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Peugeot 308 Forum Schlagloch! Mich erwischt sowas nicht ...

Alexa308 20.09.2010, 19:50
... und *schwupp* passiert es ebend doch!

Hi @ all,

da ist der letzte Winter schon etwas her .... und der neue Winter steht schon vor der Tür...

.... da erwischt es mich doch noch .. *booom**knall**peng* ab mit 60 km/h durch ein richtig tiefes Schlagloch.

Voll bei Dunkelheit und Regen überhaupt nicht gesehen bzw. auch auf so einer riesen Straße nicht mehr mit gerechnet, weil mitlerweile selbst die kleinen Nebenstraßen geflickt sind. (toll und jetzt steht ne Barke drauf)

Tja .... heute Werkstatt.

Felge komplett im Ar.... ....aber bei der Achsvermessung (rund 50 Euro) zum Glück alles i.O.

So nun hab ich schon im September meine Winterreifen drauf...

Und muss mir jetzt schon den Kopf zerbrechen über die Sommerlösung:

a) neue Lincaburfelge
b) komplett 4 neue 18" Felgen um von der nervigen Lincabur runter zu kommen
c) komplett 4 neue 17" Alus + 4 neue Reifen


Alles in Allem ... ein teures Schlagloch ... im September.




Gruuuß Aleeeexa308
chris308pl 20.09.2010, 19:58
oh man alexa. du machst sachen.
wieder mal nen guten tip von mir: besuche mal die kommune wo das geschehen ist, mache fotos vom loch und dann fragste die leute dort mal freundlich, ob sie dir die neue felge/ evtl inkl neuem reifen von selbst bezahlen, oder ob du nen anwalt einschalten sollst ;-)
denn du kannst die kommunen bzw das land (je nachdem auf welcher strasse es passiert ist) dafür haftbar machen- was nur die wenigsten wissen ;-)
1. steht die bake doch erst dort, seitdem du das hattest- oder? folglich wurde dies nachweisbar NACH diesem vorfall erst gemacht.
2. Hätte dort eine bake gestanden, hättest du sie umnieten müssen um ins loch zu fahren- was ehr unwahrscheinlich ist, da du sonst ja spuren am auto hättest.

also: nimm den tip an und geh zur zuständigen stelle. nimm direkt die rechnung fürs spurvermessen mit!
Alexa308 20.09.2010, 20:40
@ chris308pl,

wenn das so einfach wäre.

Ich hätte sofort anhalten müssen und ein Bild machen müssen wo Auto und Schlagloch zu sehen sind. Dann hätte ich auch am selben Tag bzw. am besten gleich die Polizei anrufen müssen ... dann hätten da noch am besten Zeugen stehen müssen. Und dann hätte ich

- Fotos mit Unfallhergang
- Polizeiprotokoll
- Zeugenaussagen mit Adressen und Telefonnummern
und
-Kostenvoranschläge der Werkstatt

alles der Kommune einreichen müssen.


Die Chefin meiner allerliebste Werkstatt, wo ich nur in Sachen Reifen etc hinfahre hat so einige Fälle in Sachen Schlagloch und Haftung dafür mitbekommen ... und ...leider sind alle Kunden selber auf den Schäden sitzen geblieben.


Na ja.. ganz ehrlich ... wer hält auch sofort an ... und macht alle o.g. Punkte. Ich habe noch an das Gute geglaubt und bin natürlich nicht angehalten.

Liebe Grüüüüüße
chris308pl 20.09.2010, 20:51
:-)
dann haben die meisten leute wohl zuviel geld ;-)
Alexa308 22.09.2010, 23:49
hi @ all,

habe seit 2 Tagen auf eine Antwort das ADAC Rechtsschutzes zu meinem Thema gewartet, die folgendermaßen lautete:



..."vielen Dank für Ihre Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.

Erleidet ein Kraftfahrer nach Durchfahren eines Schlaglochs einen Fahrzeugschaden, so ist zu überprüfen, ob der für den Straßenzustand Verantwortliche die sog. Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Nach der Rechtsprechung umfasst die Verkehrssicherung die Verpflichtung, den Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten und sich aus der Beschaffenheit eines Verkehrsweges nicht ohne weiteres ersichtlichen Gefahrenstellen zu bewahren oder zumindest zu warnen.

Auf der anderen Seite hat der Kraftfahrer das sog. Sichtfahrgebot einzuhalten und seine Geschwindigkeit den Verkehrs-, Sicht- und Straßenverhältnissen entsprechend einzurichten. Ist daher ein Schlagloch insbesondere innerorts rechtzeitig sichtbar, so wird eine Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen entweder entfallen oder nur teilweise durchgesetzt werden können.

Bei wichtigen im inneren Stadtbereich liegenden Straßen sind an die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde hohe Anforderungen zu stellen. Bei sehr schlechtem Straßenzustand genügt es nicht, Warnschilder aufzustellen, vielmehr müssen kurz hintereinander Kontrollen durchgeführt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften muss der Straßenzustand ebenfalls turnusmäßig kontrolliert werden. Dabei richtet sich die Häufigkeit der Kontrollen nach der Verkehrsbedeutung der Straße. Sind Anhaltspunkte für Straßenschäden gegeben (z. B. Gefahr von Frostaufbrüchen oder Verwerfungen des Betons bei großer Hitze), besteht eine verstärkte Kontrollverpflichtung.

Der Straßenzustand an der Unfallstelle der Schadensstelle sollte zu Beweiszwecken dokumentiert werden.

Eine Beweiswürdigung ist uns per Mail nicht möglich. Bei fehlendem sofortigen Foto und fehlendem Polizeiprotokoll sind aber ggf. Beweisschwierigkeiten zu erwarten.

Bitte kontaktieren Sie den ADAC-Vertragsanwalt vor Ort. "...
... sieht also eher schlecht aus.

Liebe Grüßeeeee
rh29 23.09.2010, 09:59
Du sagst doch aber, dass es eine große Straße in gutem Zustand war, wo man kein Loch erwarten würde.

Dein "Beifahrer" hat doch bestimmt auch gesehen, dass es ein unerwartetes Schlagloch war. Weil der aber "schnell zum Zug musste", konntet ihr nicht anhalten und alles dokumentieren.

Fotos kannst du auch jetzt noch machen, es hat sich ja außer der Warnbarke offensichtlich nichts verändert.