moppetfoto
14.03.2011, 20:53
liebe gemeinde,
am freitag hab ich meinen 307 sw (EZ 06/07) aus holland geholt.
zum anmelden in deutschland verlangt die zulassungsstelle unter anderem auch eine:
* Eventuell EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung im Original, ansonsten:
Vollabnahme nach § 21 StVZO durch den TÜV und Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung
der händler in holland hat mir aber diese EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
nicht gegeben und peugeot deutschland sagt:"kannze in holland bestellen..."
weiss jemand von euch ob das nicht vielleicht auch anders geht?
da steht doch eh überall das gleiche drauf, kann man so etwas nicht kopieren?
wie 'ne ABE?
für tipps bin ich unendlich dankbar!!!!
gruß
uli