peppihuber
18.05.2006, 06:55
:-)
:-)
das nächste mal wär ein lesbarer text von vorteil.![]()
Ach Du meine Güte...
Mein Text ist weg. Also fange ich nochmal ganz von vorne an.
Sorry.
Also:
Ich bin neu hier und brauche dringend Hilfe. Ein dickes Lob vorab an dieses Forum.
So, nun zum Sachverhalt:
Ich habe vor 3 Jahren meinen Vater (70 J.) überreden können, sich nach 20 Jahren doch nochmal einen PKW zuzulegen (aus gesundheitlichen Gründen).
Gesagt, getan: Peugeot 206 mit allem Zipp und Zapp (75 PS/Automatik) EU-Neufahrzeug.
Bereits in der Garantie gab es kleinere Mängel, aber das soll hier nicht Thema sein.
Nun aber zum eigentlichen Problem:
ca. 3 Monate vor Ende der Garantie leuchtete die Airbagleuchte auf. Ab zum Händler... Am Fahrersitz rumgefummelt => Leuchte aus. Ca. 4 Monate nach Garantieende: Leuchte an. Angeblich sei der On/Off-Schalter im Armaturenbrett überdreht. 25,- ?. Batterietod mit Abschleppen: 145,- ?. Bis dahin noch fast alles o.k.!
Als ich mal den Löwen gefahren bin, ist mir aufgefallen, daß die Polsterung am Fahrersitz ausgehängt war. Antwort vom Meister: Wir waren das nicht bei Prüfung des Airbags. Kosten für Reparatur beim Löwen-Händler (neu eingehängt):
65,- ?!!!!! Mein Vater hatte das Problem erst gar nicht bemerkt, da er mit einem Sitzkeil fährt (wegen seinem Rückenleiden). Mittlerweile hängt sich das Ding wirklich wöchenlich aus (zuletzt 2 Mal in den letzten 10 Tagen). Da es ja wohl so eine Art Sachmagelhaftung gibt, haben sie den Sitz immer wieder zähneknirschend repariert. Gestern wieder das gleiche Problem. Mein Vater ist also gestern hingefahren und hat mal den Meister gefragt, wie es mit Händler-/ und/oder Werkskulanz aussehe. Dies sei nicht möglich laut dem Meister. Ihr müsst wissen. Mein Vater wiegt 70 kg und der 206 hat einen Kilometerstand von 9000km!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Heute will mich nun der Meister anrufen. Bin mal gespannt. Aber das kann doch nicht richtig sein, oder?
Nun meine Frage:
Habe ich irgendwelche Rechtsmittel oder kann mein Vater selbst einen Kulanzantrag beim Werk stellen?
Bitte dringen um Eure Hilfe.
Und sorry nochmal, daß mein 1. Beitrag nicht zu lesen war.
Tausend Dank vorab.
Gruß
Holger
Hallo,
ehrlich gesagt kann ich dir nciht genau sagen, ob du ein Kulanz antrag machen kannst oder nicht.
Hast du malk versucht zu einer anderen Peugeot-Werkstatt zu fahren?
Die Werkstätten stehen ja selber unter hohem Konkurenzkampf.
Fragen kostet ja nichts und ich würde zu eienr anderen Werkstatt fahren und fragen ob die es machen und ob anschließend was auf Kulanz geht usw... Kannst dann auch gerne sagen, dass du mit der anderen Werkstatt nicht zufrieden bist.
Vielleicht gibt es auch eine Möglichkeit sich direkt an den Peugeot Vertrieb zu wenden und da was zu erzielen.
Gruß,
Christian
Hallo Christian,
danke für den Tipp!
Habe soeben mit einem anderen Peugeothändler gesprochen. Dieser will sich der Sache nicht annehmen.
Habe daraufhin bei Peugeot Deutschland angerufen.
Die Dame war zwar sehr nett. Aber helfen kann sie mir auch nicht.
Hinzu kommt noch, daß es ein EU-Fahrzeug ist. Warum auch immer... Peugeot sollte es doch egal sein, ob das Auto für Deutschland, Italien, Spanien, etc. gebaut wurde. Das Werk will sich mal mit dem Händler in Verbindung setzen.
Ich denke jedenfalls, die Sache wird wie das Hornberger Schießen ausgehen!?!
Also doch zum Anwalt...
Gruß
Holger
Hallo Holger,
tja wie schnell sie alle wegrennen wenn unangenehmllichkeiten auf sie zukommen...
Ist ja wirklich ätzend von den Händlern so im Stich gelassen zu werden.
Wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast würde ich auf alle Fälle mal zum Anwalt gehen und fragen ob man was machen sollte usw...
Gruß,
Christian
Genau das wird mein nächster Schritt werden...
Ich habe einen guten Anwalt, der mich hin und wieder vertreten hat. Der freut sich auf so etwas.
Habe gerade nochmals mit meinem Dad gesprochen, was der Meister gestern genau gesagt hatte.
Also:
"Herr Degelmann, Sie sind zwar ein netter Kerl. Aber auf Kulanz kann man da nichts machen. So einfach ist das nicht!"
Und genau das werde ich ihm zeigen!!!
Bis dato hat sich der Meister übrigens noch nicht gemeldet.
Wenn ich bis 18.30 Uhr nichts von ihm höre, geht eine Minute später ein saftiger Brief online an das Werk raus und gleichzeitig knalle ich denen meinen Anwalt vor den Hals. Allerdings befürchte ich, daß ein Anwalt -zumindest bei Kulanz- keine großartige rechtliche Handhabe haben wird. Aber man kann sich nicht alles gefallen lassen.
Wenn mein Händler mit mir so umspringen würde, dann wäre aber der Käfig offen. Selbst der hat heute morgen nur mit dem Kopf geschüttelt. War übrigens nur wegen einer Glühbirne in der Werkstatt, die nach 2,5 Jahren und 175000 km ihren Dienst dann auch mal einstellen durfte. Wechsel samt Material war kostenlos :-D !
Holger
Ja so ist das mit der Sachmangelhaftung.... aber nach 24 Monaten ist die eben vorbei, und danach ist Kulanz eine Freiwillige Leistung durch Hersteller, Händler oder Verkäufer.
Und Ansprüche eben nur beim Verkäufer.....und der ist wohl im Ausland???
Sonst, nach durchgeführter Reparatur bei einem anerkannten PEUGEOT Servicepartner unter Vorlage der Wartungsnachweise, Kulanzantrag stellen, ggf. parallel Info an das KBC nach Saarbrücken.
Aber: Wie man in den Wald hinein..... also mit Rechtsanwalt und Krawall, das ist bei einer freiwilligen Leistung die man erwartet sich nicht die feine Art.... und der Werkstattbetrieb hat das Fahrzeug nicht gebaut oder Beschädigt....
Gruß von der Front
chefapresvente
:-) :-)
Hi,
natürlich blase ich nicht sofort die Trompeten zum Angriff.
Aber auch ein Händler muß sich mal im Klaren sein, daß er einen Kunden nicht mal eben für dumm verkaufen kann. Daß ich keinen Rechtsanspruch auf eine freiwillige Leistung habe, ist natürlich klar.
Das soll ja auch gar nicht vorrangiges Ziel sein. Aber die Verhältnismäßigkeit sollte von beiden Parteien gewahrt bleiben. Und da kann man nicht einfach einen defekten Sitz bei der km-Leistung hinnehmen.
Nichts desto trotz habe ich mal mit meinem Anwalt gerade telefoniert. Dieser ist der Auffassung, daß eine 3 malige Nachbesserung ohne Erfolg ausreichen sollte. Denn Tatsache ist nunmal, daß der Sitz immer noch kaputt ist, also für einen immer noch existierenden Schaden gezahlt wurde. Und das ist rechtlich gesehen ein nicht eingehaltener Werksvertrag.
Aber mir wäre natürlich eine gütliche Einigung immer lieber als irgendein Theater.
Gruß
Holger