TÜV, ABE und Co. Forum
ABE für lasierte Rückleuchten
n'Abend zusammen,
lese mich seit ca. 1,5 Monaten ziemlich regelmäßig hier durchs Forum und alle meine fragen wurden bis jetzt auch immer ohne mein zutun beantwortet, aber dieses mal konnte ich nichts in der Suche finden ...
Ich habe vor mir meine Rückleuchten zu lasieren. Ich fahre einen "306 - Roland Garros" und würde es echt passend finden, wenn meine Rückleuchten grün wären.
Bis jetzt habe ich immer gedacht, dass das in der StVo nicht erlaubt sei, bis ich das hier gefunden habe:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...#ht_500wt_1156
Was haltet ihr davon?
Was meint ihr, was die Bullerei davon hält?
Danke für eure Antworten...
Alex
So ein Unsinn :-D
Es kommt doch auf die Rückleuchten, die Farbe und "dicke" der Lasur und am Ende sicher auch noch auf die Wetterbedingungen an, ob die Leuchtkraft ausreicht oder sie zu dunkel sind.
Eine angebliche Standard-ABE dafür ist einfach nicht möglich.
Und eine "einzel"-ABE ist genauso schwer zu machen, weil die Leuchten aufwändig geprüft werden müssen, um die Tauglichkeit festzustellen.
das gab es wohl mal aber die abe ist erloschen wohl aus den genannten gründen also finger wech davon.
So siehts aus... hier in der Gegend fährt ein Q7 rum, bei dem die Rückleuchten genauso dunkel sind wie der schwarze Lack, und da wäre diese ABE sicher nicht gültig.
jeder der sich den text mit sinn und verstand durchliest, merkt sofort, das da was faul dran ist.
lustig ist der letzte satz:
"weiterverkauf der abe nicht erlaubt...."
sagt wer? der verkäufer, der diese "illegale" abe wahrscheinlich selbst illegal weiterverkauft? :-D
ABE für lasierte Rückleuchten so ein quatsch, also ehrlich aber einer hats ja immerhin schon gekauft. Ja ne is klar.....
Hab mich mit dem Thema auch schon beschäftigt, ist einfach nicht möglich. Man darf eigentlich nichmal die Nebelscheinwerfer färben, folieren, ect. Wenn ihr die Rückleuchten färbt, foliert oder sonstwas und euch fährt einer hinten rein, könnte es teuer für euch werden. Er könnte sagen, er hat eure Bremslichter durch die Färbung nicht gesehen
.
Allerdings gibt es für die Nebelscheinwerfer eine Möglichkeit.
Ist dann halt für Show Zwecke und hat keinen wirklichen Nutzen mehr.
Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen,
...) sind
gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.
Eine Modifikation von genehmigten Teilen (Lackieren bzw. Lasieren von
Leuchten
oder deren Beklebung mit Folie usw.) ist nicht zulässig und führt zum
Erlöschen der
Bauartgenehmigung und damit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des
Fahrzeugs.
Entsprechende nachträgliche Änderungen können grundsätzlich nicht positiv
begutachtet werden. Das gilt für alle Bestandteile der Leuchten, die mit
einem
Prüfzeichen versehen sind.
Wird eine Schicht von außen oder innen auf die Leuchten aufgebracht kann
diese die photometrischen Eigenschaften der Leuchte negativ beeinflussen.
Gelbe Nebelscheinwerfer bzw. Nebelscheinwerfer mit gelben Leuchtmitteln
oder mit gelben Kappen auf den "weißen" Leuchtmitteln sind so genehmigt
worden. Wenn ein Hersteller dieses zulässt, so ist dieses in der
Genehmigung vermerken zu lassen. Ohne diesen Eintrag sind nur
weiße Leuchtmittel zugelassen.
Wenn Sie die Nebelscheinwerfer nicht nutzen wollen, haben Sie folgende
Option:
Denn nach der ECE-Regelung Nr. 48 gilt
"5.22 Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein
Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch
einfaches Einsetzen einer Lichtquelle und/oder Sicherung in Betrieb
gesetzt
werden kann."
Somit können Sie, wenn die elektrische Verbindung abgeklemmt und deren
Leuchtmittel entfernt werden mit den Scheinwerfern machen was Sie wollen.
Lackieren, lasieren, folieren ...
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
Also könnte man die Nebelscheinwerfer in Blau,Grün,Pink usw. färben, man muss sich nur an die Vorgaben halten.
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