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Smalltalk nach abmeldung wieder zulassen

beck 25.04.2006, 11:45
also: wenn ich einen wagen habe, der abgemeldet ist, und ihn dann wieder zulassen möchte, muss der dann noch mal vom tüv überprüft werden? hab da so was gehört. kann aber auch sein das das erst nötig ist wenn er ne bestimmte zeit (vielleicht so 3 monate oder so) nicht angemeldet war, oder?

und: wie war das noch mal...zu zulassen braucht man keinen führerschein, oder??? also nicht das ich keine habe :-D aber mein bruder hat noch kein und deswegen frag ich!


vielen dank schon mal

mfg beck
Marcel-106 25.04.2006, 19:57
Du hast doch die Bescheinigung vom TÜV bekommen (Hauptuntersuchung alle 2 Jahre), da steht drauf wann er wieder zum TÜV muss, sollte dieses Datum nicht überschritten sein, musst du nicht extra zum TÜV, genauso ist es mit der AU Bescheinigung. Beides musst du mit nehmen zum Strassenverkehsamt und den Fahrzeugschein sowie die Doppelkarte von der Versicherung, dann kannst du ihn wieder zulassen.

Soweit ich weiß muss man kein Führerschein zum Anmelden haben, da Fahrzeughalter ja nicht gleich Fahrzeugführer ist.

Gruß Marcel
rh29 25.04.2006, 20:03
nein man brauch keinen führerschein dazu, hatte meinen auch nicht dabei.
evtl. dran denken das man eine meldebescheinigung braucht wenn der löwe im nebenwohnsitz gemeldet werden soll.
beck 25.04.2006, 20:59
ok gut! hab ich mir fast gedacht (mit dem führerschein). war mir nur nicht 100% sicher.

ja, tüv und au habe ich erst im august 2005 gemacht. also sollte das doch kein problem sein wenn ich (bzw. mein bruder) den in 2 wochen wieder zulasse, oder?!


danke für eure antworten!!!
alpha2m1 27.04.2006, 18:56
Hallo,
hat das geklappt mit der Zulassung?
Was Du brauchst, sind:
Fahrzeugbrief (neu: Teil II)
Stilllegebescheinigung (wenn abgemeldet, grünes Blatt)
Nachweis über HU ("TÜV") und AU (Abgasuntersuchung)
Personalausweis, wenn Du selbst der Halter wirst
oder Vollmacht und dazu noch den Ausweis des Halters
Versicherungsbestätigung ("Doppelkarte")
ev. noch die Kennzeichen, wenn der Wagen aus einem anderen Landkreis stammt
... und Geld sowie Deine Kontoverbindung, denn die Zulassungsstellen wollen diese und geben sie für die Kfz-Steuer ans Finanzamt weiter.

Übrigens, wusstest Du, daß Du auch mit dem abgemeldeten Wagen zur Zulassung oder zum TÜV zwecks Zulassung fahren darfst, obwohl der Wagen noch stillgelegt ist???
Die Versicherungsbestätigung muß dann mit dem aktuellen Tagesdatum ausgefüllt sein (macht Dein Versicherer), NICHT ankreuzen ...ab Tag der Zulassung, sonst gibts Ärger bei einer Kontrolle. Selbstredend müssen die Kennzeichen ORDNUNGSGEMÄSS montiert sein, also nicht einfach hinter die Scheibe legen. Und keine Umwege fahren, kommt auch noch dazu.
Aber so erspart man sich vielleicht etwas Zeit.

gute Fahrt, viel Spaß :-)
alpha2m1