Peugeot 306 Forum
Tagfahrscheinwerfer "dimmen"?? Hilfe
Hallo,
gestern hat mich die Polizei angehalten und meinte das wenn ich abblendlicht anhabe der Tagfahrstreifen sich um 40-50 % dimmen muss!!??!!
Die Scheinwerfer haben ein E-Prüfzeichen, somit muss das doch auch so wie es ist erlaubt sein??
Bitte helft mir
Danke gruß
Kutschki306
Das ist schon richtig was die Polizei sagt, ein gleichzeitiger Betrieb von TFL und Abblendlicht ist nicht zulässig.
Entweder du dimmst es oder es geht aus.
Dimmen funktioniert über PWM (Pulsweitenmodulation) schau mal im Link
http://www.passatplus.de/umbauteile/...-tfl/index.htm
Achtung bei gedimmten TFL übernehmen diese die Standlichtfunktion, daher sind die orig. Standlichter still zu legen
Hallo Kutschki,
da deine LED-Streifen vermutlich ohnehin über PWM gesteuert sind,
hast du evtl. nur vergessen einen "offenen Pin" zu belegen, der
die LEDs abdimmt, wenn das Abblendlicht eingeschaltet ist.
Nur äußerste Billig-Fabrikate aus China dürftn statt PWM Kohleschicht-
oder Drahtwiderstände haben. Lies' dir also einfach mal die Einbauanleitung
dazu durch, ob du was übersehen hast.
MfG Force406
Hallo,
das sind Tagfahrlichtscheinwerfer, keine nachträglich angebauten TFL.
Ich habe heute nachgefragt bei dem wo ist die Scheinwerfer herhab, der sagte das diese Scheinwerfer LED Streifen als Standlicht geprüft worden sind und somit auch leuchten dürfen wenn das Abblendlicht eingeschaltet ist.
mal schaun was der Tüv sagt wenn ich am Monatg dahin fahre zu Kontrolle.
Danke für eure antworten
Gruß
Kutschki306
der tüv wird dir dasselbe sagen wie die polizei. es gibt keine leuchten, die gleichzeitig tfl und standlicht sind! und wenn, dann sind diese entweder ohne e-zeichen oder illegal.
die STVO sagt eindeutig: beim einschalten des abblendlichts sind die tfl zu deaktivieren bzw müssen ausgeschaltet sein. da die led heller sind als standlichtbirnen, müssen sie entweder gedimmt oder ausgeschaltet sein im gleichzeitigen betrieb mit abblendlicht. ansonsten würde der gegenverkehr bei dunkelheit durch das tfl geblendet.
bleibt dir also nur dimmen oder deaktivieren beim einschalten des abblendlichts. sollten deine scheinwerfer so gebaut sein, das, wenn du die tfl deaktivierst, du kein standlicht mehr hast, so sind deine leuchten illegal und mit nem pseudo e-prüfzeichen versehen.
laß mich raten: die scheinwerfer sind von ebay und waren ein "schnäppchen" :-)
@Kutschki306:
Kannst du mal einen Herstellerlink zum Scheinwerfermodell o. ä.
posten, damit man sich das mal anschauen kann?
Deine Infos sind zu spärlich. Die Frage ist nun, ob die nicht richtig
angeschlossen sind, oder das E-Prüfzeichen "ungültig".
Ich bin neugierig: Wenn du Scheinwerfer mit TFL einbaust, dann musst
du doch eine Leitung zum Scheinwerfer ziehen für die TFL, wenn die
mit der Zündung angehen sollen, oder?
Kann es sein, dass da einfach nur was übersehen wurde?
MfG Force406
PS: Informationen über deine Lampen bräuchte man da schon.
Hallo,
diese Scheinwerfer hab ich in meinem 306:
http://www.carparts-online.de/Bilder/13629.gif
Alle Kabel haben auf die originalen Stecker gepasst. es wurde auch nichts übersehn oder sonstiges.
Ich hör mir morgen mal an was der Tüv Prüfer sagt, dann werde ich berichten.
Danke gruß
Kutschki306
http://www.carparts-online.de/shop/T...ACK::5114.html
das ist die beschreibung von denen- oder?
"mit integrierten Standlicht LED Leisten
in Tagfahrlicht Optik"
wenn ich das jetzt richtig verstehe, heißt das, die led leisten sollen das standlicht sein und in der optik also als tfl dienen- sprich: led leisten = standlicht funktion und KEINE TFL- funktion! folglich dürften die leisten nur angehen, wenn das abblendlicht angeschaltet wird, oder halt als standlicht alleine im STAND des fahrzeugs- aber nicht während der fahrt (denn nur standlicht während der fahrt ist verboten^^) ;-)
Hey,
geeeenauu so ist es, ich bin um 1 uhr nachts angehalten wurden, sprich mein Abblendlicht + Standlichtstreifen waren an.
Ja während des fahrens "dürfen" die Led Streifen nicht leuchten.
Also muss ich morgen keine Ängste haben das ich mir irgendein (Dimmgerät) einbauen muss.
Hab ich also den Staat (Polizei) wie auch immer um 10 Euro reicher gemacht für nichts und wieder nichts.
Gruß und danke für eure antworten
kutschki306
Hallo,
war heute beim Tüv und der Prüfer hat sich das E-Prüfzeichen angeguckt und gesagt es ist alles okay wie es ist.
also in Zukunft für alle die auch diese Scheinwerfer haben, wenn euch die polizei anhält, sagt das der LED Streifen als Standlicht gilt und somit eingetragen ist und im Straßenverkehr zugelassen ist.
Gruß
Kutschki306
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