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Peugeot 206 Forum JP Sports XENON Umrüstkit ?

Naukluft 07.06.2007, 18:29
Hallo zusammen,

ich habe gerade beim stöbern das hier entdeckt:

Was haltet ihr davon??

Xenon Umrüstsatz mit E nummer

Informationen zum e-Prüfzertifikat / E-Homologenisierung des Vorschaltgerätes:

Referenznummer : E13*10R00*10R02*2024*00
Approval Mark : 10R-02 2024
Erteilungsort : Luxembourg
Datum : 10.12.2003
Einbauort : Hinter dem Scheinwerfer vom PKW
Spannung : 12 Volt
Aussteller : durch TÜV Rheinland Luxemburg GMBH


Informationen über die E-Homologenisierung der D2 Gasentladungslampen :


Referenznummer : KSE 005347 (0A1)
Approval Mark : 99R-0A1
Erteilungsort : Bristol
Datum : 01.04.2005
Rated Wattage : 35 Watt
Category : D2S Gas-Discharge Lightsource
Aussteller : durch Vehicle Certification Agency - Bristol - United Kindom

Diese haben wir nunmehr extra veröffentlicht, um klarzustellen, das unsere verwendeten Bauteile eine E-Kennzeichnung mit entsprechender E-Prüfnummer haben.
Gruss Klaus
206driver 07.06.2007, 18:35
in wie fern unterscheidet sich der umrüstsatz von den anderen bekannten lösungen?
was nützt es dir, wenn die brenner ne enr haben sollten, aber die scheinwerfer nicht für xenon sind?

ich denke, man bekommt das nicht eingetragen, aus den bekannten gründen :
- autom lwr (nachrüstbar)
- swra (nachrüstbar)
- xenon taugliche scheinwerfer (nicht nachrüstbar)!
106S1 07.06.2007, 19:04
ist ja schön und gut aber jedes "bauteil" im kfz ist e-geprüft... das heißt nur das es in iegenteinen land zugelassen wurde und in deutschland drüfen Xenon lampen nur leuchten wenn sie automatisch in der leuchtweite reguliert werden, mit scheinwerfer reinigungsanlage ausgerüstet sind und in exrta dafür gefertigten scheinwerfern montiert sind!
gobo206 07.06.2007, 19:16
Lies einfach das was ganz unten auf der Seite steht ;-)
Dieser Artikel ist im Bereich der Stvo nicht zulässig und dient als Angebot zum Export der Teile ohne Verwendung im Geltungsbereich der Stvo der Bundesrepublik Deutschland
206driver 07.06.2007, 19:25
aha ja siehste. ganz übersehen
dann hat sich das ja auch geklärt
Hutfahrer 07.06.2007, 20:15
Die serienmäßig verbauten Scheinwerfer bzw. Teile aus dem Zubehörmarkt haben ihr E-Prüfzeichen für die Verwendung mit den vorgesehenen Leuchtmitteln bekommen. Die Verwendung von Xenonbrennern ist in diesen Scheinwerfern nicht zulässig, auch wenn die Xenontechnik selbst ein E-Prüfzeichen hat. Für die Verwendung im Geltungsbereich der StVZO ist damit unzulässig, Abnahme und Eintragung also unmöglich.

Interessehalber hatte ich mal ein früheres Fahrzeug mit Xenonbrennern ausgerüstet. Es war ein Kit aus chinesischer Produktion ohne Prüfzeichen mit H4-Fassungen. Verarbeitung und Paßgenauigkeit waren einwandfrei. Die Fahrbahnausleuchtung war gleichmäßig und sehr hell. Von der Blendwirkung her ging es subjektiv auch in Ordnung. Allerdings hatte es nur Abblendlicht und kein Fernlicht mehr. Bei Scheinwerfern mit getrenntem Abblend- und Fernlicht ist das kein Problem.

Ich hatte das auf einigen Autotreffen mal zum Spaß eingebaut. Die Stecker paßten ohne Änderung und der Wechsel von H4-Glühlampen auf das Xenonkit war innerhalb weniger Minuten erledigt. Auf der Straße bin ich damit nie gefahren.
Naukluft 07.06.2007, 21:30
Hi zusamn...
die Frage stellte mein Sohn hier ein, ohne dass ich diese Beschreibung der "Xenon" Scheinwerfer gelesen hab... :-x

Danke trotzdem für Eure Antworten! :lol:

Klaus
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gobo206 schrieb:
Lies einfach das was ganz unten auf der Seite steht ;-)
Dieser Artikel ist im Bereich der Stvo nicht zulässig und dient als Angebot zum Export der Teile ohne Verwendung im Geltungsbereich der Stvo der Bundesrepublik Deutschland