TÜV, ABE und Co. Forum
Kurzzeitkennzeichen - was brauche ich dafür????
Hallo, mal ne Frage in die Runde:
Werde mir nächsten Sonntag einen schönen 205 GTI holen.
Da der Wagen etwas weiter weg steht (500 km) und ich ihn nicht dirket anmelden will brauche ich ein Kurzzeitkennzeichen.
Was brauche ich dafür alles?
Soweit wie ich das sehe:
- Deckungskarte (hab eine für 48 EUR bekommen, teuer?!?)
- Personalausweis
- Kennzeichen.
Brauche ich noch was???
Jetzt habe ich mir online einen Termin beim STVA ausgemacht und da war ne Liste für die benötigten UNterlagen in so nem Hilfe-Menü?
Da stand drin, ich bräuchte die Zulassungsbescheinigung Teil 2??????????
Wie jetzt, woher soll ich die denn nehmen wenn ich das Auto erst Kaufe?
Stimmt das, das die benötigt wird. Hab denen auch schon ne Email geschrieben, aber die Antworten bis jetzt nicht.
Wie hat das bei auch geklappt??
Für jeden tip bin ich dankbar, will endlich meinen JETI haben...
Gruß Alex
auf der STVA-Seite habe ich folgendes gefunden:
Kurzzeitkennzeichen
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Personalausweis der/des Geschäftsführer/s
- Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (Deckungskarte)
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- ggf. Typ und Fahrzeugidentifizierungsnummer des Fahrzeuges
Danke schonmal für die Auskunft.
Jetzt gehe ich dahin und sach denen Fahrzeug-Ident.Nummer :
hab ich
"GGF"
nicht dabei? und dann?
Ich hab zwar ne Kopie vom Zulassung- Teil 1, da steht die Nummer und der Typ ja drin, aber das Original hab ich nicht.
Ich mein ich fahr ja nicht 500 km in hohen Norden um dem Kollegen das Geld zu geben, den Schein/Brief zu kriegen fahr wieder nach Kölle zum STVA um dann wieder hoch zu fahren und mit Auto runter,,,,, das sind dann ääääähm 2000 KM?!?!
int:
Hat von euch einer Erfahrungen gemacht?
Danke Alex
Hello????
hat das noch nie jemand gemacht??
Da steht ja nicht, dass es zwingend notwendig ist. Da steht [size=medium]ggf.[/size]. Das heisst gegebenfalls, Synonyme: eventuell, vielleicht, wenn möglich, falls verfügbar,....
Die Leute von Amt können ja nicht verlangen, dass ein Wagenbesitzer seine Originale rausrückt und an Dritte verleiht! Und mit der Kopie, die Du hast, hast Du mit Sicherheit mehr als andere, die ein Kurzkennzeichen beantragen wollen.
Soweit ich weiss, brauchte mein Freund damals nur seinen Ausweis und einen Nachweis, dass das Fzg. versichert ist.
Also, einfach hingehen und gucken, was kommt.
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