207UM95
15.03.2012, 13:04
Ich muss nochmals das leidige Thema der Kennzeichenbeleuchtung aufgreifen. Mir ist die rechte Glühlampe durchgeknallt und nun benötige ich Ersatz. Eigentlich will ich nun LED verbauen. Aber ich stoße immer auf den Zusatz nicht in der STVO zugelassen.
In anderen Foren lesen ich solche Aussagen:
...kann ich nun heute mit 100%iger Sicherheit sagen, dass man seine Kennzeichenbleuchtung auf LED umrüsten darf, da es sich um keine "abgenommene" Leuchte handelt. Einzigstes Kriterium ist sie muss weiß sein.
... Diese kleine Abschirmung nach hinten die bei unseren ST's an der Kennzeichenbeleuchtung dran ist, ist ausschlaggebend, dass wir die LED's verbauen dürfen. Wäre es bündig mit dem Kofferraumdeckel, darf man es nicht.
Trifft letzteres auch auf den 207 zu.
Bitte um schnelle Hilfe. Vorallem aber um Aussagen, auf die man sich verlassen kann.
Danke im Voraus.