TimTam
23.09.2008, 14:38
Hallo, eine Frage zum Thema Garantie: Verfällt diese, wenn man den Ölwechsel nicht bei Peugeot durchführen lässt sondern bei ATU?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Hallo, eine Frage zum Thema Garantie: Verfällt diese, wenn man den Ölwechsel nicht bei Peugeot durchführen lässt sondern bei ATU?
Vielen Dank für Eure Antworten!
hallo timtam,
ersz eimnal kannst du deine wartungen durchführen lassen wo du magst.
desweiteren wenn du die inspektion bei ATU etc. machen lässt bleibt die herstellergarantie bestehen.
voraussetzung ist nur das die werkstätten die materialien verwenden die für das fahrzeug laut hersteller erlaubt sind und diese auch ihre unterschrift in dein wartungsheft machen.
Hi Ufo21,
danke für deine schnelle Antwort. Hatte mich vorher erkundigt, welches Öl man nehmen muß etc. und auch ob das ok ist, wenn man zu ATU fährt, da die gerade eine Sonderaktion hatten (Ölwechsel für 9,99 ? plus Öl, plus Ölfilter) und laut Peugeot Hanse war das ok. Jetzt gibt es Probleme mit den Scheinwerfern und da wurde mir gesagt, da ich den Ölwechsel nicht bei Peugeot gemacht habe, müßte ich die Repartur á 150 Euro selbst bezahlen.
Alles seltsam, Problem ist, dass ich nichts schriftliches habe.
Gruß Tim Tam
p.s. Ölwechsel wurde von ATU in Wartungsheft bereits eingetragen.
Das habe ich auch schonmal anders gehört.
Mind. bei der erweiterten Garantie ist vertraglich vereinbarte Voraussetzung, dass die Inspektionen und andere Wartungen bei Peugeot erledigt werden.
Wie das bei Neuwagengarantie aussieht, weiß ich allerdings auch nicht!
soweit ich weiss muss die wartung nach "Herstellerrichtlinien" durchgeführt worden sein und dies musst du auch belegen können.
dann bleibt deine werksgarantie auch erhalten.