Peugeot Forum Hero

PEUGEOTBOARD.DE

DAS ULTIMATIVE PEUGEOT FORUM ARCHIV

Smalltalk Änderung der Gewährleistungsrichtlinien!!

Unbekannt 22.09.2004, 08:16
Hallo Löwenfreunde,

habe mit meinem Händler gesprochen da ich 2-3 kleinere Mängel an meinem 206 habe. Da dieser nächsten Monat 1 Jahr wird, wollte ich das mit meinem Händler mal abklären, ob man diese z.B. bei der 30.000-Inspektion beheben könnte. Mit Erstaunen wurde mir dann mitgeteilt, dass Peugeot zum 01.09.2004 die Gewährleistungsrichtlinien geändert hat, so dass auf einigen Teilen nur noch 12 Monate statt 24 Monate Gewährleistung besteht. Auf meinen Hinweis, dass ich das Auto aber zu den anderen Bedingungen gekauft habe, wurde mir nur gesagt, dass das noch ein Steitpunkt darstellen würde, da es hier keine genauen Anweisungen von Peugeot geben würde. Von Peugeot selber finde ich das ein kundenunfreundlicher Zug!!! :-(

ALSO BRINGT EUREN KLEINEN BESSER NOCH VOR ABLAUF DER 12 MONATE ZUM HÄNDLER UM EVENTUELLE REKLAMATIONEN BEHEBEN ZU LASSEN!!!!!!!!!!!

Grüße neer

P.S.: Vielleicht hat von Euch noch einer ein paar Infos darüber!
neer007 22.09.2004, 08:21
mist nicht eingeloggt!!

Ich war's

Grüße neer :-D
pomperman 22.09.2004, 14:30
ja aber wer sagt denn auf welche teile du überhaupt 12 monate hast? jemand der unwissend ist fällt doch einfach drauf rein wenn du ihm erzählst das auf dieses teil 12 monate garantie und auf dieses nicht! gibts da nicht irgendwo ne liste von?
neer007 22.09.2004, 15:38
also ich denke schon dass es da eine Liste gibt. Hoffe mal mein Händler hat die da auch liegen und kann mir diese auch zur Verfügung stellen. Schließlich muss er mir ja was schriftliches Vorlegen können. Sagen können die alle viel.
neer007 23.09.2004, 06:53
Morgen Gemeinde,

mein BWL-Studium ist doch für was zu gebrauchen. Habe mal in das BGB geschaut und siehe da:

§ 437 Nr. 1: Ist eine Sache mangelhaft, kann der Käufer nach § 439 Nacherfüllung verlangen.

§ 439 Abs. 1: Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

§439 Abs. 2: Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, d.h. z.B. Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

zu beachten § 438 Abs. 1 Nr. 3: Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren im Übrigen in zwei Jahren.

außerdem § 475 Abs. 1: Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433-435, 437, 439-443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen, z.B. AGB's umgangen werden.

§ 475 Abs. 2: Die Verjährung der in § 437 bezeichneten Ansprüche kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäfte erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungfrist ab dem gesetzl. Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren führt.

Die Folge daraus: Peugeot kann die Gewährleistung für Neuwagen nicht zum Nachteil des Verbrauchers abändern, d.h. unter 2 Jahre (gesetzl. Vorschrift) herabsetzen, da § 475 zwingendes Recht ist und nicht durch z.B. AGB's aufgehoben werden kann. Die genannten §§ gelten auch für Peugeot da dies EU-Recht beinhaltet und Frankreich bekanntlich zur EU gehört.

Sorry für die vielen §§, aber es soll uns ja weiterhelfen. Wichtig, dies gilt nur für Neuwagen. Für gebrauchte beschränkt sich die Gewährleistung auf mind. 12 Monate.

Also schmeißt Eurem Händler die §§ mal um die Ohren und lasst Euch nicht mit irgendwelchen Ausreden abspeisen. Es ist Euer gutes Recht Mängel in der Frist behoben zu bekommen.

Viele Grüße neer :-D
liondealer 23.09.2004, 07:36
Wenn dein 206 erst 1Jahr alt ist, hat er volle Werksgarantie und dein Händler muß es auch machen. Kommt aber auf den Mangel an. Schlagende Bremsscheibe zum Beispiel muß er nicht ersetzen wenn Du bereits 30.000 km gefahren bist damit. Soetwas zählt zur Abnutzung von Veschleißteilen.
Ansonsten gibt´s einen großen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie !!!

Laß mir doch eine Mängelliste zukommen, ich schau mal nach was er machen muß was !

neer007 23.09.2004, 08:45
Also die Mängelliste ist nicht wirklich lang:

1. Motor ruckelt wenn er kalt ist und hat kaum Leistung
2. Lautsprecher in der Fahrertür macht bei tiefen Bässen ein dröhnendes Geräsuch - vielleicht irgendwas lose?
3. Fahrertür quitscht beim öffenen und schließen
4. Auto zieht leicht nach rechts