Natascha26
02.04.2011, 15:08
Hallo zusammen,
ich hab mal ne ganz verquere Frage zum Thema Edelstahlanlage.
Wenn beim ESD beisteht "mit Tüv-Gutachten" und beim Vorschalldämpfer "mit Tüv-Gutachten nur in Verbindung mit einer entsprechenden Endschalldämpferanlagen" (beide Teile von Rüffer), heißt das dann, dass der Spass nicht eintragungspflichtig ist????? :roll:
Wahrscheinlich ne blöde Frage, aber mein VSD ist hin und wenn ich damit nicht zum Tüv muss, erleichert sich die ganze Aktion für mich erheblich...
Lg
Natascha :-)