Antidote
18.05.2007, 17:53
Wer man in seinem Pkw Reflektoren anbringt, um Blitzanlagen zu blenden, muß man mit einer Strafanzeige rechnen. Ein Mann hatte in seinem Pkw an der Hinterseite von Sonnenblende und Innenspiegel mehrere Reflektoren angebracht. Dadurch wollte er verhindern, daß ?Blitzfotos? von ihm gemacht werden konnten. Als er eines Tages an einer Verkehrsüberwachungsanlage fotografiert wurde, führte die starke Reflektion zu einer Überbelichtung der Aufnahme. Eine Identifizierung des Fahrers war deshalb nicht möglich. Der Verkehrssünder staunte allerdings nicht schlecht, als ihm wenig später eine Strafanzeige wegen ?Fälschung technischer Aufzeichnungen? ins Haus flatterte.
Der Fall ging durch drei Instanzen, und das OLG München entschied schließlich wie folgt: der Mann habe zwar keine Fälschung technischer Aufzeichnungen begangen, denn durch die Reflektoren sei kein Aufzeichnungsergebnis verfälscht, sondern die Herstellung einer brauchbaren Aufnahme von vornherein ganz verhindert worden. In derartigen Manipulationen könne aber auch eine Sachbeschädigung liegen, urteilten die Richter. Durch das Anbringen der Reflektoren im Auto habe der Mann auf die Verkehrsüberwachungsanlage eingewirkt und ihre Funktionsfähigkeit zumindest vorübergehend beeinträchtigt. Sie habe sich zeitweise nicht mehr voll einsetzen lassen und keine brauchbaren Aufnahmen geliefert. Das, so meinten die Richter, reiche für eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung aus.
Oberlandesgericht München AZ: 4 St RR 53/06
(Habe ich da was übersehen? Wie hat die Rennleitung den denn identifiziert???)