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Peugeot 207 Forum Nach einer Woche Auto kaputt

Kalinke 21.01.2010, 15:07
Hallöchen

ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll.Ich habe mir vor einer Woche einen Peugeot gekauft (mein erster Peugeot) und habe mich das erstemal nicht im Internet über den Wagen informiert sondern nur die positiven Beiträge von Autosendungen angeschaut.

Es ist ein Peugeot 207 Rc 175 PS vom 07/2007
Nach einer Woche hatte ich die Fehlermeldung Abgassystem defekt und mein Turbo geht nicht mehr.

Ich nervlich fertig zu einer Peugeot Werkstatt und der meinte (nach dem er sich Informationen über die Vorgeschichte des Wagens eingeholt hat)das die Werksgarantie am 7 /2009 abgelaufen ist und dieser Fehler im August 2009 zum ersten Mal aufgetreten ist (wurde dann wohl über Kulanz repariert), und am 22 Dez trat der Fehler genau der gleiche zum Zweiten mal auf (wurde dann auch über Kulanz repariert)
und die Vorbesitzerin hat Ihn dann am 24.12 verkauft (und den Händler darüber nicht informiert) am 13.01.2010 habe ich den Wagen gekauft und eine Woche später der gleiche Fehler zum dritten Mal :-(

Nun versucht der Peugeothändler Peugeot dazu zu bringen das sie es wieder über Kulanz machen das es ja der gleiche Fehler zum dritten mal ist.

Er sagt ich müsste den Ersatzwagen selbst bezahlen, ich glaub das alles nicht, ich muss mein Auto was ich seit einer Woche habe für ca 1-drei Wochen abgeben zur Reperatur und Systemcheck u was weiss ich und niemand kümmert sich darum, das ich mobil bin.

Es wurde mir sogar vom Freundlichen gesagt das es nicht mene Schuld ist sonder die von Peugeot!

Was soll ich machen?
Welche Rechte habe ich?
Mene Versicherung zahlt nicht da es en Betriebsfehler ist, da kann ich sie auch verstehen.
Er meinte ich soll mich direkt an den Hersteller wenden.

Könnt Ihr mir bitte bitte weiterhelfen und wenn es nicht über Kulanz geht muss ich die Reperatur bezahlen?

Dann geb ich den Wagen zurück (ist das möglich?),das kann es nicht sein!

Warte auf eure Antworten


Liebe verzweifelte Grüße
Heidi
Unbekannt 21.01.2010, 15:56
du hast doch ne 1 jährige gewährleistung auf des auto oder nicht!?

aber ich an deiner stelle würde schauen dass du des auto loskriegst weil
wenn du dir mal diesen thread hier anschaust dann weisst was los ist
http://www.peugeotboard.de/peugeotfo...21756&forum=26
Road_Runner 21.01.2010, 16:04
du kannst in der regel den kaufvertrag anfechten nach §119 BGB weil du über eine verkehrswesentliche eigenschafft des Wagens im Irrtum warst bei Kauf. Nämlich dass der Motorprobleme hat.

berate dich mal schnell mit nem anwalt. es gibt doch bei gewerblichen händlern (autokauf fällt natürlich darunter) sowieso ne rücktrits frist?

gruß moe
Topseller 21.01.2010, 16:09
Hast du das Auto von Privat oder vom Händler gekauft?

Wenn von Privat, steht in deinem Kaufvertrag:

"Verkauf unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung"?


Als letzte instanz kannst du dich auf arglistige Täuschung berufen (wie von Road_Runner beschrieben) falls dem Verkäufer der Mangel bekannt war. Der wird sich aber sicher darauf berufen, dass er dachte mit der letzten Reparatur wäre der Fehler behoben....
Kalinke 21.01.2010, 16:43
Road_Runner schrieb:
du kannst in der regel den kaufvertrag anfechten nach §119 BGB weil du über eine verkehrswesentliche eigenschafft des Wagens im Irrtum warst bei Kauf. Nämlich dass der Motorprobleme hat.

gruß moe
ich bin ja seit 1 und 1/2 Jahr in der Schweiz und weiß nicht genau wie das hier gesetzlich geregelt ist, bin immer noch dabei mich zu informieren,das muss ja jetzt alles schnell geklärt werden.

Das Auto habe ich von einem Händler (kein Peugeothändler)
Er wusste auch nichts von der Vorgeschichte des Wagens und meinte das er sich mit dem Peugeothändler zusammen darum kümmern wird das das geklärt wird und für mich werden keine Kosten entstehen.

@ Guru
soweit ich mitbekommen habe wusste er gar nicht von den Reperaturen.

Heute war ich ca 3 Stunden nur am rumtelfonieren und morgen gehts weiter.

3mal das gleiche Problem, das kann es doch aber nicht sein.
WebBeat 21.01.2010, 22:20
Händler MÜSSEN 1 Jahr Gewährleisung geben. Somit ist es das Problem deines Händlers...
Der Händler hätte sich über die Vorschäden (unfall oder reparaturen vorallem wenns schon zum 2. mal repariert wurde) informieren MÜSSEN! Somit kannst du den Wagen zurück geben. Geh zum Anwalt, gewinnen wirste aufjedenfall!

Ist bekannt bei dem Auto, müsste sehr sehr vieles neugemacht werden damit es wieder läuft, musst du dir nicht antun
Unbekannt 22.01.2010, 09:18
Mit schweizer Recht wird sich hier vermutlich niemand auskennen , ich fürchte du musst dich auf anderem Wege über die Verbraucherrechte in der Schweiz informieren. Die Verbraucherschutzgesetze in der Schweiz sind teils stark abweichend von den deutschen bzw. den EU Gesetzen da die Schweiz nicht in der EU ist gelten die EU Gesetze dort ebenfalls nicht.


Zu deinem Auto:
ich fahre das selbe Modell...eine einzige Katastrophe ! Wie oft meiner schon kaputt war siehst Du unten in meinem Profil..... ich habe den Wagen damals neu gekauft und auf 4 Jahre finanziert. Dadurch habe ich die Gelegenheit gehabt den Wagen zu sehr günstigen Konditionen mit 4 Jahren Garantie + Service Plus zu versorgen. Auch wenn mich die Reparaturen dadurch bisher nichts gekostet haben kriege ich Schweißausbrüche wenn ich an das Garantieende denke. Fakt ist, der Wagen wird sofort verkauft sobald die Garantie ausgelaufen ist. Die Kosten für bisherige Reparaturen bewegen sich bei meiner Kiste bei etwa 3.500 - 4.000 Euro grob von meinem Händler nachgerechnet. Und das über einen Zeitraum von April bis Dezember 2009 (!!!!) also 8 Monate. Jedesmal wenn mein Bordcomputer jetzt piept erschrecke ich , zucke zusammen und denke was denn jetzt schon wieder los ist. Übrigens ist meiner schon wieder defekt...ist aber nur ein Fensterheber...im Vergleich zur Vorgeschichte eine Lapalie :-(
Kalinke 22.01.2010, 14:55
Oh man oh man oh man, was habe ich da nur gekauft.

Ich soll Ihn jetzt erst mal zu Händler zurückbringen und bekomme einen Ersatzwagen.

Ich habe mich von meinem letzten Auto verabschiedet, da ich nur Probleme hatte (war ein Ford) und viel viel Geld an Reperaturen reinstecken musste.

Und nun... oh man werd mich gleich darum kümmern wie hier die Gesetze sind und meinen Versicherungsmann fragen wo die Unterlagen für meine Rechtsschutzversicherung sind.

Die ich eigentlich vor dem Problem beantragt habe.

Darf man den so eine Auto im Umlauf lassen, gibt es da nicht Gesetze in D wie z.B. viermal der gleiche Fehler konnte von peugeot nicht behoben werden, also Rückruf???
STARS 24.01.2010, 10:48
Wenn es so schlimm ist würde ich die 14 tägige rückgabe recht in anspruch nehmen das darf nich sein so etwas viel glück noch
Merlin123 25.01.2010, 09:01
Welche 14 Tage Rückgaberecht?
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