Rhodosmaris
24.07.2012, 19:07
§20 regelt das Verhalten von Fahrzeugen, wenn ein Linienbus in Bushaltestellen ein-/ausfährt und hält.
Stichworte: Schrittgeschwindigkeit bei Warnblnklicht und einfädeln lassen, wenn der Bus losfährt.
Jetzt fahren bei uns Linienbusse aus Österreich eine grenznahe Route nach Lindau (Deutschland). Muß ich diesen "fremden" Bussen die gleichen Rechte einräumen, bzw. muß ich mich wie bei einem deutschen Linienbus verhalten? Meiner Meinung nach gilt die StVO in dieser Hinsicht nur für deutsche Busse.
Irgendwie ist mir sowieso suspekt, wieso die Linienbusse aus A nach D fahren.
ciao Maris