Peugeot Forum » 207 » Peugeot 207 Forum
led beleuchtung für scheinwerfer / rückleuchten / kennzeichenbeleuchtung
Peugeot 207 Forum
led beleuchtung für scheinwerfer / rückleuchten / kennzeichenbeleuchtung
schönen guten tag,
ich habe mir vorgenommen alle leuchtmittel, nach und nach wenn sie kaputt gehen sollten, gegen led versionen auszutauschen. in einem anderen beitrag habe ich schon gelesen das jemand
2 * T10-W5W 360° Led Standlicht
für die kennzeichenbeleuchtung eingebaut hat.
canbus...
also mein 207er hatte nicht gemeckert als die kennzeichenbeleuchtung ausgefallen ist. ob er meckert wenn irgendwo anders ein licht ausfällt, weiß ich auch nicht. muss ich dennoch zwingend diese canbus versionen nehmen?
für das standlicht hatte ich überlegt mir diese hier dann einzubauen
2 x 13er SMD LED Standlicht CanBus-Widerstand T10 w5w
und als blinkerersatz bzw. rückleuchten, bremslicht etc.
2 x Standlichter 13 SMD H6W Bax9s LED Neuheit Can Bus
obwohl ich mir hier nicht sicher bin ob diese auch die richtige fassung haben.
die frage ist nun:
was sagt rennleitung / tüv wenn sie das mit bekommen sollten (obwohl hinten wird es ja wohl niemand gleich sehen oder erkennen) und was sagt die bordelektronik allgemein zu so viel stromeinsparungen?
was sagen andere verkehrsteilnehmer? blenden die led´s als standlicht andere leute? klappen die auch als blinkerersatz?
würdet ihr so ein wechsel vornehmen oder doch lieber die herkömmlichen leuchtmittel verwenden? die led´s sind ja eine heftige anschaffung aber versprechen auch eine viel höhere lebensdauer nur unnötiges geld aus fenster werfen möchte ich auch nicht
Hallo,
ich möchte hier nicht unbedingt den Moralappostel Spielen, allerdings möchte ich dich darauf hinweisen dass in den meisten normalen Scheinwerfern LED als Standlichter nicht erlaubt sind. Zumindest in meinem 207er sind die Scheinwerfer nur für die Nutzung von Glühlampen zugelassen.
Von der Pragmatik her kannst du i.d.R. zwar davon ausgehen dass es keinem Auffällt dass da was unzulässiges drin ist, allerdings erlischt mit dem Einbau die Betriebserlaubnis des Autos und dir kann im Falle eines Unfalls in jedem Fall eine Teilschuld nachgewiesen werden weil du das Auto garnicht hättest auf der Straße bewegen dürfen wenn bei der Untersuchung auffällt das da so ne LED im Scheinwerfer drin ist.
Sagt der Unfallgegner dann auch noch er wurde von irgendwas geblendet sieht es sowieso ganz schlecht für dich aus.
Da LED keinen festen brennpunkt wie eine Glühlampe haben sondern mehrere kann es durchaus sein dass sie jemanden Blenden wenn sie zu hell sind.
Wenn es bei einer Kontrolle auffällt musst du mindestens mit einem Mängelschein, im Extremfall wenn der Wachtmeister nen schlechten Tag hat mit einem Anruf beim Abschleppwagen rechnen.
Die Kennzeichenbeleuchtung sowie die Lichter im innenraum kannst du aber nach belieben austauschen soweit ich weiss.
Gruß,
ThE_AdMiRaL
Fast richtig, Kennzeichen dürfen auch keine LEDs rein und im innenraum nur wenn das Licht nicht über die unterkante deiner Fenster hinausscheint, z.b. Fußraumbeleuchtung.
Ich würde an deiner stelle das mit den LEDs lassen, sieht A nicht gut aus und B ist es "illegal"
Kauf dir lieber weißleuchtende normale w5w Birnen da hast du wesentlich mehr von.
So jetzt B2T: nimm lieber welche mit Wiederstand wenn du dir welche kaufst.
ich habe in der zwischenzeit auch gegoogelt und gesucht und heraus gefunden das alles, was kein prüfzeichen hat, "verboten" ist.
also alle led´s, die kein prüfzeichen haben = verboten. da led´s generell keine prüfzeichen haben, hat sich die sache schon erübrigt. ich habe daraufhin mal meine standlichtbirnchen untersucht die verbaut waren und nix mit prüfzeichen ?!? so weit zu theorie und praxis *lol*
birnchen von blinker raus gekramt und nix mit prüfzeichen und somit schliesse ich das meine beleuchtung illegal ist *lach* was unterscheidet nun die verbaute herkömmliche beleuchtung von den led´s? beide ohne prüfzeichen. das gleiche ist mir auf der suche nach led´s aufgefallen. zu 70% steht ausdrücklich das sie im strassenverkehr NICHT erlaubt sind und bei den restlichen 30% steht nichts davon drinne. im gegenteil. es wird sogar empfohlen diese led´s zu nehmen.
mir ging es primär darum das ich nicht ständig neue birnchen kaufen wollte und das würde ich ja mit led´s schaffen. ich denke auf dauer könnte man so kosten sparen oder täuscht das?
das mit der innenraum beleuchtung wusste ich schon. da hatte ich eine lange diskusion mit dem tüv schon. alles was unterhalb der fensterkante ist, ist erlaubt. es darf halt nur nichts nach aussen leuchten und den vekehr stören.
nur mal ehrlich, wem füge ich einen schaden zu wenn ich meine beleuchtung von meinen kennzeichen ändere? ich fahre immerhin nicht unterbodenlicht herum (was komischerweise in einigen eu ländern erlaubt ist - oder sagen wir mal "nicht verboten").
naja ich überleg mir das noch mal 
dennoch danke für die guten ratschläge
Naja also im normalen Betrieb geht so gut wie nie eine Birne kaputt...
Also denke ich das du da kaum was an Geld spaaren kannst.
Der Nachteil von LEDs ist das du keinen "Brennpunkt" hast und damit nichts von dem Licht auf die Straßebringst und im Umkehrschluss nix siehst
na mir gehen sehr oft kennzeichenbeleuchtung, standlicht und bremslicht kaputt. also so war es bisher bei all meinen fahrzeugen. egal ob bmw, vw, audi, opel, nissan, smart oder was weiß ich noch. das sind die birnen die am meisten kaputt gingen.
und mal ehrlich, für alles, was mir nach vorne kein licht bringt, benötige ich auch kein brennpunkt *grins*
ich muss nur bei fernlicht und abblendlich / nebelleuchten was sehen und die sollen ja "original" bleiben.
für alle anderen könnte man doch rein theoretisch, da kein brennpunkt etc benötigt wird, umsteigen oder sehe ich das falsch?
ob der blinker nun gelb mit glasbirne blinkt oder gelb mit led dürfte doch kein grosser unterschied sein oder? hauptsache es blinkt überhaupt in gelb.
beim bremslicht, nebellicht etc kann ich es ja noch verstehen. es darf ja nicht nach hinten blenden...
Naja, die Rückleuchten brauchen meines erachtens schon einen Brennpunkt, zumindest wenn sie hell genug sein sollen dass der Hintermann das mitkriegt wenn du bremst ^^
Nun gut, dass da jemand extra reinguckt was im Blinker verbaut ist wenn der nicht wie eine 200 Watt birne aufblinkt halte ich für unwahrscheinlich.
Und wie gesagt, selbst wenn du LED mit Prüfzeichen findest- Zulässig im Glühlampenscheinwerfer sind sie trotzdem nicht...
Das könnte dich auch interessieren: