RCC1
03.11.2010, 15:49
Winterreifen - Tipps vom Experten
Seit November besteht für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen in Österreich eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Ähnliche Bestimmungen gelten in vielen Nachbarländern. Wer mit dem Auto über die Grenze fährt, sollte sich rechtzeitig informieren.
In Deutschland und der Slowakei muss wie in Österreich die Bereifung den Wetterverhältnissen angepasst sein. In Deutschland ist man außerdem verpflichtet, Frostschutz ins Scheibenwaschmittel zu mischen.
In Italien und Ungarn können Winterreifen kurzfristig durch Beschilderung vorgeschrieben werden. Im Aosta-Tal in Italien gilt von 15. Oktober bis 15. April Winterreifenpflicht. In Slowenien müssen Fahrzeuge von 15. November bis 15. März Winterpatschen tragen, bei winterlichen Straßenbedingungen auch außerhalb dieses Zeitraums.
Nicht generell Pflicht
Keine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Tschechien und der Schweiz. âAllerdings wird man bei einem Unfall in der Schweiz mit Sommerreifen auf Winterfahrbahn mit haftbar gemacht. Bleibt man mit der falschen Bereifung hängen, muss man mit erheblichen Geldstrafen rechnenâ, sagt ÖAMTC-Touristikerin Silvie Bergant. In Tschechien ist von 1. November bis 30. April Winterausrüstung vorgeschrieben, falls das durch entsprechende Verkehrsschilder signalisiert wird. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen bedeutet das Winterreifen oder Schneeketten. Zudem gibt es einige Hauptverkehrswege, wie einen Teilabschnitt auf der Autobahn D1 von Prag nach Brünn, wo eine generelle Winterausrüstungspflicht gilt.
In Finnland gilt ab 1. Dezember bis Ende Februar Winterreifenpflicht, in Estland ab Anfang Dezember bis 31. März, allerdings kann das je nach Wetterlage variieren. Und während in Schweden von 1. Dezember bis 31. März Winterpneus montiert werden, muss man das im Nachbarland Norwegen von 15. Oktober bis zum ersten Sonntag nach Ostern tun. âIn Schweden muss außerdem Frostschutz im Scheibenwaschmittel beigemischt sein und eine Schaufel mitgeführt werdenâ, sagt Bergant.
Keine Spikereifen
Fahrverbot habe Autofahrer mit Spikereifen in Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Kroatien, den Niederlanden, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei und Ungarn. In Deutschland gibt es für die Strecke Bad Reichenhall - Lofer im kleinen deutschen Eck eine Ausnahmeregelung.
Bei Mietwagen sollte man sich beim Reservieren bestätigen lassen, dass Winterreifen montiert sind. Ist das Fahrzeug trotzdem nicht damit ausgestattet, kann der Mieter die Annahme verweigern, weil das Auto nicht verkehrssicher ist.
In einigen Bundesländern hat der erste Schnee bereits zu massiven Behinderungen auf den Straßen geführt. Bald beginnt auf allen Strassen die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht! Nach Unfällen drohen zivil- und sogar strafrechtliche Folgen.
Der ÖAMTC erinnert: Ab 1. November gilt die Winterausrüstungspflicht auch in den bisher noch schneelosen Teilen Österreichs. Von 1. November bis 15. April schreibt das Gesetz offiziell für Pkw und Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen witterungsabhängige Winterausrüstung vor.
Strafen und Unfallschäden bei falscher Bereifung
Wer bei winterlichen Fahrbedingungen ohne passende Reifen oder Schneeketten erwischt wird, muss mit einem Organmandat in Höhe von 35 Euro rechnen. "Wenn zusätzlich noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sind, drohen theoretisch bis zu 5.000 Euro Strafe", weiß der ÖAMTC-Jurist. Im Falle eines Unfalls mit Sommerreifen auf Winterfahrbahn muss man â neben den Unfallfolgen â mit weiteren Unannehmlichkeiten rechnen. Bei einem Unfall mit vorschriftswidriger Bereifung ist die Haftpflichtversicherung zwar verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, die Kaskoversicherung kann aber eine Zahlung an den Pkw-Besitzer aufgrund "grober Fahrlässigkeit" ablehnen.
Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, also bei Schnee, Schneematsch oder Eis auf der Fahrbahn,müssen Winterreifen montiert sein ", erklärt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. "Abgesehen davon drohen nach Unfällen zivil- und oft sogar strafrechtliche Folgen", erklärt der ÖAMTC-Experte.
Bei Schnee- oder Eisfahrbahn müssen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Als solche werden gesetzlich alle Reifen anerkannt, die mit den Bezeichnungen 'M+S', 'M.S.' oder 'M & S' bzw. Spikereifen entsprechend mit einem zusätzlichen 'E' gekennzeichnet sind. Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt bei den heute meist gebräuchlichen Radialreifen vier Millimeter, bei Diagonalreifen sind fünf Millimeter vorgeschrieben.
"Am Beginn der Saison sollte das Profil deutlich tiefer sein, sonst muss man während der laufenden Saison neue Reifen kaufen", erklärt der Clubexperte. Der ÖAMTC rät allen Kraftfahrern, mit dem Reifenwechsel nicht auf den ersten Schnee zu warten. Morgenfrost kann auch in den Niederungen für eisglatte Straßen sorgen.
Schneeketten keine Alternative zur Winterbereifung
Bei schneebedeckter Straße kann man trotz Sommerbereifung Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Der ÖAMTC-Jurist rät jedoch von dieser Lösung ab. Beim Fahren mit angelegten Ketten auf Schneefahrbahn sollte man eine Geschwindigkeit von ca. 50 km/h nicht überschreiten. Besondere Vorsicht ist auch beim Kurvenfahren geboten. Hat man die Schneeketten auf den Vorderreifen montiert, dann haben die Hinterräder weniger Halt, die Vorderräder dagegen greifen gut. Die Folge daraus kann extrem gefährlich sein. In der Kurve kann das Fahrzeug mit dem Heck ausbrechen. Montiert man (beim Hinterradantrieb) die Schneeketten an der Hinterachse, ist der Vortrieb gut. In der Kurve fährt man bei nicht angepasster Geschwindigkeit allerdings gerade aus weiter, da die Vorderreifen beim Übertragen der Lenkkräfte auf die Schneefahrbahn überfordert sind