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Smalltalk Kfz-Versicherung - verfällt Rabatt?

Unbekannt 02.06.2010, 16:14
Alles was die liebe, bucklige Verwandtschaft i.S. Auto nicht weiß, stellt sie mir als Frage.

Ich weiß aber auch längst nicht alles, aber dafür ist dieses Forum ja da:

Wir haben momentan den aktuellen Fall, dass ein Versicherungsnehmer wegen mehrjährigem Auslandsaufenthalt kein Fahrzeug benötigt.

Wie lange bleibt sein Rabatt (er ist auf 30 % runter) erhalten?

Danke im voraus für fundierte Hinweise.


Gruß - Spargel
rh29 02.06.2010, 20:25
Wir hatten damals 2 Jahre Zeit, um Opas Kfz-Prozente wieder in Form einer Versicherung in Anspruch zu nehmen. Das waren aber die Bestimmungen der Opel-Versicherung. Die DEVK hat später gesagt, dass man da auch individuellere Regelungen treffen kann, wenn man sich vorher meldet. Vielleicht habt ihr auch jemanden, auf den er seinen Rabatt übertragen kann?
4-0-7 03.06.2010, 10:47
M.W. ist das nicht fest geregelt, sondern von den jeweiligen Versicherungsbedingungen abhängig. Das unterscheidet sich bei den Versicherungen und ist sicherlich ein Stück weit verhandelbar.
frankenpower1 03.06.2010, 11:05
Als Versicherungskaufmann kann ich Euch da ein bisschen weiterhelfen.

Wenn ein Auto abgemeldet wurde, bleibt der Schadenfreiheitsrabatt meistens 7 Jahre lang stehen. Erst danach verfällt der Rabatt.

Dies ist bei 80% der Versicherungsunternehmen so.

Ruf doch mal bei deiner Versicherung an.
frankenpower1 03.06.2010, 11:05
Als Versicherungskaufmann kann ich Euch da ein bisschen weiterhelfen.

Wenn ein Auto abgemeldet wurde, bleibt der Schadenfreiheitsrabatt meistens 7 Jahre lang stehen. Erst danach verfällt der Rabatt.

Dies ist bei 80% der Versicherungsunternehmen so.

Ruf doch mal bei deiner Versicherung an.
frankenpower1 03.06.2010, 11:05
Als Versicherungskaufmann kann ich Euch da ein bisschen weiterhelfen.

Wenn ein Auto abgemeldet wurde, bleibt der Schadenfreiheitsrabatt meistens 7 Jahre lang stehen. Erst danach verfällt der Rabatt.

Dies ist bei 80% der Versicherungsunternehmen so.

Ruf doch mal bei deiner Versicherung an.
understatement 03.06.2010, 11:58
frankenpower1 schrieb:
Wenn ein Auto abgemeldet wurde, bleibt der Schadenfreiheitsrabatt meistens 7 Jahre lang stehen. Erst danach verfällt der Rabatt.

Dies ist bei 80% der Versicherungsunternehmen so.
...die gesetzliche Unverfallbarkeit beträgt 7 Jahre. Anders lautende Bedingungen sind nach TB26 (TB28), zumindest in Deutschland (und eigentlich EU weit) nicht gültig.

ABER: ...alles, was nicht ausdrücklich dort geregelt ist, legen die Versicherungen so lange zu ihren Gunsten aus, bis Urteile und Gesetze sie daran hindern.

Beispiel (für so eine Gesetzesbeugung von Versicherungen):

Die 7 Jahre gelten nur für die SELBE Person und die selbe Fahrzeugart.(das steht zwar so nicht drin, aber es steht auch nicht drin, dass es nicht so ist) Eine Übertragung auf andere Personen, die eigentlich auch in TB26/28 geregelt ist, ist schon nach viel kürzeren Zeiten nicht mehr möglich (i.d.R. 1/2-1 Jahr). Wenn jemand stirbt, dann kann schon im darauffolgenden Jahr die Versicherung nicht mehr genutzt/übertragen werden ...auch wenn man 20 Jahre den Wagen des versorbenen Versicherungsnehmers mitbenutzt hat

...NIX 7 Jahre!!!

Merke:

Versicherungen sind nicht Dein Freund, sondern wollen Profit machen!

Gruß!
Unbekannt 03.06.2010, 12:31
... und deswegen kann ich, so weit es das Kfz betrifft, nicht die VN´s verstehen, die sagen "ich habe eine gute Versicherung und zahle deshalb dafür auch gerne ein paar Euro mehr dafür".

Die Versicherung ist nicht für mich da, sondern für den, den ich evtl. geschädigt habe. Soll sich der doch mit meiner Versicherung herumschlagen.

Ihre beide habt in dieser Frage wirklich geholfen - vielen Dank für Eure Mühe.

Gruß - Spargel
Unbekannt 03.06.2010, 15:31
... und, nach dem ich offensichtlich bei Profis gelandet bin, fällt mir eine Frage ein, deren Inhalt mich selbst betrifft:

Ich überlege, ob für mein nächstes Kfz die Firma (juristische Person) der Halter sein soll und ich als VN der Vertragsinhaber gegenüber der Versicherung bin. Geht doch, oder?

Variante zwei:
Was ist, wenn das Fz auf die deutsche Firma angemeldet ist und bleibt, ich aber meinen Wohnsitz ins EU-Ausland verlege?
(Nein, nur bedingt Steuerflucht, sondern geplant aufgrund Unternehmensentwicklung.)

Und aller guten Dinge sind drei:
Die Alternative zu o.g. Ideen wäre, dem Unternehmen meinen Rabatt zu überlassen. Aber kriege ich den 10 oder 13 Jahren zurück, wenn ich aus dem Unternehmen ausscheide? Schließlich werde ich vielleicht doch noch irgendwann doch in Rente gehen.

Gruß - Spargel