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Smalltalk §20 StVO Busse und Haltestellen

Rhodosmaris 24.07.2012, 19:07
§20 regelt das Verhalten von Fahrzeugen, wenn ein Linienbus in Bushaltestellen ein-/ausfährt und hält.
Stichworte: Schrittgeschwindigkeit bei Warnblnklicht und einfädeln lassen, wenn der Bus losfährt.

Jetzt fahren bei uns Linienbusse aus Österreich eine grenznahe Route nach Lindau (Deutschland). Muß ich diesen "fremden" Bussen die gleichen Rechte einräumen, bzw. muß ich mich wie bei einem deutschen Linienbus verhalten? Meiner Meinung nach gilt die StVO in dieser Hinsicht nur für deutsche Busse.

Irgendwie ist mir sowieso suspekt, wieso die Linienbusse aus A nach D fahren.

ciao Maris
206driver 24.07.2012, 19:31
Meiner Meinung spielt die Herkunft des Busses keine Rolle, da ''wir'' uns ja in Deutschland befinden und die StVO ja hier gilt.

Fahren die Österreicher denn genau so wie die meisten deutschen Busfahrer? Da wird der Blinker meist erst gesetzt, wenn der Bus schon mit Schmackes losgefahren ist.
Frick 25.07.2012, 13:38
Zitat Zitat von 206driver
Meiner Meinung spielt die Herkunft des Busses keine Rolle, da ''wir'' uns ja in Deutschland befinden und die StVO ja hier gilt.

Fahren die Österreicher denn genau so wie die meisten deutschen Busfahrer? Da wird der Blinker meist erst gesetzt, wenn der Bus schon mit Schmackes losgefahren ist.
oups....des is mei thema!!!
bin bei den Verkehrsbetrieben (Straßenbahn)


also wenn der Linienbus mit Warnblinker steht, darf man nicht überholen, ausgenommen der Bus steht in einer sogenannten Haltestelleninsel.
wenn er nicht in einer Insel steht, dann darf man langsam und/oder im Schritttempo vorbeifahren und dies gilt auch für den Gegenverkehr!!!
Ich bin davon überzeugt, dass es einige Kollegen vom öffentlichen Dienst gibt, die sicherlich etwas später den Blinker geben, ganz gleich ob Österreicher, Deutscher, Schweizer,..., jedoch wenn ich mich langsam vorbei bewege dann kann es gar nicht zu einer haarigen Situation kommen
Des weiteren unmittelbar vor einem Schutzweg, unabhängig der Signale die der Bus gibt, darf man nicht überholen!!
und einmal noch zur Auffrischung für den einen oder anderen der dies zufällig liest
Straßenbahn:
Straßenbahnen dürfen nie links überholt werden;
Straßenbahnen die in einer Station stehen, mit oder ohne Fahrgastwechsel, verzichten damit nicht automatisch auf ihren Vorrang nur weil sie stehen geblieben sind;
Straßenbahnen die in einer Haltestelle stehen, darf man sich nur rechts im Schritttempo vorbei bewegen;
unmittelbar vor oder nach einer Straßenbahn darf man nicht die Straße queren, damit spreche ich vor allem die Fußgänger an;
u.s.w

lg
heli
Rhodosmaris 25.07.2012, 18:59
Danke für die Antworten.
Was ist aber wenn ich sage, der Bus hat ein ausländisches Kennzeichen (stimmt ja) und konnte daher für mich kein Linienbus sein, der deutsche Haltestellen bedient. Es hält ja auch sonst mal ein Reisebus an einer Haltestelle an - hat aber keinerlei Vorrechte. Für einen solchen hätte ich den Bus gehalten.

@Frick,
das mag in Österreich zutreffen, aber in Deutschland sind die Regeln zu den Bussen etwas anders.
Fährt ein Linienbus mit Warnblinklicht an eine Haltestelle, darf gar nicht überholt werden.
Steht der Bus mit Warnblinker an der Haltestelle (egal ob in einer Bucht, oder am Straßenrand), darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Das gilt auch für den Gegenverkehr.
Zeigt der Linienbus durch blinken an, daß er die Haltestelle verlassen will, muß ihm das einfädeln ermöglicht werden.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_20.php

ciao Maris
CK308 25.07.2012, 19:41
Zitat Zitat von Frick
also wenn der Linienbus mit Warnblinker steht, darf man nicht überholen, ausgenommen der Bus steht in einer sogenannten Haltestelleninsel.
wenn er nicht in einer Insel steht, dann darf man langsam und/oder im Schritttempo vorbeifahren und dies gilt auch für den Gegenverkehr!!!
Zitat Zitat von Rhodosmaris
@Frick,
das mag in Österreich zutreffen, aber in Deutschland sind die Regeln zu den Bussen etwas anders.
Fährt ein Linienbus mit Warnblinklicht an eine Haltestelle, darf gar nicht überholt werden.
Steht der Bus mit Warnblinker an der Haltestelle (egal ob in einer Bucht, oder am Straßenrand), darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Das gilt auch für den Gegenverkehr.
Bin ich jetzt doof, oder steht hier bei beiden das gleiche?
Frick 26.07.2012, 06:19
griass eich gott olle miteinaunda!

@CK308 denke nicht, dass du doof bist, da steht das selbe!

@all dieser Linienbus von Österreich kommend, hat die selben Rechte wie ein Deutscher Linienbus!!!!
Reisebusse haben nicht das Recht der Linienbusse, dies besagt zugleich die Bezeichnung: Reisebus - Linienbus!!!

jetzt machen wir es noch komplizierter :mrgreen:

gilt sicher in Wien und wahrscheinlich auch anderswo:
in Wien trifft man auf sogenannte Schülerbusse die die Regelung mit Warnblinker besitzen und ausführen!!!
Linienbusse stehen nicht mit Warnblinker, sondern fahren zu und ab von der Haltestelle wie jeder andere normale Verkehrsteilnehmer,
nur halt mit den Rechten der oben genannten Beispiele!!!!!

also viel Spass in Wien, Linz, Graz, Pasching, Zell am See, Güssing, Zürs am Arlberg, Gramais .....!!! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

lg
heli
Rhodosmaris 26.07.2012, 16:43
Wieso steht da das selbe?
Frick schreibt: Stehender Linienbus mit Warnlinker darf nicht überholt werden, außer er steht in einer Haltestelleninsel (was auch immer das sein mag).
Ich schreibe:
An stehendem Linienbus mit Warnblinker darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden - auch der Gegenverkehr. Dabei ist es egal, ob der Bus aufder Straße oder in einer Haltestellenbucht steht.

Was Frick schreibt, ist jedoch verwirrend/widesprüchlich.
also wenn der Linienbus mit Warnblinker steht, darf man nicht überholen, ausgenommen der Bus steht in einer sogenannten Haltestelleninsel.
wenn er nicht in einer Insel steht, dann darf man langsam und/oder im Schritttempo vorbeifahren und dies gilt auch für den Gegenverkehr!!!
Wo soll hier der Unterschied zwischen vorbeifahren und überholen sein?
Die beiden Sätze widersprechen sich total.

ciao Maris
Frick 27.07.2012, 18:16
Zitat Zitat von Rhodosmaris
Wieso steht da das selbe?
Frick schreibt: Stehender Linienbus mit Warnlinker darf nicht überholt werden, außer er steht in einer Haltestelleninsel (was auch immer das sein mag).
Ich schreibe:
An stehendem Linienbus mit Warnblinker darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden - auch der Gegenverkehr. Dabei ist es egal, ob der Bus aufder Straße oder in einer Haltestellenbucht steht.

Was Frick schreibt, ist jedoch verwirrend/widesprüchlich.
also wenn der Linienbus mit Warnblinker steht, darf man nicht überholen, ausgenommen der Bus steht in einer sogenannten Haltestelleninsel.
wenn er nicht in einer Insel steht, dann darf man langsam und/oder im Schritttempo vorbeifahren und dies gilt auch für den Gegenverkehr!!!
Wo soll hier der Unterschied zwischen vorbeifahren und überholen sein?
Die beiden Sätze widersprechen sich total.

ciao Maris
jupp jetzt seh ich auch den fehler *rotwerd*

erstens: Haltestelleninsel = Bucht, sagte Insel weil wir bei der Tram logischerweise keine Bucht haben, wie den auch können ja nicht lenken
Insel deshalb weil der Haltestellenbereich (15 Meter vor und 15 Meter nach der Haltestellentafel) vorgezogen ist mit einer Rampe auf das selbe Niveau des Einstieges der Tram :mrgreen:

also Richtigstellung zu MEINEM Fehler: wenn der Linienbus in einer !!BUCHT!! steht, dann darf man sich links vorbei bewegen mit Schritttempo
wenn er NICHT in einer Bucht steht, dann darf man niemals überholen!!

weis nicht wie mir dieser Fehler unterlaufen konnte bei dem ohne Insel und nicht nicht und hinten und vorne, links rechts, kreuz und quer 8-)
lg
heli
Rhodosmaris 02.08.2012, 18:46
wenn er NICHT in einer Bucht steht, dann darf man niemals überholen!!
Das ist wie gesagt in Deutschland erlaubt - mit Schrittgeschwindigkeit.

ciao Maris
-RCZ-Neo- 08.10.2012, 13:13
rein Interesse halber.. was ist mit Bussen, meist Linienbussen, die erst losfahren, dann erst den Blinker setzen und auf das Recht des Stärkeren beharren komme was wolle?
StVO in allen ehren aber es wird immer mal die Situation entstehen das man auch wenn man es will dem Bus das Einfädeln nicht sofort ermöglichen kann. War selbst schon paar mal zu oft in der Situation wo ich die wahl hatte wen bring ich nun um, mich, den gegenverkehr oder doch die leute im bus oder hab ich evtl noch glück und schaffe es ohne irgendwo schrammen zu hinterlassen. Bisher gings immer gut aber die Kamikaze manier mancher Busfahrer kann ich nicht so ganz nachvollziehen