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Smalltalk Leasingfahrzeug nach Ablauf übernehmen

1758 15.12.2008, 18:28
Hallo Zusammen,


ich möchte gerne einen Peugeot 207 leasen und dann nach 36 Monaten übernehmen, lt. dem Peugeothändler ist dass auch gar kein Problem.
Nun habe ich heute die Vertragsunterlagen bekommen und darin steht dass der Erwerb des Fahrzeuges durch den Leasingnehmer nach Vertragsende ausgeschlossen ist.
Hat mich der Autohändler angelogen, oder wie habe ich dass zu verstehen?

Vielen dank
Klinger 15.12.2008, 19:02
Das bedeutet, daß Du das Auto nicht vom Leasinggeber (=Peugeot-Bank) kaufen darfst. Das ist so üblich bei Verträgen mit Privatpersonen. Am Ende der Laufzeit bekommt der Händler das Auto von der Bank zurück und kann es dann an Dich verkaufen. Das alles passiert, ohne daß Du das Auto abgeben mußt.
1758 15.12.2008, 20:52
Klinger schrieb:
Das bedeutet, daß Du das Auto nicht vom Leasinggeber (=Peugeot-Bank) kaufen darfst. Das ist so üblich bei Verträgen mit Privatpersonen. Am Ende der Laufzeit bekommt der Händler das Auto von der Bank zurück und kann es dann an Dich verkaufen. Das alles passiert, ohne daß Du das Auto abgeben mußt.
Davon steht aber leider nichts im Vertrag. Ich muss mich also einfach darauf verlassen dass der Händler die Wahrheit sagt?
lt. Händler darf er mir dass auch nicht schriftlich geben.
Klinger 15.12.2008, 20:58
Man nennt das Andienungsrecht, und es bedeutet, daß der Leasinggeber am Ende der Leasinglaufzeit den Leasingnehmer verpflichten kann, das Auto zu kaufen. Das ist aber bei Privatverträgen nicht erlaubt, deswegen darf Dein Händler Dir das nicht schriftlich geben. Google doch mal nach Andienungsrecht.
Unbekannt 17.12.2008, 12:06
Hi 1758,

das ganze Vertragswerk und die Besonderheiten mit Leasingverträgen, die nach BGB abgewickelt werden kenne ich zwar nicht, aber es kann nicht gegen BGB (Verbraucherrecht) verstoßen, wenn Dein Händler in einem Zusatz oder separaten Vertragsanhang die Formulierung einsetzt: "Nach Ablauf des Leasingvertrages hat der Leasingnehmer die Kaufoption für den Vertragsgegenstand zu dem Restwert, der im Leasingvertrag vereinbart wurde."

Der Händler kann sich einseitig binden, was er mit dieser Option tun würde, ohne daß er gegen HGB oder BGB verstößt.. Er darf aber Dich heute noch nicht binden, auch wenn Du damit einverstanden wärest - das verstößt gegen das Verbraucherrecht/BGB.

Warum willst Du Dich heute schon festlegen? Wenn Du in 24 Monaten einen Unfall hast, kriegst Du mit Ablauf des Leasingvertrages den Unfallwagen wenigstens los. Und wenn Du das große Glück hast, das berühmte "Montagsauto" zu erwischen, sehnst Du vielleicht den Vertragsablauf herbei.

Gruß - Spargel
commi2k 28.12.2008, 21:57
1758 schrieb:
Hallo Zusammen,


ich möchte gerne einen Peugeot 207 leasen und dann nach 36 Monaten übernehmen, lt. dem Peugeothändler ist dass auch gar kein Problem.
Nun habe ich heute die Vertragsunterlagen bekommen und darin steht dass der Erwerb des Fahrzeuges durch den Leasingnehmer nach Vertragsende ausgeschlossen ist.
Hat mich der Autohändler angelogen, oder wie habe ich dass zu verstehen?

Vielen dank
Hallo,

just heute hatte ich auch nochmal meinen Vertrag durchgelesen (mein 308 SW kommt in 2 Wochen) da habe ich auch diesen Satz gelesen: "der Erwerb des Fahrzeuges durch den Leasingnehmer nach Vertragsende ausgeschlossen ist"

Mein Händler sagte auch, dass ich den 308 SW am Ende übernehmen könne.

Denke aber das Klinger damit schon recht hat und man sich dann mit dem Händler einigt.

Danke das es eine gute Alternative ist sich (wie ich) 2011 zu entscheiden was ich nun mache. Entweder ich nehme den PUG weiter oder kaufe dann ein anderes Auto mit Elektroantrieb oder soo(wer weis was 2011 auf den Markt ist)...