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Peugeot 308 Forum Rückgaberecht

MeXaHuK123 09.07.2009, 15:15
Hallo Peugeotfreunde, kennt sich einer mit der Rückgaberecht aus. Habe einen 150THP Sport, den ich finanziere (auf 4 Jahre), das Auto ist auch schon seit 03.2008 in meinem Besitz. Doch jetzt tretten verschiedene Mängel auf (Ölverbrauch bzw. Ölverlust, Turbo springt nicht gleich an, Schimmel an den hinteren Scheiben).
Laut Werkstatt ist alles in Ordnung, doch es ist ja immer so, solange die Garantie noch besteht ist alles OK und später heisst es ab in die Werkstatt und schön ordentlich draufzahlen. Meine Frage an euch ist, kann ich das Auto immer noch umtauschen bzw. Zurückgeben.
evtl308 09.07.2009, 16:00
@ MeXaHuK123 ...

setze Dich mal mit "chris308pl" via PN in Verbindung !
Der ist gerade bei, seine Wandlung durchzuziehen !
Grundlegend meine ich, das es mehrere Versuche der Reparatur des gleichen Fehlers bedarf, um eine Rückgabe durch zubekommen ! Viele einzelne "kleine" Sachen zählen leider nicht !

Bist Du Kunde bei PBB ? (Hatte ich schon mal gefragt, jedoch noch keine Rückmeldung erhalten!)

Stephan
MeXaHuK123 09.07.2009, 16:33
Hallo Stephan,

danke für die schnelle Antwort. PBB-verstehe ich Peugeot Berlin Brandenburg, wenn ja, dann ist meine antwort ja bin Kunde bei PBB. Werde mich noch am Samstag in dem Autohaus vorstellen.
Little 09.07.2009, 16:34
MeXaHuK123 schrieb:
Hallo Peugeotfreunde, kennt sich einer mit der Rückgaberecht aus. Habe einen 150THP Sport, den ich finanziere (auf 4 Jahre), das Auto ist auch schon seit 03.2008 in meinem Besitz. Doch jetzt tretten verschiedene Mängel auf (Ölverbrauch bzw. Ölverlust, Turbo springt nicht gleich an, Schimmel an den hinteren Scheiben).
Laut Werkstatt ist alles in Ordnung, doch es ist ja immer so, solange die Garantie noch besteht ist alles OK und später heisst es ab in die Werkstatt und schön ordentlich draufzahlen. Meine Frage an euch ist, kann ich das Auto immer noch umtauschen bzw. Zurückgeben.
Moin MOin,

wenn ich es richtig interpretiere handelt es sich um einen Gebrauchtwagen ??

Da hast Du zuerst mal einen Gewährleistungsanspruch Deinem Autohaus gegegenüben.

Ölverlust und Verbrauch sind zwei völlig unterschiedliche Dinge ... Verbrauch ist "normal" Verlust ist nicht normal.
Schimmel an den Scheiben ist auch nicht normal und ein nichtfunkionierender Turbo sicherlich auch nicht.

Versuch doch mal den Vorbesitzer zu kontaktieren, wenn der schon die gleichen Probleme hatte, reden wir von arglistiger Täuschung und dann bekommst Du sogar den vollen Kaufpreis erstattet ... .

.
chris308pl 09.07.2009, 22:26
MeXaHuK123 schrieb:
Hallo Peugeotfreunde, kennt sich einer mit der Rückgaberecht aus. Habe einen 150THP Sport, den ich finanziere (auf 4 Jahre), das Auto ist auch schon seit 03.2008 in meinem Besitz. Doch jetzt tretten verschiedene Mängel auf (Ölverbrauch bzw. Ölverlust, Turbo springt nicht gleich an, Schimmel an den hinteren Scheiben).
Laut Werkstatt ist alles in Ordnung, doch es ist ja immer so, solange die Garantie noch besteht ist alles OK und später heisst es ab in die Werkstatt und schön ordentlich draufzahlen. Meine Frage an euch ist, kann ich das Auto immer noch umtauschen bzw. Zurückgeben.
ERSTER TIP: ANWALT EINSCHALTEN! Dein freundlicher wird bald nicht mehr so freundlich sein wie vorher! ;-) und du ersparst dir verdammt viel mühe und nerven!

sollte das was little dich fragt stimmen und du den gebraucht gekauft hast, dann mach das als erstes was little schreibt. sollte das nicht zutreffen und du den NEU gekauft hast, dann les ab hier weiter:

du kannst eine wandlung (rückabwicklung des kaufvertrages) erst dann geltend machen, wenn:

1. der wagen wegen ein und demselben mängel min. 2 mal in der werkstatt war und dieser mängel nicht behoben werden konnte. und das auch nur wenn es ein gravierender mängel ist (wie zb motorbocken, etc) ölverbrauch/verlust muss im akzeptablen masse hingenommen werden :-(
2. der techniker von peugeot den wagen zur wandlung freigegeben hat. das sollte spätestens nach dem 2. erfolglosen versuch der fall sein. und nicht alle von dir aufgeführten mängel werden dann auch vom peugeot techniker als herstellungsmängel angesehen^^ wie zb. bei mir die federung oder das sitz quietschen oder die endgeschwindigkeit die nicht erreicht wird
3. solltest du dir im klaren sein das peugeot und die händler gerne auf zeit spielen. d.h. das die versuchen alles in die länge zu ziehen damit du mehr verlust an deinem wagen hast (gefahrene km)

peugeot zieht dir bei der wandlung des wagens vom bruttokaufpreis pro angefange 1000km einen prozentsatz von 0,67% (zu erwartene lebenslaufleistung von 150000km) ab. diesen prozentsatz kannst du aber per gerichtsurteil anfechten und somit einen niedrigeren %satz ansetzen lassen. es gibt urteile, die gehen bis zu 0,4% (zu erwartene lebenslaufleistung von 250000km) an ;-) deswegen rate ich dir gleich zum anwalt zu gehen da ich jedem anderen, gerne das, was ich zur zeit mitmache, ersparen möchte!
selbst wenn du dein fahrzeug finanziert hast, macht das nichts aus. aber lass dich nicht über den tisch ziehen! immer dran denken: darlehensverträge können genauso rückabgewickelt (NICHT ABGELÖST) werden wie Kaufverträge! es sind immerhin 2! voneinander unabhängige verträge!

IMMER DRAN DENKEN: BEI GELD HÖRT DIE FREUNDSCHAFT AUF! GRADE WENN ES UM SOLCHE HOHEN BETRÄGE GEHT.