Antidote
26.11.2006, 08:44
Für Kfz-Anhänger-Kombinationen, die auf deutschen Autobahnen 100 km/h fahren möchten, gibt es neue Regelungen der Gewichtsverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger. Die ssVoraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftstraßen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepaßt.
Es gibt drei wesentliche Änderungen:
- Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug entfällt.
- Am Zugfahrzeug muß keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein.
- Es ist zu beachten, daß die einzuhaltenden Massenverhältnisse für bestimmte Kombinationen erhöht wurden.
Für Kombinationen aus PKW, anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen (u.a. Wohnmobile) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t oder Kraftomnibussen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t und Tempo 100-Zulassung mit Anhängern beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen, abweichend von der StVO, nun 100 km/h. Dafür muß das Zugfahrzeug jedoch mit ABS oder ABV ausgerüstet sein. Für den Anhänger gilt, daß die Achsen und Radbremsen für Tempo 100 km/h ausgelegt sein müssen und die Anhängerbereifung zum Zeitpunkt der Fahrt nicht älter als sechs Jahre ist und mindestens den Geschwindigkeitsindex L aufweist und keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nimmt. Außerdem ist der Anhänger so zu beladen, daß die maximal zulässige Stützlast erreicht wird, weil dadurch das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert wird. Zu beachten ist, daß dabei weder die Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Voraussetzung für die Fahrt mit Tempo 100 ist, daß im Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers ein Vermerk über die Eignung von Tempo 100 in einer Kfz-Anhänger-Kombination vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muß das Gespann im Rahmen einer Sonderabnahme überprüft werden, ob der Anhänger den Anforderungen der Tempo 100-Regelung entspricht. Diese Abnahme wird an jeder TÜV-STATION vorgenommen.
Dokumentieren die TÜV-Mitarbeiter die Tempo 100-Eignung der Kombination, kann der Halter sich bei der Zulassungsstelle eine ?Tempo-100-Plakette? besorgen. Sobald er diese an der Rückseite des Anhängers angebracht hat, darf er die Tempo-100-Regelung nutzen.
Info TÜV NORD AG
(Enthält etwas Fachchinesisch, daher nur als grundsätzliche Info gedacht)