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Peugeot 508 Forum Garantieverlängerung für Gebrauchte nicht möglich - Alternativen gesucht

508sw165 04.12.2014, 12:59
Hallo Gemeinde,
ich habe vor gut 3 Monaten einen Gebrauchten 508 gekauft, er noch 5 Monate Restgaranie hatte. Ich habe gleich eine 2-Jahre-Garantieverlängerung OptiwayPlus dazugekauft. Jetzt ist Peugeot aufgefallen, dass das nicht möglich ist, weil es sich nicht um einen Neuwagen oder Vorführwagen handelt. Ok, das steht auch in den AGB, die weder ich noch der Händler im Detail gelesen haben. Die Regelung finde ich merkwürdig, aber gut.
Jetzt ist die Frage, welche Alternative ich wählen soll? Ich habe keine Lust ab in 2 Monaten den ganzen evtl. Mist (Navi, Parksensoren,...) selber zu zahlen. OptiwayPlus hat mich 1500 Eur gekostet(die ich jetzt zurückbekomme), die würde ich gerne in eine andere vernünftige Gebrauchtwagenversicherung investieren.
Wer kann mir eine Empfehlung geben?
Danke Euch!
Sascha_Rhbg 04.12.2014, 13:06
Ich glaube ich würde das Geld auf's Sparbuch legen und dem Händler eine Garantie für Gebrauchte aus dem Kreutz leiern auf Kosten des Hauses.

Gruß
Sascha
206HdiGti 04.12.2014, 13:25
Eine Gebrauchtwagengarantie vom Händler bekommst normalerweise für relativ wenig Geld.
Außer für Peugeot verlangens einen Sicherheitszuschlag ;-)

Sonst gibts Alternativen wie zB. die DEVK Gebrauchtwagengarantie. Die lässt sich einfach über deren Homepage berechnen.
beaner 05.12.2014, 12:15
Achte bei einer Gebrauchtwagengarantie unbedingt auf die Ausschlussklauseln und die Selbstbeteiligungsstaffeln. Im Gegensatz zur Optiway Plus muss man bei eigentlich allen GW-Versicherungen laufleistungsabhängig einen gewissen Prozentsatz der Materialkosten selbst tragen. Zudem sind die "üblichen verdächtigen" Komponenten fast immer ausgeschlossen.

Unterm Strich gilt m.E.: hat das Fahrzeug bisher keine Fehler (bei Elektronik hat man die entweder ab Beginn oder man hat sie eigentlich nie), dann wird es sehr wahrscheinlich auch in den kommenden Jahren keine signifikanten haben. Und mechanische Fehler, die mit der Zeit auftreten, fallen bei den Versicherungen oft unter den Aspekt Verschleißteile (Kupplung, Radlager etc.). Lediglich bei einem - doch recht unwahrscheinlichen - kapitalen Motorschaden hast du damit eine gewisse Absicherung, musst dann aber dennoch einen guten Teil selbst zahlen.

Wenn jetzt aktuell etwas sein sollte, ab damit zum Händler. Wenn der Fehler noch während der Garantiezeit beanstandet und nicht erfolgreich repariert wird, kann sich die Nachbesserungsphase auch über das Garantieende hinaus ziehen.