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Peugeot 307 Forum EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung ??????

moppetfoto 14.03.2011, 20:53

liebe gemeinde,
am freitag hab ich meinen 307 sw (EZ 06/07) aus holland geholt.

zum anmelden in deutschland verlangt die zulassungsstelle unter anderem auch eine:
* Eventuell EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung im Original, ansonsten:
Vollabnahme nach § 21 StVZO durch den TÜV und Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung


der händler in holland hat mir aber diese EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
nicht gegeben und peugeot deutschland sagt:"kannze in holland bestellen..."

weiss jemand von euch ob das nicht vielleicht auch anders geht?
da steht doch eh überall das gleiche drauf, kann man so etwas nicht kopieren?
wie 'ne ABE?

für tipps bin ich unendlich dankbar!!!!

gruß
uli
Drehicz 14.03.2011, 21:21
Ich habe mein 307er als Import aus Frankreich, allerdings über ein deutschen Händler und hatte die Übereinstimmungsbescheinigung auf französisch mit dazu bekommen.
Ich glaube derjenige der das Fahrzeug nach D holt muß sich auch um diese Bescheinigung kümmern.
Kopieren ist nicht, da die VIN drauf steht und ein Originalstempel der ursprünglichen ausländischen Zulassungsstelle bzw. deren KBA.

AD
206driver 15.03.2011, 05:00
Die Übereinstimmungsbescheinigung ist ein fahrzeugbezogenes Dokument, daher bringen dir irgendwelche Kopien nichts.