Der Prüfer wollte mir einen Lastindex von 89 mit nachtragen. Ich weiß nur grad nicht,ob er es auch gemacht hat - eben weil mir die in den Papieren eingetragene 96 sowieso wurscht ist, da sie keine Verpflichtung darstellt.
So bin ich auch mal günstig an 4 neue Conti Sport Contact 3 in 19" mit Li92 (650,-€) gekommen und 2 davon fahre ich auch schon.

In den Tiefen des Forums müsste auch schon der eine oder andere Thread bezüglich RCZ und Lastindex stehen. Es waren schon mehrere Fahrer verunsichert.

Achso...danke auch für die Schreibweise - schön wenn jemand die Groß- und Kleinschreibung beherrscht und nicht aus Faulheit alles kleinschreibt und sogar Satzzeichen "einspart".

ciao Maris
Unbekannt 12.03.2014, 17:09
Hab das Schreiben von Peugeot zwecks Last Index mal auf meiner Platte gesucht.
Das sollte alle Unklarheiten beseitigen.

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Gummihoeker 12.03.2014, 17:59
Ich fasse mal zusammen: unabhängig von der eingetragenen Betriebskennung der Bereifung, besteht nachstehende Verpflichtung:

-Die Reifentragfähigkeit (LI) muß mindestens der halben, maximalen Achslast entsprechen.
-Der Geschwindigkeitsindex (SI) muß die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (zu "T") abdecken.

Eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich und auch "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" von Fahrzeugherstellern sind überflüssig.

Es sind keinerlei Zuschläge auf Achslasten oder die bbH erforderlich.
Rhodosmaris 12.03.2014, 20:33
besteht nachstehende Verpflichtung:
-Der Geschwindigkeitsindex (SI) muß die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (zu "T") abdecken.
Das trifft aber nur auf reine Sommerreifen zu.
Winter- und Ganzjahresreifen können mit einem "niedrigeren" Geschwindigkeitsindex gefahren werden, wenn im Sichtbereich des Fahrers die entsprechende Maximalgeschwindigkeit angezeigt wird.

ciao Maris
206driver 13.03.2014, 08:06
Wichtig ist die Bescheinigung von Peugeot, dass man auch Reifen mit abweichendem Lastindex fahren darf. Ansonsten wäre man an die Angaben aus der Übereinstimmungsbescheinigung gebunden, auch wenn diese ''zu hoch'' sind.
Gummihoeker 13.03.2014, 18:05
Zitat Zitat von 206driver Beitrag anzeigen
Wichtig ist die Bescheinigung von Peugeot, dass man auch Reifen mit abweichendem Lastindex fahren darf. Ansonsten wäre man an die Angaben aus der Übereinstimmungsbescheinigung gebunden, auch wenn diese ''zu hoch'' sind.
Wie bereits oben von mir erwähnt, ist eine Herstellerbeischeinigung nicht erforderlich. Die Angaben im COC, zur Reifen-Betriebskennung, sind eben nicht bindend, solange die montierte Bereifung den gesetzlichen Forderungen entspricht.
206driver 13.03.2014, 20:04
Entscheidend ist die Angabe in der Übereinstimmungsbescheinigung.