Unbekannt
01.09.2005, 21:14
Moment moment... immer langsam mit den jungen Pferden :-o
@Merlin
Zzero hat sich in meinen Augen unglücklich ausgedrückt... Händler... um es besser zu definieren... er meinte warscheinlich eher er ist kein Unternehmer, der eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit ausübt.
Ich zitiere nur:
" § 14 Abs. 1 BGB
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt"
Es geht aber weiter...
" § 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 UStG
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.
Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen fehlt.
* "nachhaltig" impliziert die Wiederholungsabsicht (jmd. der seine Briefmarkensammlung einzeln über 2 Jahre verteilt verkauft, ist kein Unternehmer, weil er, wenn alle verkauft sind, aufhört. Kauft er jedoch gezielt Briefmarken um seine Sammlung zu komplettieren und somit ihren Wert beim Verkauf zu steigern, handelt es sich um einen Unternehmer)."
und
"§ 15 Abs. 2 EStG
Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb."
...um das Ganze noch deutlicher zu machen, könnt ihr hier die Ausarbeitung eines Rechtsanwalts nachlesen.
@Zzero
Bitte... man muß nicht immer gleich aggressiv reagieren... man kann das Ganze auch in Ruhe aufklären :-)
Aber ich hoffe doch das ich richtig liege und du nicht Gewinnerzielungsabsichten hast bzw. du das jetzt regelmäßig vorhast... :-)