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TÜV, ABE und Co. Forum ABE oder Teilegutachten für Peugeotfelge Antilope

Pizzicato 05.05.2013, 23:58
Hallo zusammen

Gibt es ein Teilegutachten oder eine ABE für die Peugeotfelge "Antilope" auf dem 1007? Da der Händler, wo ich ihn gebraucht gekauft habe, entweder die COC Bescheinigung verschlampt hat oder vom Vorbesitzer gar nicht bekommen hat, kann ich die auch nicht vorzeigen, wenn ich angehalten werde, weil ich andere Bereifung fahre, als in der Zulassungsbescheinigung I angegeben. Da steht nämlich nur die 15 Zoll Bereifung drin.

Peugeot Deutschland hat mir einen Schwung ABE geschickt, allerdings nur von den Eveanys, Crono Evolution und noch einer anderen hässlichen Felge.

Im Zubehör werde ich nicht fündig, was den Preis und das Aussehen angeht.

Hilfe!

Gruß

Pi
206driver 06.05.2013, 04:57
Der Händler ist jedoch dein erster Ansprechpartner. Wenn man dir die falschen Unterlagen geschickt hat, dann müssen sie es eben noch mal probieren.

Alternativ könnte man beim TÜV nachfragen.

Ich glaube aber kaum, dass es sich um ne ABE handelt, sondern vermutlich eher um ein ganz normales Gutachten.
Pizzicato 06.05.2013, 14:25
Laut Kundenbetreuung Peugeot Deutschland ist diese Felge gar nicht erlaubt und vielleicht nur auf speziell dafür gebauten 1007 erhältlich. Dass die Pressefotos und Verkaufsprospekte durchgehend diese Felge zeigen, ignoriert man gerade. Ich soll aber einen Rückruf erhalten.

Im Übrigen darf man auch 14 Zöller auf allen 1007 verbauen! Ach ja...
Pizzicato 06.05.2013, 17:13
So, schlauer...

Es handelt sich um Serienbereifung. Von daher benötigt man keine weiteren Dokumente.

Na, denn. Ob der Schriftverkehr der Polizei im Falle einer Kontrolle reicht? :shock:
206driver 06.05.2013, 17:42
Tja. Serienbereifung hin oder her. Bei einer Kontrolle gibt es sicher Probleme. Im Schein steht die Größe nicht drin und ohne COC kannst es nicht nachweisen.
Rhodosmaris 06.05.2013, 21:15
COC muß man ganz sicher nicht mitführen - weder im Original, noch als Kopie.
Ist das Fahrzeug finanziert, hat man ja auch gar kein COC, weil das bei der finanzierenden Bank liegt.
Ansonsten ist der Polizeibeamte in der Beweispflicht nachzuweisen, daß eine von ihm bemängelte Rad-/Reifenkombination nicht zulässig wäre.
Schreibt er eine Mängelkarte und man muß zur Überprüfung zum TÜV/Dekra uä., wobei sich rausstellt, daß die Mängelkarte zu unrecht ausgestellt wurde, kann man die Prüfgebühren zurückfordern.

ciao Maris
206driver 07.05.2013, 05:18
Zitat Zitat von Rhodosmaris
Ist das Fahrzeug finanziert, hat man ja auch gar kein COC, weil das bei der finanzierenden Bank liegt.
Denken viele. Ist aber leider falsch. Die Übereinstimmungsbescheinigung sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus.
Rhodosmaris 07.05.2013, 16:07
Mein COC hat aber die Peugeotbank trotzdem behalten. Der Verkäufer hat mir aber wenigstens eine Kopie mitgegeben.

ciao Maris
206driver 07.05.2013, 16:56
Dann handelt die Bank hier leider falsch.